Landesregierung setzt sich für Steuerbefreiung von Fahrzeugen ein, die zur Landschaftspflege genutzt werden

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Landschaftspflege eingesetzt werden, von der Kfz-Steuer befreit werden. Über eine Bundesratsinitiative will sie eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erreichen. In Baden-Württemberg werden zum Beispiel über 50 Prozent der rund 116.000 Hektar Streuobstwiesen von privaten Stücklesbesitzern bewirtschaftet. Auch diese Personengruppe, die sehr viel für den Erhalt der Streuobst-wiesen leistet, muss von der Steuerbefreiung für entsprechende Fahrzeuge profitieren können. Damit kann das Maßnahmenbündel der Streuobstkonzeption des Landes mit Elementen wie Baumpflegeförderung, Unterstützung von Aufpreisinitiativen und Erhalt der Sortenvielfalt weiter ausgebaut werden, erklärte Verbraucherminister Alexander Bonde.

Bislang sind nur bestimmte Fahrzeuge, die ausschließlich in land- und fortwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden, von der Kfz-Steuer befreit. Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid sagte: „Wir haben gerade in Baden-Württemberg viele Menschen, die mit ihren Fahrzeugen Landschaftspflege betreiben, ohne damit auf einen wirtschaftlichen Gewinn abzuzielen. Es darf nicht sein, dass sie in ihrem Engagement durch die Steuer ausgebremst werden. Das würde letztlich zu Lasten unserer wertvollen Kulturlandschaft gehen.“

Neben Fahrzeugen, die ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, sind laut Kraftfahrzeugsteuergesetz beispielsweise Fahrzeuge zur Straßenreinigung von der Steuer befreit. Auch Fahrzeuge, die für den Feuerwehrdienst, den Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst genutzt werden, fallen unter eine Befreiung.

Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich seit dem 1. Juli 2009 um eine reine Bundessteuer. Die Erträge aus der Steuer fließen an den Bund, seit Juli 2014 obliegt ihm auch die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer.

PM

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