NABU: Anpassung des Klimaschutzgesetzes ist entscheidender Schritt

„Lange hat es gedauert, aber dass der Landtag heute (1.2.) über das Klimaschutzgesetz abgestimmt hat, ist vor dem Hintergrund der rasant zunehmenden Auswirkungen der Erderhitzung eine gute Nachricht“, kommentiert Enssle und führt fort:

„Für Baden-Württemberg werden mit der Novelle konkret messbare Ziele, zum Beispiel für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, die kommunale Wärmeplanung und den Verkehr, eingeführt.“ Ein Landesgesetz mit konkreten Sektorzielen sei in dieser Form in Deutschland bisher einmalig. Jetzt gehe es darum, die beschlossenen Ziele auch wirklich umzusetzen. „Leider hatte dem Vernehmen nach insbesondere die CDU darauf Wert gelegt, dass das Gesetz so formuliert wird, dass die Ziele am Ende nicht einklagbar sind. Da stellt sich natürlich die Frage, wie ernst die grün-schwarze Koalition den Klimaschutz wirklich nimmt? Auch das beste Gesetz und die ambitioniertesten Ziele sind nicht viel wert, wenn man für die Nicht-Erreichung am Ende nicht geradestehen will.“

Neben den positiven Aspekten, die das Gesetz enthält, fehlten aus Sicht des NABU noch einige wichtige Inhalte: „Besonders für den Wärme- sowie Mobilitätssektor und zum Schutz sowie Aufbau natürlicher Kohlenstoffspeicher hatten die Umwelt- und Naturschutzverbände weitergehende Vorschläge eingebracht. Wir hoffen, dass diese bei der nächsten Novellierung berücksichtigt werden“, sagt Enssle.

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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