Obwohl er anders abgestimmt hat, Hermann Färber, CDU-MdB will das Dienstleistungsangebot der Forstämter für alle Waldbesitzer erhalten

Die Forstämter in Baden-Württemberg sollen auch in Zukunft Dienstleistungen für kommunale und private Waldbesitzer erbringen dürfen. „Das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Holzvermarktung des Landes Baden-Württemberg darf nicht dazu führen, dass die Forstämter als Anbieter von Forstdienstleistungen vom Markt verschwinden“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber. „Die Gesetzesänderung ist längst auf dem Weg“, stellt Hermann Färber klar. Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes sollten aber keinesfalls neue Auflagen für die Waldbewirtschaftung zu Lasten der Bewirtschafter eingeführt werden – dies würde die CDU/CSU nicht mittragen.

„Grundsätzlich ist es einfacher, politische Themen in die Öffentlichkeit zu tragen als in der Sache politische Mehrheiten zu bilden. Der Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen wurde mehrfach eine Zusammenarbeit angeboten, die sie jedoch nie angenommen hat. In einer gemeinsamen Aktion hätten wir sicher mehr für unseren Wald erreicht“, kritisiert der Göppinger Bundestagsabgeordnete.

Mit dem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis ’90/Die Grünen, der letzte Woche zur Abstimmung im Plenum stand, wäre eine Änderung des Bundeswaldgesetzes nicht erreicht worden. „Mit dem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes vorzulegen“, erklärt Färber. „Dies ist jedoch nicht erforderlich, weil innerhalb der Bundesregierung ein solcher Gesetzentwurf derzeit vorbereitet wird“, so der CDU-Parlamentarier weiter. Deshalb habe die Mehrheit der Abgeordneten diesen Antrag abgelehnt.

Die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes gestaltet sich in der Ressortabstimmung schwierig, weil insbesondere das SPD-geführte Bundesumweltweltministerium zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen für unsere Wälder zu Lasten der Bewirtschafter ins Bundeswaldgesetz aufnehmen möchte. „Dies sollte im Interesse der Forstwirtschaft in Baden-Württemberg aber abgewendet werden“, stellt Färber klar. Diesen Sachverhalt habe der Kreisverband von Bündnis ’90/Die Grünen offensichtlich wohl bewusst verschwiegen.

HINTERGRUND:

In Folge des Kartellverfahrens ist damit zu rechnen, dass das Land Baden-Württemberg sowie die kommunalen und privaten Waldbesitzer ihre Holzernte in Zukunft getrennt vermarkten müssen. Damit Dienstleistungen, die nicht ausschließlich zur Holzvermarktung gehören, weiterhin von Forstämtern im Kommunal- und Privatwald erbracht werden dürfen, brauchen wir eine Änderung des Bundeswaldgesetzes.

In Baden-Württemberg und einigen weiteren Bundesländern tragen die Forstämter durch eine intensive Betreuung der Privatwaldbesitzer wesentlich zur Holzmobilisierung sowie zu einer flächendeckenden Waldbewirtschaftung bei. Die Forstämter sichern so den Zugang vieler Kleinwaldbesitzer zum Holzmarkt. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Holzwirtschaft ihren nachwachsenden Rohstoff aus unseren nachhaltig bewirtschafteten Wäldern erhält. Die Gesetzesänderung darf aber auf keinen Fall das Recht der Waldbesitzer beeinträchtigen, private Dienstleister mit Forstarbeiten zu beauftragen.

PM

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