Baden-Württemberg treibt Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte voran

Die Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Gisela Splett MdL, hat die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg ermuntert, mehr Elektrofahrzeuge einzusetzen. „Behörden und öffentliche Einrichtungen können dazu beitragen, dass mehr Elektroautos auf die Straßen kommen. Damit nehmen sie eine Vorbildfunktion für die stärkere Markteinführung dieser Antriebssysteme wahr“, sagte Staatssekretärin Splett am Freitag bei einer Veranstaltung auf der Messe i-mobility. Beim sogenannten E-Friday wies sie vor zahlreichen LeiterInnen von Fuhrparks darauf hin, dass es inzwischen ein wachsendes Angebot geeigneter Fahrzeuge gibt und damit die Einsatzmöglichkeiten bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen größer geworden sind.

Gisela_SplettBeim E-Friday haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, die Fahrzeuge auf der i-Mobility selbst zu testen und sich in direktem Kontakt mit VertreterInnen der Automobilhersteller über technische Daten und Lieferzeiten zu informieren. Die Hersteller sind mit ihren E-Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden zahlreich vertreten. Auch Hersteller und Anbieter von Pedelecs stellen auf der Messe aus.

 

Ergänzende Information

Im Interesse einer nachhaltigen Mobilität in Baden-Württemberg haben die Landesministerien und -behörden eine wichtige Vorbildfunktion. Sparsame und mit Ökostrom betankte Elektrofahrzeuge können den CO2-Ausstoß im Flottenmix beträchtlich senken. Zudem sind die Fahrzeuge im Hinblick auf die Luftreinhaltung vorteilhaft. Das Landeskabinett hat vor diesem Hintergrund am 19. Dezember 2011 im Rahmen der „Landesinitiative Elektromobilität II“ ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem die Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte vorangetrieben wird.

Um die Wirksamkeit der Beschaffungsinitiative zu erhöhen, hat der Ministerrat in am 11. Februar 2014 eine Quote zur Elektrifizierung der einzelnen Ressorts festgelegt. Die Regelung sieht vor, dass die Ressorts einen Anteil von E-Fahrzeugen von zehn Prozent bis zum Jahr 2015 anstreben. Der Fuhrpark der Polizei ist von dieser Quotenregelung ausgenommen.

In einer Verwaltungsvorschrift für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes (VwVKfz) wurde überdies festgelegt, dass Dienstkraftfahrzeuge so zu beschaffen sind, dass eine kombinierte Emissions-Obergrenze von 130 g CO2/km im Flottenmix nicht überschritten wird. Die Einhaltung der Obergrenzen im Flottenmix je Ressort wird durch die jeweiligen obersten Landesbehörden überwacht.

Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 3,9 Mio. für die schrittweise Elektrifizierung von Teilen der Landesflotte in den Jahren 2012 bis 2015 zur Verfügung. Seit Beginn des Förderprogramms wurden vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die anteilige Förderung der Beschaffung von insgesamt 56 Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb (Hybrid- und Elektrofahrzeuge) sowie 193 Pedelecs für den Landesfuhrpark bewilligt.

PM

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