- KBA bewertet in der bislang geheim gehaltenen Anordnung die Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen als „unzulässig“, fordert deren Entfernung und droht andernfalls mit „Betriebsuntersagung nach § 5 FZV“
- Acht Jahre nach der Aufdeckung von Dieselgate schließt sich das KBA damit endlich den Einschätzungen und Forderungen der DUH an
- Knapp 10 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6 mit illegalen Abschalteinrichtungen fahren immer noch in Deutschland und verpesten unsere Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid – tausende Menschen sterben jedes Jahr daran, hunderttausende erkranken
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert Verkehrsminister Wissing auf, jetzt alle festgestellten illegalen Abschalteinrichtungen bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen samt Messprotokollen und Schriftwechsel mit den Diesel-Konzernen offenzulegen, damit betrogene Kunden endlich ihre Rechte durchsetzen können
Kurz vor dem achten Jahrestag der Aufdeckung von Dieselgate veröffentlicht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein neues und bislang geheim gehaltenes Dokument zu den Millionen Pkw, die immer noch mit illegalen Abschalteinrichtungen auf deutschen Straßen fahren und die Atemluft vergiften. Es handelt sich um eine Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) aus dem Juli 2023, die ein Whistleblower der DUH zugespielt hat. Darin werden drei Abschalteinrichtungen dokumentiert, die bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen gefunden wurden: Je nach Außentemperatur, dem Über- oder Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte beim AdBlue Verbrauch und der Motorstarttemperatur verwandeln sich die Fahrzeuge in Giftgasschleudern. Besonders brisant: Erstmals, nach so vielen Jahren, bewertet das KBA diese als „unzulässig“ – unter Hinweis auf das von der DUH erwirkte EuGH-Grundsatzurteil.
In den Schreiben droht das KBA für den Fall verweigerter Abhilfemaßnahmen mit der Anordnung von Sofortvollzug sowie der Prüfung einer Betriebsuntersagung nach § 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) durch die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden – also einer Stilllegung der Fahrzeuge. Mehr als 12 Jahre nach den Warnungen der Deutschen Umwelthilfe an das Verkehrsministerium und acht Jahre nach Aufdeckung des Dieselskandals schließt sich das KBA nun offenkundig doch den Einschätzungen und Forderungen der DUH an.
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft Verkehrsminister Volker Wissing vor, weiterhin zum einseitigen Wohle der Diesel-Konzerne die Justiz bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten und der Wiederherstellung einer Sauberen Luft in unseren Städten zu behindern, indem die entscheidenden Dokumente unter Verschluss bleiben. Denn auf deutschen Straßen sind immer noch knapp 10 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5/V und Euro 6/VI mit illegalen Abschalteinrichtungen unterwegs. Eine sechsstellige Zahl an betroffenen Haltern dieser Fahrzeuge versucht derzeit vor Gericht ihre Rechte gegen die in- wie ausländischen Hersteller durchzusetzen. In diesen Rechtsverfahren agierte das KBA bislang wie ein Dienstleistungsunternehmen der Automobilindustrie.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Ich fordere Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf, die konspirative Zusammenarbeit seines Ministeriums sowie des ihm unterstellten Kraftfahrt-Bundesamtes aufzugeben und stattdessen endlich den knapp zehn Millionen Besitzerinnen und Besitzern von Betrugsdiesel-Fahrzeugen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen. Sämtliche Abgasmessungen und Dokumente zu den amtlich festgestellten Abschalteinrichtungen müssen veröffentlicht werden. Zudem fordere ich ihn dazu auf, das von der DUH gewonnene Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zu akzeptieren und noch in diesem Jahr die Rechtsverfahren auf Hardware-Nachrüstung oder Stilllegung von Diesel-Fahrzeugen der Hersteller Fiat, Mercedes-Benz, BMW und der Volkswagen Gruppe anzuordnen.“
Sollte Minister Wissing sich weigern, die geforderten Dokumente zu veröffentlichen, wird die DUH ihr durch Whistleblower aus den Dieselkonzernen sowie Zulieferbetrieben überlassene Dokumente nach Prüfung auf Echtheit jeweils zeitnah veröffentlichen, so dass sie für die laufenden Rechtsverfahren eingesetzt werden können.
Link:
Die Anordnung des KBA gegenüber Mercedes-Benz vom 5.7.2023 finden Sie hier: https://l.duh.de/p230915a
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)