Eckdaten zur kommunalen Haushaltsplanung 2019 der Stadt- und Landkreise sowie der Großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat – wie bereits in den Vorjahren – die Eckdaten der Haushaltsplanung 2019 der Stadt- und Landkreise sowie der Großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart erhoben und ausgewertet.

„Der Aufwind bei den Kommunalfinanzen hält an. Die Finanzlage der Kommunen hat sich fast durchgängig weiter spürbar gefestigt und präsentiert sich aktuell so solide und stabil, wie dies seit der Finanzkrise im Jahr 2008 nicht der Fall war. Selbst Kommunen, die bislang eher finanzschwach waren, schreiben derzeit „schwarze Zahlen“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Die kommunale Etatplanung für 2019 zeige eine beachtliche Verstetigung und Verbesserung der Ertragskraft. Trotz deutlicher Ausgabensteigerungen könnte infolge der Rekordsteuereinnahmen aufgrund des anhaltenden Wirtschaftswachstums ein Gesamtergebnis dargestellt werden, das den Vorjahresbetrag weit übertreffe und den Kommunen zusätzliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume verschaffe. Kassenkredite zur Liquiditätssicherung würden – anders als in manch anderen Bundesländern – hierzulande weiterhin nicht benötigt.

„Die insgesamt gute Haushaltslage der Kommunen ist sehr erfreulich, da gesunde Finanzen ein unverzichtbarer Eckpfeiler für ein geordnetes Gemeinwesen und ein ungemein wichtiger Standortfaktor sind“, hob der Stuttgarter Regierungspräsident nach der Auswertung der Eckdaten zur kommunalen Haushaltsplanung des Jahres 2019 hervor.

„Um die Kommunalfinanzen nachhaltig auf einem tragfähigen Niveau zu etablieren, ist es gerade in den aktuell guten Zeiten immens wichtig, dass die Kommunen ihre Etats robust und zukunftsfähig machen, indem sie ihre verantwortungsbewusste und stabilitätsorientierte Finanzpolitik konsequent weiterführen“, betonte Reimer. Am besten gelinge dies „durch eine fortlaufende strukturelle Etatkonsolidierung mit kontinuierlicher Aufgaben- und Ausgabenüberprüfung, einer strikten Schuldenbegrenzung bzw. -reduzierung und einer bestmöglichen weiteren Aufstockung der liquiden Mittel“, so der Regierungspräsident.

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Die kommunale Haushaltsplanung 2019 steht unter einem guten Stern. Die Städte und Gemeinden profitieren nach wie vor von der ungewöhnlich langen konjunkturellen Wachstumsphase. Obwohl die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihren Herbstgutachten prognostizieren, dass der Aufschwung an Fahrt verlieren wird, ist die Stimmung bei den Kommunen dank der merklichen Steuerzuwächse weiterhin gut. Einmal mehr zeigt sich, dass die Finanzkraft der Kommunen ganz wesentlich auf der Wirtschaftskraft der Unternehmen gründet. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen sprudeln und erreichen momentan einen neuen Höchststand. Obwohl die Ausgaben für das Jahr 2019 wiederum überdurchschnittliche Zuwächse aufweisen, gelingt es fast allen Kommunen, ihre Haushalte im Jahr 2019 nicht nur auf dem bereits bislang respektablen Niveau zu halten, sondern nochmals merklich zu verbessern. Somit können auch 2019 – nahezu flächendeckend – aus dem laufenden Geschäftsbetrieb beachtliche Überschüsse erwirtschaftet werden. Als dynamischer Wachstumsträger erweist sich einmal mehr vor allem das Gewerbesteueraufkommen, aber auch die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer haben zuletzt nochmals zugelegt. Gestützt wird die gute Ertragslage der Kommunalhaushalte – neben dem hohen Steueraufkommen – flankierend jedoch auch durch die erneut angestiegenen Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und verschiedenen Zuweisungen und Kostenbeteiligungen des Bundes und des Landes, etwa bei der Kindergartenförderung und der Kleinkindbetreuung, dem Pakt für Integration, der Digitalisierung an Schulen oder dem Breitbandausbau. Die aktuelle Haushaltssituation der Kommunen basiert damit auf robusten Eckpfeilern. Die nachhaltige Etaterholung in den letzten Jahren ist freilich in dieser Ausprägung nur möglich geworden, weil die Kommunen – neben den kräftigen Zuwächsen bei den Steuereinnahmen – während und nach der Finanzkrise in den Jahren ab 2008 einen effektiven Konsolidierungsprozess eingeleitet und in den Folgejahren nachhaltig fortgesetzt haben. Die allermeisten Kommunen konnten so nicht nur eine ausgewogene Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben erreichen, sondern sogar Überschüsse im konsumtiven Bereich zur Investitionsfinanzierung generieren. Dies ist bemerkenswert, angesichts der spürbaren Ausgabensteigerungen, vor allem beim Personalaufwand, insbesondere für die Kita-Betreuung, ebenso bei den Sozialleistungen, den Umlagen sowie den Energiekosten. Dagegen wird die Ausgabenseite durch das anhaltend historisch niedrige Zinsniveau sowie den leicht verminderten Gewerbesteuerumlagesatz etwas entlastet.

Ein Vergleich der Ertragskraft des laufenden Geschäftsbetriebs auf der Basis der Eckdaten 2019 mit denen der Vorjahre zeigt eine progressive Wachstumskurve. Insgesamt erwirtschaften die Kommunen im Jahr 2019 ein dickes Plus. Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb kann 2019 ein positiver Finanzierungssaldo als Netto-Investitionsrate („Freie Spitze“) von insgesamt 516,8 Mio. € generiert werden; in den Jahren 2018 und 2017 lag der Vergleichswert bei 406,3 Mio. € bzw. 222,2 Mio. €. Dies führt zu einem respektablen Zuwachs gegenüber 2018 um +27,2 %. Vom konsumtiven Gesamtüberschuss 2019 entfallen 186,5 Mio. € (2018: 96,7 Mio. €) auf die 38 Großen Kreisstädte, 221,0 Mio. € (2018: 239,6 Mio. €) auf die beiden Stadtkreise und 109,3 Mio. € (2018: 70,0 Mio. €) auf die 11 Landkreise. Allerdings reichen die prognostizierten Überschüsse im konsumtiven Bereich nicht aus, um den bei vielen Kommunen vorhandenen Investitionsstau zu beseitigen und den Investitionsbedarf allein mit Eigenmitteln zu stemmen. Größere Projekte sind momentan – trotz der rekordverdächtigen Einnahmesituation – vielfach nur zulasten einer Ausweitung der Verschuldung finanzierbar. Einen realen Schuldenabbau kann 2019 nur die Minorität der Kommunen realisieren.

 

Durchschnittliche Haushalts-Eckdaten 2019

Die Eckdaten 2019 stellen sich durchschnittlich wie folgt dar (in Klammern stehen die Vergleichszahlen 2018):

 

Große Kreisstädte

Zuführung zum VmH:                                +153  €/Ew.     (+102 €/Ew.)

Netto-Investitionsrate:                               +122  €/Ew.     (+  64 €/Ew.)

Schuldenstand zum 01.01.2018:                  459  €/Ew.

Schuldenstand zum 01.01.2019:                  418  €/Ew.

Schuldenstand zum 31.12.2019:                  515  €/Ew.

 

Stadtkreise

Zuführungsrate zum VmH:                        +293  €/Ew.      (+327  €/Ew.)

Netto-Investitionsrate:                               +291  €/Ew.      (+320  €/Ew.)

Schuldenstand zum 01.01.2018:                   55  €/Ew.

Schuldenstand zum 01.01.2019:                    7  €/Ew.

Schuldenstand zum 31.12.2019:                  38  €/Ew.

 

Landkreise

Zuführungsrate zum VmH:                          +47  €/Ew.     (+36  €/Ew.)

Netto-Investitionsrate:                                 +32  €/Ew.     (+21  €/Ew.)

Schuldenstand zum 01.01.2018:                  167  €/Ew.

Schuldenstand zum 01.01.2019:                  152  €/Ew.

Schuldenstand zum 31.12.2019:                  167  €/Ew.

 

Bei den Großen Kreisstädten zeigen sich flächendeckend spürbare Stabilisierungstendenzen. Die Leistungskraft des Verwaltungshaushalts bzw. des laufenden Geschäftsbetriebs ist 2019 deutlich ausgeprägter und robuster als bislang. Das ordentliche Vorjahresniveau wird 2019 – trotz des deutlichen Ausgabenanstiegs – bei weitem übertroffen. Die damit erlangten finanzwirtschaftlichen Handlungsspielräume setzen zwar zusätzliche Investitionsimpulse frei, welche indes nicht ausreichen, um den dringenden Investitionsbedarf schultern zu können, insbesondere für den (weiteren) Ausbau der Kleinkindbetreuung und den Ganztagesschulbetrieb, die Schulsanierung, den Wohnungsbau sowie die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen. Deshalb soll der Schuldenstand im Jahr 2019 durchschnittlich um +23,2 % (2018: +18,7 %) ausgeweitet werden. Immerhin sind neun Städte in der Lage, im Jahr 2019 Schulden abzubauen. Die Zielmarke des Vorjahres wird insgesamt sogar leicht (-5,5 %) unterschritten.

Die Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn verfügen aktuell über ein stabiles und tragfähiges Budgetfundament. Dank sprudelnder Steuereinnahmen und FAG-Leistungen ist die Ertragskraft des konsumtiven Bereichs recht hoch und die Liquiditätssituation gut. Die spürbaren Ausgabenzuwächse einschließlich der Abschreibungen können durch Mehreinnahmen voll abgedeckt werden. Darüber hinaus erwirtschaften beide Stadtkreise im konsumtiven Bereich beträchtliche Finanzierungsüberschüsse, die für die Investitionsfinanzierung zur Verfügung stehen. Keine Duplizität besteht indes hinsichtlich der Entwicklung der Verschuldung. Während Stuttgart im Kernhaushalt seit dem Jahresende 2018 komplett schuldenfrei ist, und auch 2019 keine neuen Kredite aufnehmen wird, plant Heilbronn nach dem jahrelangen Schuldenabbau im Jahr 2019 nun wieder eine Neuverschuldung, um zahlreiche, vordringliche Investitionsprojekte finanzieren zu können.

Solide Verhältnisse auf auskömmlichem Niveau weisen momentan die Landkreise aus. Zwar steigt die Ausgabenseite erneut signifikant an; vor allem die Kosten für die soziale Sicherung und der Personalaufwand weisen merkliche Steigerungsraten aus. Getragen und finanziert werden die Etats durch (weitere) Zuwächse beim Kreisumlageaufkommen, den FAG-Leistungen, der Grunderwerbsteuer sowie durch die Flüchtlingskostenerstattung des Landes und diverser Kostenübernahmen durch den Bund im Sozialbereich. Obwohl Kreishaushalte in ihrer Struktur deutlich weniger elastisch sind, weil sie überwiegend von kaum disponiblen Faktoren (ÖPNV-, Sozial-, Jugendhilfe- und Personalaufwand) geprägt sind, gelingt es den Landkreisen im Jahr 2019, die Einnahmen und Ausgaben in der Balance zu halten und darüber hinaus auch noch mehr als nur eine „schwarze Null“ zu erwirtschaften. Infolge der anhaltend günstigen Rahmenbedingungen (Arbeitsmarktentwicklung, Wirtschaftswachstum, Steuerkraftzuwächse) hat sich der positive Saldo 2019 gegenüber dem Vorjahreswert nahezu verdoppelt. Positiv wirkt sich die angestiegene Steuerkraft der Gemeinden und Städte aus. Sechs Landkreise haben deshalb den Kreisumlagehebesatz für 2019 reduziert; vier Landkreise haben den Vorjahres-Hebesatz unverändert belassen. Lediglich der Landkreis Heidenheim hat infolge der notwendigen Klinikfinanzierung eine leichte Erhöhung beschlossen. Der durchschnittliche Kreisumlagehebesatz weist eine weiter fallende Tendenz auf und beträgt 2019 nur noch 31,53 v.H. Demgegenüber lag er 2018 noch bei 32,02 v.H.; 2017 bei 32,89 v.H.; 2016 bei 33,74 v.H. und 2015 bei 34,2 %. Allen 11 Landkreisen gelingt es im Jahr 2019, aus dem laufenden Geschäftsbetrieb einen positiven Finanzierungssaldo auszuweisen. Nach Abzug der Tilgungsausgaben können die 11 Landkreise auch eine positive Netto-Investitionsrate darstellen. Leicht nach oben bewegen wird sich der durchschnittliche Schuldenstand, weil sechs Landkreise infolge des hohen Investitionsbedarfs eine Ausweitung der Verschuldung planen.

Eine positive Netto-Investitionsrate weisen im Regierungsbezirk Stuttgart im Jahr 2019  34 Große Kreisstädte, die 11 Landkreise und beide Stadtkreise aus. 2018 konnten 31 Große Kreisstädte im konsumtiven Bereich einen Eigenbeitrag für die Investitionsfinanzierung erwirtschaften, ebenso wie neun Landkreise und die beiden Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart. Demgegenüber erwarten 2019 vier Große Kreisstädte (Fellbach, Giengen an der Brenz, Kornwestheim, Sindelfingen) eine negative Netto-Investitionsrate. Der Haushaltsausgleich kann von diesen vier Städten gleichwohl durch den Rückgriff auf hohe Rücklagenpolster und liquide Mittel ordnungsgemäß bewerkstelligt werden. Die Ertragskraft der laufenden Verwaltungstätigkeit ist derzeit gut und hat mit dem Rekordergebnis 2019 den historischen Höchststand erreicht.

Infolge der sukzessiven Etaterholung in den letzten Jahren konnten die Kommunen dem Investitionsstau entgegenwirken und die Investitionstätigkeit forcieren. 2019 wird der investive Expansionskurs nun energisch weitergeführt. Schwerpunkte sind Investitionen für den weiteren Kita-Ausbau, für Schulsanierungsmaßnahmen und für den sozialen Wohnungsbau. Die Binnenkonjunktur wird dadurch kräftig angekurbelt. Nach dem kontinuierlichen Schuldenabbau in den vergangenen Jahren ist jetzt im Jahr 2019 bei den Großen Kreisstädten eine Ausweitung der Verschuldung um durchschnittlich +23,2 % (2018: +18,7 %) vorgesehen. Entgegen der generellen Entwicklung haben jedoch neun Städte 2019 einen Schuldenabbau geplant (Eislingen/Fils, Esslingen, Fellbach, Giengen an der Brenz, Kirchheim u.T., Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, Vaihingen/Enz, Weinstadt). Über einen schuldenfreien Kernhaushalt verfügen zum Jahresbeginn 2019 die sieben Großen Kreisstädte Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Filderstadt, Kornwestheim, Neckarsulm, Sindelfingen und Winnenden. Eine blütenweiße Schuldenweste, komplett ohne Kredite im Kernhaushalt, weist aktuell auch der Stadtkreis Stuttgart auf. Bei den 11 Landkreisen ergibt sich – insgesamt betrachtet – ein Anstieg der Verschuldung um +9,8 %. Während der Schuldenstand im Jahr 2019 bei sechs Landkreisen ansteigen wird, werden vier Landkreise (Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall) die Verschuldung abbauen.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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