Landesjustiz stärkt den Schutz von Zeugen im Strafverfahren

Die Landesjustiz stärkt den Schutz von Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren. In einem Modellprojekt an Gerichten in den Landgerichtsbezirken Stuttgart, Karlsruhe und Ellwangen wird die so genannte Psychosoziale Prozessbegleitung etabliert. Besonders schutzbedürftige Opfer von Straftaten erhalten danach in Verfahren vor den Strafgerichten kostenfrei umfassende Begleitung und Unterstützung.

Stickelberger_RainerJustizminister Rainer Stickelberger, der Vorsitzende des Vereins Bewährungshilfe Stuttgart e.V. Matthias Merz sowie die Leiterin des Pilotprojekts Tina Neubauer stellten die Einzelheiten des zunächst auf zwei Jahre angelegten Projekts vor. Die Bewährungshilfe Stuttgart e.V. übernimmt mit der Tochtergesellschaft PräventSozial gGmbH die Durchführung der Psychosozialen Prozessbegleitung vor Ort.

„Das gerichtliche Strafverfahren soll ein vergangenes Geschehen aufklären und die Wahrheit ermitteln, damit das Gericht auf einer verlässlichen Grundlage die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten feststellen kann. Vielfach setzt dies voraus, dass Menschen dem Gericht von ihren Wahrnehmungen als Zeuginnen und Zeugen berichten. Das muten wir selbst denjenigen zu, die Opfer der Straftat geworden sind, die an ihren Erlebnissen schwer tragen, vielleicht sogar traumatisiert sind“, sagte Justizminister Stickelberger und sprach in diesem Zusammenhang von einem „Dilemma des Strafprozesses“. „Gerade diese Menschen müssen wir bei ihrem oft schweren Gang in den Zeugenstand begleiten und umfassend unterstützen. Die Opfer von Straftaten dürfen sich im anschließenden Gerichtsverfahren nicht allein gelassen fühlen“, so Stickelberger. Hier setze die verantwortungsvolle Aufgabe speziell ausgebildeter Psychosozialer Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter an.

„Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine sehr intensive Form der Begleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach einem Gerichtsverfahren durch besonders qualifizierte Fachkräfte“, erläuterte Matthias Merz, Vorsitzender der Bewährungshilfe Stuttgart e.V. und gleichzeitig Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. Durch qualifizierte Betreuung, neutrale Beratung in allen Fragen und umfassende Unterstützung könne die individuelle Belastung vielfach reduziert werden. Merz wies darauf hin, dass sich die Bewährungshilfe Stuttgart e.V. schon seit vielen Jahren am Landgericht Stuttgart in der Zeugenbegleitung engagiere. Diplompädagogin und Projektleiterin Tina Neubauer schilderte ihre langjährigen Erfahrungen als ausgebildete Psychosoziale Prozessbegleiterin. „Jemanden an der Seite zu wissen, der im Gerichtsverfahren mit Rat und Tat unterstützt, erleichtert vielen Menschen die Aussage vor Gericht enorm“, sagte sie. Konkret gehe es etwa darum, den Zeuginnen und Zeugen den Ablauf einer Strafverhandlung zu erläutern, sich vorab durch eine gemeinsame Besichtigung des Gerichtssaals mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen, Konzepte zum Zeugenschutz zu erklären und im Nachgang den Verlauf der Vernehmung und den Verfahrensausgang zu besprechen. „Die Psychosoziale Prozessbegleitung kommt damit auch der Aussagetüchtigkeit der Zeuginnen und Zeugen und damit der Wahrheitsfindung zugute. Denn ein verängstigter oder gar traumatisierter Zeuge ist kein guter Zeuge“, sagte Minister Stickelberger.

Stickelberger wies in diesem Zusammenhang auf einen Gesetzentwurf auf Bundesebene hin, durch den künftig die Psychosoziale Prozessbegleitung gesetzlich geregelt werden soll. „Bis dahin werden wir die Zeit nutzen, um wertvolle Erfahrungen mit dieser besonderen Form der Zeugenbegleitung zu sammeln“, so der Minister. Ausdrücklich bedankte sich Stickelberger bei den Regierungsfraktionen, die aus Fraktionsmitteln das Projekt mit insgesamt 400.000 Euro in den nächsten zwei Jahren finanziell unterstützen.

PM

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