Sichtschutz mit Schallschutz Praxisleitfaden für private Schallschutz-Investitionen – Tag gegen den Lärm am 27. April 2016

Lärmschutzwände sind eine bewährte Möglichkeit, für etwas mehr Ruhe in der Umgebung von Verkehrswegen zu sorgen. Für die Entscheidung, ob und welche Wand an welchem Ort errichtet wird, gibt es Regeln auf Bundes- und Landesebene. Zum morgigen Tag gegen den Lärm erinnert Gisela Splett, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung daran, dass das individuelle Ruhebedürfnis mancher Menschen über diese Regelungen hinaus geht. Viele wünschen sich mehr Schallschutz für ihre Grundstücke.

Viele Privatpersonen nutzen bereits zahlreiche Varianten von Sichtschutz-Elementen. Oft verbinden sie damit auch die Hoffnung auf Schallschutz. Das funktioniert aber nicht immer, da der Sichtschutz akustische Schwachstellen aufweisen kann. Für einen wirksamen Sichtschutz mit Schallschutz bietet der neue gleichnamige Praxisleitfaden des Fraunhofer-Institutes für Bauphysik (IBP) eine Hilfestellung. Er enthält konkrete Entscheidungs- und Planungshinweise, womit die Aussicht auf Ruhe im Vorfeld bewertet und die Ausführung gestaltet werden kann.

Prof. Dr. Philip Leistner, Institutsleiter des IBP und maßgeblicher Autor des Leitfadens, betont: „Wir haben sehr viel Augenmerk darauf gelegt, dass der Leitfaden so knapp und leichtverständlich wie möglich gehalten wird. Wir hoffen, dass wir so möglichst viele Lärmbetroffene erreichen und neue Handlungsoptionen aufzeigen können.“

„Der neue Leitfaden des Fraunhofer-Institutes für Bauphysik leistet einen wertvollen Beitrag für mehr Lärmschutz im Land“, erklärt Splett die Motivation des Landes den Leitfaden finanziell zu unterstützen. „Lärmbetroffene können dank des Leitfadens eine einfache, wirksame und kostengünstige Selbsthilfe realisieren, insbesondere dann, wenn eine Förderung aus Landes-oder Bundesmitteln aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.“

Für einen wirksamen Schallschutz ist die gründliche Bewertung der vorhandenen Situation besonders wichtig. Welche Schallquellen stören die Ruhe oder Privatsphäre? Wo befinden sie sich, wo ist eine Beruhigung erwünscht? Welche Möglichkeiten bestehen, zwischen den Orten von Quelle und Empfänger einen Sicht- und Schallschutz zu platzieren? Bei enger Bebauung und Lärm aus vielen Richtungen sind die Möglichkeiten eingeschränkt, aber in vielen Fällen besteht Aussicht auf Erfolg. Die erreichbare Geräuschminderung ist immerhin mit dem hörbaren Unterschied zwischen einem offenen und einem gekippten Fenster vergleichbar.

Dafür müssen die Sichtschutz-Elemente dicht und hoch genug konstruiert sein. Die akustisch erforderliche Masse ist z.B. mit den meisten Holzwerkstoffen problemlos möglich, so dass es besonders auf die schalldichte Ausführung ankommt. Spalte und andere Öffnungen sind zu schließen und eine Höhe von 2 m sollte in der Praxis nicht unterschritten werden. Bei mehreren und ausgedehnten Schallquellen, wie z.B. Straßen oder anderen Verkehrswegen, sind gemeinsame Lösungen in guter Nachbarschaft gefragt.

Die Broschüre ist abrufbar unter:

http://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/Laerm/Broschuere_Sichtschutz-Schallschutz-Praxisleitfaden_IBP_2016.pdf

 

PM

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