Baden-Württemberg ruft 2018 Fördermittel für große kommunale Nahverkehrsprojekte in Rekordhöhe ab

Verkehrsminister Winfried Hermann hat am Dienstag (12. Februar 2019) den Ministerrat über die Förderung großer Infrastrukturvorhaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zeitraum 2011 bis 2018 nach dem Bundesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bundes-GVFG) informiert. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats in Stuttgart: „Es ist uns in den vergangenen Jahren gelungen, in Baden-Württemberg den Ausbau der Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr nachhaltig zu fördern. Noch nie zuvor hat das Land über mehrere Jahre hinweg mit einem so hohen Anteil vom GVFG-Bundesprogramm profitieren können. Im Jahr 2018 wurde sogar ein Höchstwert von knapp 44 Prozent beziehungsweise rund 146 Millionen Euro der gesamten Bundesfördermittel erreicht.“ Der hohe Mittelabfluss verdeutliche den weiterhin bestehenden Investitionsbedarf, der sich auch in den kommenden Jahren auf einem hohen Niveau bewegen werde. Verkehrsminister Winfried Hermann ergänzte: „Zugleich zeigt die Ausbauoffensive, wie leistungsfähig unsere Verkehrsunternehmen sind, die mit großer Umsicht und Voraussicht die Projekte zum Wohle der Fahrgäste planen und umsetzen. Ihnen, aber natürlich auch dem Bund und allen anderen an den Förderverfahren beteiligten Stellen, gilt mein besonderer Dank.“

Zwischen 2011 und 2018 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 18 ÖPNV-Projekte in Betrieb genommen. Für 25 Vorhaben wurden Zuwendungen bewilligt oder öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen. „Trotz der lange ungeklärten Mittelsituation war es richtig, dass das Land die Projekte klar priorisiert, die Kofinanzierung der Investitionsvorhaben sichergestellt, bestehende Finanzierungsrisiken abgesichert und die umzusetzenden Vorhaben dem Bundesverkehrsministerium für eine Programmaufnahme vorgeschlagen hat. So ist es uns gelungen, überproportional viele Bundesmittel nach Baden-Württemberg zu holen“, so Hermann.

Der Verkehrsminister äußerte sich auch zu der geplanten Elektrifizierungsoffensive des Bundes: „So begrüßenswert die Aktivitäten des Bundes im Grundsatz sind: Er hat hier eine grundgesetzliche Finanzierungsverantwortung. Wenn das GVFG-Bundesprogramm eine wesentliche Finanzierungssäule bilden soll, müssen die Förderkriterien und Förderkonditionen dringend modifiziert werden.“

Hintergrund:

Für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden stellt der Bund den Ländern Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von bislang jährlich insgesamt rund 333 Millionen Euro zur Verfügung. Feste Länderquoten sind nicht vorgesehen. Aus dem Bundesprogramm können derzeit ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten gefördert werden, bei denen die zuwendungsfähigen Kosten (ohne die Planungskosten) mehr als 50 Millionen Euro betragen. Der Fördersatz des Bundes beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das GVFG-Bundesprogramm soll schrittweise bis 2021 auf eine Milliarde Euro jährlich aufgestockt werden. Dies setzt allerdings eine Änderung des Grundgesetzes (Art. 125 c GG) voraus.

 

PM Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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