Gebühren werden verrechnet

„Die vom Land angeordnete Schließung der Kindertageseinrichtungen stellt viele Eltern vor eine große Herausforderung“, weiß Oberbürgermeister Guido Till. „Wir wollen sie nicht noch zusätzlich mit finanziellen Nachteilen durch die Gebührenerhebung belasten.“

Die Stadt erhebt daher für April zunächst keine Betreuungsentgelte für KiTa, Kindi, Schülerhort oder verlässliche Grundschule und bucht diese nicht ab. Die Gebühr seit dem 17. März wird rückerstattet beziehungsweise mit dem gegebenenfalls verbleibenden Anteil für April verrechnet. Dies gilt nicht bei Inanspruchnahme eines Notplatzes.

Die Volkshochschule unterbricht ihren Kursbetrieb und wird die noch ausstehenden Termine so weit wie möglich nachholen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Kursgebühren für die nicht durchgeführten Kurse anteilig erstattet.

Auch die Gebührensatzung der Jugendmusikschule enthält eine Regelung: Fällt der Unterricht dreimal oder öfter in ununterbrochener Folge aus, ohne dass die ausgefallenen Stunden nachgeholt werden können, so wird für jede ausgefallene Stunde 1/52 der Jahresgebühr zurückerstattet.

„Wir wollen die Eltern so weit wie möglich entlasten, benötigen aber auch nach Ende der Corona-bedingten Pause etwas Zeit, die genauen Zahlen zu berechnen“, bittet OB Till abschließend um Geduld.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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