Stuttgart 21: Abschnitt Filderbereich mit Flughafenanbindung wird geteilt, um Gesamtinbetriebnahme halten zu können

Schnellfahrstrecke und Anbindung Flughafen gehen zeitgleich in Betrieb ● Anbindung der Gäubahn zum Flughafen erfolgt später ● Einbau von zusätzlichen Weichen auf der Filderbahn bringen weitere Verbesserung

Die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH wird die Trennung des Planabschnitts „Filderbereich mit Flughafenanbindung“ (PFA 1.3) beim Eisenbahn-Bundesamt beantragen. „Die einvernehmlichen Ergebnisse vom letzten Freitag, die für den gesamten Zugverkehr auf den Fildern Vorteile bringen, erfordern Umplanungen und diesen Verfahrensschritt“, so Manfred Leger, Gesamtprojektleiter und Vorsitzender der Geschäftsführung der PSU. Die Projektpartner seien über die Trennung informiert. „Unser Ziel ist es, dass das Gesamtprojekt mit der Anbindung des Flughafens im Dezember 2021 in Betrieb geht“, so Leger weiter. „Dies ist möglich, wenn wir die gewünschten Änderungen vom restlichen Abschnitt trennen.“

Der Abschnitt PFA 1.3a enthält die Schnellfahrstrecke ab dem Bereich des Fildertunnels (PFA 1.2) bis zum Beginn des Abschnitts 1.4 sowie die „Station NBS“, an der die Züge aus Ulm und aus Stuttgart kommend halten können und damit den Flughafen ans Fern- und Regionalverkehrsnetz anschließen.
Der Abschnitt PFA 1.3b umfasst die beschlossenen Änderungen an der Rohrer Kurve, entlang der Strecke (Filderbahn) und im Bereich der S-Bahn-Station, wo ein drittes Gleis für die Fern- und Regionalzüge vorgesehen wird. Hinzu kommt eine sogenannte Überleitverbindung westlich des Leinfeldener Bahnhofs, in der die S-Bahn und Gäubahnzüge die Richtungsgleise wechseln können und somit für einen kurzen Bereich in die gleiche Richtung fahren können. Damit sind Überholvorgänge auf der Strecke möglich und die betriebliche Flexibilität und Qualität wird weiter gesteigert. Die Kosten für die Überleitverbindung sind in die Kostenschätzung der Rohrer Kurve, ca. 10 Millionen Euro, enthalten.

Damit die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts im Dezember 2021 gewährleistet ist, sollte der Planfeststellungsbeschluss für den Anschluss des Flughafens und die Schnellfahrstrecke (PFA 1.3a) bis Ende des Jahres 2015 vorliegen.
Für den Abschnitt 1.3b werden die Umplanungen und die Erstellung der Genehmigungsunterlagen mit Hochdruck vorangetrieben. Wenn alle Planungs-, Genehmigungs- und Bauabläufe planmäßig ineinandergreifen, wäre ein Inbetriebnahmetermin des PFA 1.3b Stand heute ein bis zwei Jahre später.

Übersichtsgrafik: PFA_1.3_Uebersichtskarte_RK_ÜLV_3.Gleis

PM

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