Impfberatung in den 5. Schulklassen im Landkreis Göppingen

Die Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes werden nach den Pfingstferien in allen 5. Klassen der Schulen im Landkreis Göppingen eine Impfberatung durchführen. Ziel dieser Impfberatung ist es, auf vorhandene Impflücken hinzuweisen und bei den Schülerinnen und Schülern den Schutz vor Krankheiten, denen mit einer Impfung vorgebeugt werden kann, zu verbessern.

Voraussetzung für eine richtige Beratung ist, dass die Fünftklässler ihr Impfbuch in die Schule mitbringen, damit die Sozialmedizinischen Assistentinnen dieses durchsehen können. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erhalten daraufhin eine schriftliche Impfbera-tung und eine Empfehlung, ggf. die fehlenden Impfungen bei einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt nachholen zu lassen. Im Jahr 2017 wurden nach diesen Beratungen 219 Impfungen nachgeholt. Dies bedeutet, dass durch diese Aktion 9,5 Prozent aller Fünftklässler eine Impfung erhalten haben und dass bei weiteren 172 Schülerinnen und Schülern nach dem Arztbesuch weitere Impfungen terminiert wurden. Durch diese Maßnahmen konnten die Impfraten im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich erhöht werden.
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Der Rückgang der Säuglingssterblichkeit, die Zunahme der Lebenserwartung und die Verminderung vieler übertragbarer Krankheiten sind größtenteils auf die Schutzimpfungen zurückzuführen. Die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut Berlin (STIKO) empfohlenen Impfungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Von den Impfungen profitieren nicht nur geimpfte Kinder. Die Impfung schützt auch andere Personen, zum Beispiel Säuglinge und chronisch Kranke, welche nicht geimpft werden können. So können bei genügend hoher Beteiligung Krankheitsausbrüche vermieden werden.
Moderne Impfschutzstoffe schützen gut vor schweren Erkrankungen wie zum Beispiel Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung, Hepatitis und Masern. In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass beim Ausbruch einer Masernerkrankung in der Schule oder in der Familie die Geschwisterkinder oder Klassenkameraden, die keinen ausreichenden Masernschutz haben, einige Tage nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen dürfen. Dies kann sogar zum Ausschluss von Prüfungen und Schullandheimen führen. Auch allen nach 1970 geborenen Erwachsenen empfiehlt die STIKO eine Masernimpfung, wenn keine oder nur eine Masernimpfung in der Kindheit vorgenommen wurde. Zu bedenken ist auch, dass viele Kinder und Jugendli-che durch Klassenfahrten, Schüleraustausch oder Urlaubsreisen in Länder kommen, in denen gefährliche Infektionskrankheiten noch häufiger auftreten.
Wegen hoher Fallzahlen in Baden-Württemberg hat auch die Impfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoencephalitis), die durch einen Zeckenbiss übertragen wird, be-sondere Bedeutung. Außerdem wird allen Erwachsenen eine Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis) empfohlen. Mädchen und junge Frauen sollten sich im Alter von 9 bis 17 Jahren gegen Humane Papillomviren (HPV), die Krebs verursachen können, impfen lassen.

PM Landkreis Göppingen, Gesundheitsamt

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