Nothilfe – Pflicht auch in der Corona – Ausnahmelage

Der Faktor Zeit steht in der Notfallmedizin, aber auch bei körperlichen Übergriffen für Leben. Leben, Tod oder lebenslange Behinderung – wenige Minuten machen oftmals den Unterschied. Die Leistung einer Nothilfe, ist auch in der Corona – Ausnahmelage nicht nur möglich, sondern insbesondere auch Pflicht. Und ein Notruf geht fast immer!

Zunächst soll erwähnt sein, dass sich niemand einer Gefährdung aussetzen muss, und eine Risikoeinschätzung sollte feste Grundlage aller Vorgehensweisen sein. Die Möglichkeiten zur Hilfeleistung sind dennoch vielfältig.

Die einfachste und zeitlich dringlichste Maßnahme in Ausnahmelagen, ist das unverzügliche Absetzen eines   Notrufes.       Nahezu jeder kann das, und man ist bei dieser lebensrettenden Maßnahme keiner erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt.

Bei Verkehrsunfällen ist sofortige Hilfeleistung gefordert. Ersthelfer, ausgestattet mit Warnwesten stellen als dringlichste Maßnahme ihr KFZ in gebührendem Abstand zur Unfallstelle ab, und sichern diese mit   mitgeführten Warndreiecken. (Schadensbegrenzung) Es folgt eine Ersteinschätzung der Schadenslage, nebst vorläufiger   Beurteilung des Patientenzustandes.  Danach erfolgt sofern erforderlich, der Polizei oder Rettungsdienst – Notruf (110 / 112)   Vergleichbares Vorgehen gilt auch bei all den anderen Notfällen und Ausnahmelagen.

Weitere Erste – Hilfe – Maßnahmen durch Ersthelfer, entsprechend den Kenntnissen und aktuellen Fähigkeiten.

Ausreden zählen nicht. Aufgeführt sind einfache, aber   effektive Maßnahmen, die Gesundheit und Leben von Opfern schützen helfen – auch in der aktuellen Corona – Ausnahmelage.   Und ein Notruf geht fast immer !

 

Alfred Brandner

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