Neuer Online-Infobrief zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg: „Beteiligungs-Dings. Der Light-faden“

Anstelle eines dicken Handbuches gibt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) ab sofort den Infobrief “Beteiligungs-Dings. Der Light-faden“ heraus. Er portioniert wichtige Themen der Kinder- und Jugendbeteiligung und bereitet sie leicht verdaulich auf. Die erste Ausgabe „Kinder und Jugendliche entscheiden mit. Wie ist die Rechtslage?“ ist jetzt erschienen und informiert auf zehn anschaulich gestalteten Seiten über rechtliche Grundlagen.

Baden-Württemberg hat über 40 Jahre Erfahrung mit Jugendbeteiligung. Fachkräfte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Verwaltungsangestellte haben verschiedenste Wege und Ansätze ausprobiert, Beteiligungsformen ins Leben gerufen und wieder eingestellt. Manches hat sich bewährt, anderes hat kaum einen Sommer überstanden und vieles wird immer wieder verändert, umgewandelt, angepasst. Nahezu alle, die auf kommunaler Ebene arbeiten, kennen § 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW), der seit 2015 zur Beteiligung junger Menschen in Städten und Gemeinden verpflichtet. Und doch sind nicht alle Fragen beantwortet. Wer beantwortet die? Wen kann man ansprechen? Wo gibt es Tipps? Im Infobrief „Beteiligungs-Dings. Der Light-faden“ finden sich Interviews, weiterführende Links, nützliche Tipps aus der Praxis und die eine oder andere Antwort.

Der Infobrief „Beteiligungs-Dings. Der Light-faden“ erscheint in losen Abständen. Alle Ausgaben sind online über den LpB-Fachbereich Jugend und Politik unter  www.lpb-bw.de/beteiligungs-dings-light-faden abrufbar. Die Einzelausgaben können auch per E-Mail zugestellt werden. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an: angelika.barth@lpb.bwl.de

 

PM Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

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