Ministerrat beschließt Weiterqualifizierung für Haupt- und Werkrealschullehrkräfte

Aufgrund der kontinuierlich sinkenden Schülerzahlen an Haupt- und Werkrealschulen sind Haupt- und Werkrealschullehrkräfte bereits heute vermehrt in Realschulen, Gemeinschaftsschulen oder sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) tätig oder werden künftig dort eingesetzt. Um diese Lehrerinnen und Lehrer bei ihrem Einsatz an anderen Schularten zu unterstützen beziehungsweise darauf vorzubereiten, hat das Kultusministerium ein Konzept zur Weiterqualifizierung entwickelt. Dieses hat der Ministerrat am Dienstag (21. März 2017) beschlossen. „Im Hinblick auf die sich verändernde Schullandschaft ist es entscheidend, Haupt- und Werkrealschullehrkräften Perspektiven für eine Beschäftigung in weiteren Schularten zu eröffnen“, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Das Konzept umfasse hochwertige und umfassende Qualifizierungen, die teilweise mit einer Prüfung abgeschlossen werden müssten und zum Teil auch in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.

Schrittweise sollen in den kommenden Jahren insgesamt knapp 5.000 Lehrerinnen und Lehrer qualifiziert werden. Für diese Qualifizierung rechnet das Land in den Jahren 2017 bis 2023 mit Kosten von insgesamt circa 38 Millionen Euro. „Mit der Weiterqualifizierung bieten wir diesen Lehrerinnen und Lehrern realistische Chancen auf einen Laufbahnwechsel und damit für einen beruflichen Aufstieg“, sagte Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterqualifizierung sei Voraussetzung dafür, eine Laufbahnbefähigung für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschulen oder für das Lehramt Sonderpädagogik zu erwerben. „Mit dieser Weiterqualifizierung gehen wir nicht nur einen ersten, entscheidenden Schritt, um den engagierten Haupt- und Werkrealschullehrkräften eine Aufstiegsperspektive zu bieten. Sondern wir beginnen auch damit, unsere Konzepte zur Fort- und Weiterbildung auf neue und qualitativ hochwertigere Beine zu stellen“, betonte Eisenmann. In diesem Zusammenhang kündigte die Ministerin bis zur Sommerpause eine Neujustierung bei der schulischen Qualitätsentwicklung und Lehrerfortbildung an.

Dauer, Umfang sowie Inhalt der für den Laufbahnwechsel notwendigen Qualifizierung sind abhängig vom Einsatz in der jeweiligen Schulart. Das Konzept sieht deshalb vier verschiedene Gruppen vor, für die jeweils eigene Qualifizierungsangebote konzipiert wurden. Außerdem berücksichtigen die verschieden Maßnahmen die teilweise bereits mehrjährigen Erfahrungen und erworbenen beruflichen Kompetenzen der Lehrkräfte in der jeweiligen Zielschulart.

Gruppe 1: Lehrkräfte, die bereits an Realschulen eingesetzt sind

Diese Haupt- und Werkrealschullehrkräfte nehmen an einer modular aufgebauten einjährigen Qualifizierung an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Werkreal-, Haupt- und Realschule) teil. Die Maßnahme besteht aus schulrechtlichen sowie fachdidaktischen Modulen und wird in einem Blended-Learning-Format (Präsenzphasen mit Selbstlernphasen) umgesetzt. Diese Qualifizierung hat bereits im November 2016 für knapp 300 Lehrkräfte begonnen.

Gruppe 2: Lehrkräfte, die bereits an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingesetzt sind

Der Unterricht an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterscheidet sich deutlich vom Unterricht an Haupt- und Werkrealschulen. Das macht für diese Gruppe eine umfangreiche einjährige pädagogische Qualifizierung für einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt erforderlich. Die Durchführung erfolgt durch die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien, Abteilung Sonderpädagogik) sowie im Bereich der sonderpädagogischen Diagnostik durch Lehrpersonal der Pädagogischen Hochschulen. Die Qualifizierung umfasst für diesen Personenkreis jeweils 25 Tagesveranstaltungen. Die Qualifizierung soll für circa 800 Lehrkräfte angeboten werden. Beginn: voraussichtlich im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2017/18.

Gruppe 3: Lehrkräfte, die bereits an Gemeinschaftsschulen eingesetzt sind oder perspektivisch dauerhaft an Realschulen oder an Gemeinschaftsschulen eingesetzt werden

Diese Haupt- und Werkrealschullehrer nehmen an einer modular aufgebauten einjährigen Schulung durch die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Werkreal-, Haupt- und Realschule) teil. Die pädagogische Schulung besteht aus sechs fachdidaktischen und zwei schulrechtlichen Modulen; davon finden fünf Module in der unterrichtsfreien Zeit statt. Die Maßnahme erfolgt im Blended-Learning-Format und verbindet Präsenzphasen mit internetgestützten Selbstlernphasen. Sie enthält zusätzlich zwei verpflichtende Hospitationen an Realschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen ein fachdidaktisches Kolloquium sowie eine unterrichtspraktische Prüfung bestehen. Die Qualifizierung soll für insgesamt rund 3.200 Lehrkräfte angeboten werden. Beginn: voraussichtlich im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2017/18.

Gruppe 4: Lehrkräfte, die bislang noch an Haupt- und Werkrealschulen eingesetzt sind, jedoch perspektivisch an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum wechseln werden

Diese Lehrkräfte haben noch keine Erfahrungen an einer anderen Schulart. Die Qualifizierung erfolgt in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „körperliche und motorische Entwicklung“ durch die Pädagogischen Hochschulen in Form eines modifizierten zweijährigen Aufbaustudiums. Das Aufbaustudium umfasst sonderpädagogische Grundlagen und Handlungsfelder, die erste und zweite sonderpädagogische Fachrichtung sowie schulpraktische Studien. Die Maßnahme soll für insgesamt circa 400 Lehrkräfte angeboten werden. Diese Lehrkräfte können nach der Qualifizierungsmaßnahme die Zahl der Sonderpädagogen verstärken, die Beratungs- und Unterstützungsangebote an allgemeinen Schulen leisten und damit mittelfristig die Engpässe in diesem Bereich abfedern. Beginn: voraussichtlich zum Wintersemester 2018/19.

Weitere Informationen

Der erforderliche Umfang an Stellenhebungen von A 12 nach A 13 lässt sich aktuell noch nicht verlässlich prognostizieren. Dieser ist auch abhängig von der Zahl der Lehrkräfte, die die Qualifizierung letztlich erfolgreich durchlaufen. Die Zahl von Stellenhebungen sowie die Besoldungsmehrkosten, die daraus resultieren, müssen jeweils bei den Haushaltsaufstellungen insbesondere anhand der tatsächlichen Teilnahmezahlen festgelegt werden.

 

PM

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