Mehr Musik an Ganztagsschulen durch Kooperationen

Kultusminister Andreas Stoch und Matthias Hinderberger, Vorsitzender des Landesverbands der Musikschulen Baden-Württembergs e.V., haben eine Kooperationsvereinbarung über die Bildungsarbeit der öffentlichen Musikschulen an Ganztagsschulen geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist, die Arbeit der Musikschulen und die Ganztagsschule enger zu verknüpfen.

„Die Musikschulen leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Bildung und Kultur. Durch die Kooperationsvereinbarung profitieren noch mehr Kinder von ihrem vielfältigen Angebot“, sagte Kultusminister Andreas Stoch anlässlich der Unterzeichnung im Kultusministerium.

„Die mit dieser Kooperationsvereinbarung geschaffenen Grundlagen für Bildungskooperationen zwischen Ganztagsgrundschulen und Musikschulen ist aus unserer Sicht die logische, aber auch dringend notwendige Fortführung der in den vergangenen Jahren immer stärkeren Vernetzung von Musikschulen und allgemein bildenden Schulen“, sagte Matthias Hinderberger, Vorsitzender des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. Die Präsidentin des Landesverbandes, Christa Vossschulte, wies darauf hin, wie wichtige es sei, dass die im Ganztagsschulkonzept vorgesehenen Option, einen Teil der zusätzlichen Lehrerdeputate in Geldmittel umzuwandeln, auch genutzt würde. Ganz besonders Kinder, die sonst kaum Möglichkeiten hätten, mit Musik in engere Berührung zu kommen, erhielten dadurch eine echte Chance.

Derzeit gibt es über 230 öffentliche gemeinnützige Musikschulen in Baden-Württemberg, die Kindern und Jugendlichen eine qualifizierte außerschulische musikalische Bildung vermitteln. Die heute unterzeichnete Vereinbarung legt fest, dass der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. bei der musikalischen Bildung ein zentraler Ansprechpartner ist. Deshalb sollte eine kostenfreie musikalische Grundausbildung durch eine öffentliche Musikschule in den ersten beiden Klassen zum pädagogischen Konzept einer Ganztagsgrundschule gehören. Des Weiteren regelt die Vereinbarung, dass die Musikschulen ihre Individualförderung auch zeitlich parallel zum Ganztagsbetrieb anbieten können. Für den Musikschulunterricht sowie die notwendigen täglichen Übungszeiten bleiben die Schülerinnen und Schüler je nach Gegebenheit vor Ort entweder an der Schule oder suchen die Musikschule bzw. einen dritten Ort auf.

Damit das hohe Niveau gewährleistet ist, unterrichten an öffentlichen Musikschulen in der Regel Lehrerinnen und Lehrer mit abgeschlossenem musikpädagogischen Hochschulstudium oder einer gleichwertigen Ausbildung.

Um die Talente und Fähigkeiten von Kindern noch nachhaltiger zu fördern, empfiehlt die Kooperationsvereinbarung den Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen den Ganztagesschulen, den öffentlichen Musikschulen und den Musikhochschulen des Landes.

Kultusministerium: Kooperationsvereinbarung (PDF)

PM

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