Gesetz zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes kommt in den Landtag

Die Landesregierung hat am 22. September 2015 die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) gebilligt. Nun wird der Entwurf in den Landtag eingebracht und damit das parlamentarische Verfahren der Gesetzgebung eingeleitet.

„Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Dieses Gesetz wird nun im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung ökologisch, nachhaltig und kommunalfreundlich ausgestaltet“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. „Mit der Novellierung des LGVFG wollen wir dazu beitragen, dass die Kommunen die umweltverträglichen Verkehrsarten ÖPNV, Rad- und Fußverkehr besser entwickeln können. Und im kommunalen Straßenbau werden aus dem LGVFG künftig unter anderem auch mehr Lärmschutzmaßnahmen gefördert.“

Die Anhörung zum Gesetzentwurf wurde mit diesem Kabinettsbeschluss abgeschlossen. Die betroffenen Verbände und Institutionen haben die geplanten Änderungen mehrheitlich begrüßt und weitere Anregungen gegeben. Diese wurden sorgfältig geprüft, insgesamt gab es jedoch keinen wesentlichen Änderungsbedarf.

Minister Hermann erklärte: „Das ‚neue‘ Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Verkehrswende. Daher ist ein Schwerpunkt des zu novellierenden Gesetzes die Ausweitung der Förderung der nachhaltigen Mobilität.“

Insbesondere werde die Förderung des barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Personennahverkehr bei bestehenden Anlagen stärker gewichtet. „Die Belange der Menschen mit Behinderung sind für uns von zentraler Bedeutung. Daher soll ins LGVFG ein Fördertatbestand zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden. Denn wir wissen um die enormen finanziellen Herausforderungen der Landkreise und Gemeinden, bis 2022 Barrierefreiheit im ÖPNV herzustellen. Dabei wollen wir unsere kommunalen Partner mit dem geänderten Gesetz unterstützen“, sagte Hermann. Die Situation behinderter Menschen bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs werde dadurch erheblich verbessert.

„Wir wollen zudem die Fördermöglichkeit nachhaltiger Verkehrsträger und deren Vernetzung untereinander ausbauen. Denn der Vernetzung der verschiedenen Verkehrsformen, vor allem bei Umsteigesituationen, kommt eine Schlüsselrolle zu “, erklärte Verkehrsminister Hermann. Bei der Radwegeförderung seien ebenfalls zahlreiche Verbesserungen vorgesehen. Die Förderung von Radwegen werde beispielsweise auch auf Abstellanlagen für Fahrräder und auf Fußgängerbrücken ausgedehnt. Neu aufgenommen werde auch die Förderung der Fußgängerinfrastruktur als eigenständiger Fördertatbestand.

Die Förderung des ÖPNV wird mit zahlreichen neuen Förderpunkten modernisiert. Der Einsatz neuer Technologien, wie etwa elektronischer Fahrscheine in Bus und Bahn („E-Ticketing“) oder Echtzeit- und Anschlusssicherungssysteme werden nunmehr in die Regelförderung aufgenommen.
Mit der Gesetzesnovelle werde die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen entscheidend verbessert, so Hermann. Sie sei künftig nicht mehr nur auf innerörtliche Straßen beschränkt.
Neu geschaffen werde zudem ein Fördertatbestand, der Zuschüsse zu integrierten schnellen Bussystemen ermögliche. Damit könne der Bau und Ausbau von Verkehrswegen und der Infrastruktur für Busse unterstützt werden, wenn durch diese Bussysteme ein vergleichbarer verkehrlicher Nutzen wie bei Schienensystemen entstehe. „Wir setzen auf den Bus als nachhaltiges Verkehrsmittel, das den Schienenverkehr in der Fläche des Landes ergänzt“, unterstrich Minister Hermann.

Die Fahrzeugförderung selbst wird erweitert. Die Beschränkung auf Standardomnibusse wird aufgehoben. Förderfähig werden auch andere Fahrzeuge, die Bedürfnisse nach innovativen und alternativen Bedienformen (z.B. Bürgerbusse, Rufbusse, etc.) erfüllen. Die Fahrzeuge müssten aber für den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz geeignet und barrierefrei sein.

Weitere Informationen:

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es zielt auf die Förderung von Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ab. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon unter der früheren Landesregierung 60 Prozent (rund 100 Millionen Euro) in den kommunalen Straßenbau gingen. Dieses Verhältnis wurde in Schritten verändert, so dass vom Jahr 2014 an dem Umweltverbund (d.h. öffentlicher Verkehr, Fuß- und Radverkehr) nunmehr 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das LGVFG schreibt schon in seiner bisherigen Fassung diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz nun durch Landesgesetz fort, die nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden. Die Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine Nachfolgeregelung ein. Bei den Bund-Länder Finanzgesprächen stehen noch in diesem Jahr hierzu Entscheidungen an. Während die Länder auf eine neue Finanzierungsgrundlage drängen, lehnt der Bundesfinanzminister diese ab.

Die Fördersätze im LGVFG wurden zum 1. Januar 2014 abgesenkt von 75 auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Festbetragsförderung, um mehr Projekte fördern zu können. Durch die Festbetragsförderung sollen die Planbarkeit für alle Beteiligten verbessert und Kostensteigerungen eingedämmt werden.

PM

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