Wiesen und Wald statt Asphalt: Naturschutzaktive demonstrieren für einen wirkungsvollen Schutz von Streuobstwiesen und bedrohten Lebensräumen

Hunderte Naturschutzaktive von BUND und NABU haben heute im Rahmen der Naturschutztage 2023 in einer bunten und kreativen Aktion mit Tier-Kostümen, Banner und einem Bagger gegen Flächenfraß und für einen konsequenten Schutz wertvoller Lebensräume protestiert.

Zunehmende Überplanung und Bebauung von natürlichen Flächen hat gravierende Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Klima im Land. Besonders deutlich wird das bei artenreichen Streuobstwiesen. Die Umweltverbände NABU und BUND Baden-Württemberg haben deshalb heute (7. Januar) bei den 46. Naturschutztagen mit einer gemeinsamen Aktion auf die Bedrohung von Streuobstwiesen aufmerksam gemacht: Teils verkleidet und mit buntem Banner und selbstgebastelten Plakaten ausgestattet stellten sich die Vorsitzenden von BUND und NABU sowie zahlreiche Aktive symbolisch einem Bagger entgegen und forderten lautstark mehr Schutz für Wiesen und Wald statt Asphalt.

Der Flächenverbrauch und seine Folgen war eines der zentralen Themen am dritten Tag der 46. Naturschutztage in Radolfzell am Bodensee. „Obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist, schützen die Behörden im Land Wiesen, Äcker und Wald nicht ausreichend vor Bebauung. Gerade bei Streuobstwiesen ist die Situation besonders fatal: Obwohl sie als Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten seit Juli 2020 durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz geschützt sind, fallen sie immer wieder Planungen für neue Bau- oder Gewerbegebiete in den Kommunen zum Opfer“, kritisiert BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch am Rande der Aktion. „Wir fordern von Kommunen und Behörden sich an die Vorgaben des Biodiversitätsstärkungsgesetzes zu halten und Ausnahmen nicht zur Regel zu machen“, erklärt Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender.

Gesetzlichen Schutz auch vor Ort umsetzen

Mit dem Gesetz reagierte die baden-württembergische Landesregierung 2020 auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, das BUND und NABU mit weiteren Verbänden unterstützt hatten. Es schreibt unter anderem vor, dass die Rodung von Streuobstwiesen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden darf (§33a). In der Zwischenzeit zeigte sich aber, dass die Landratsämter diese Ausnahmegenehmigungen zu großzügig erteilen. Eine Abfrage des NABU ergab, dass zwischen März 2021 und Februar 2022 bei den Landratsämtern der Flächenlandkreise 54 Rodungsanträge eingegangen waren. In 42 Fällen hatten die Ämter diese genehmigt. „Das hat unseren Eindruck bestätigt, dass die Behörden viel zu leichtfertig Ausnahmen zur Rodung erteilen“, betont Johannes Enssle. Eine weitere juristische Prüfung der Bescheide hatte gezeigt, dass fast alle die Anforderungen des §33a des Naturschutzgesetzes nicht erfüllen. „Das wollen wir so nicht hinnehmen“, unterstreicht auch Sylvia Pilarsky-Grosch. „Der gesetzliche Schutz von Streuobstwiesen muss auch von den Behörden vor Ort umgesetzt werden. Ein zahnloser Papiertiger hilft uns in der Biodiversitäts- und Klimakrise nicht weiter.“ BUND und NABU Baden-Württemberg fordern deshalb von der Landesregierung, dafür zu sorgen, dass §33a streng ausgelegt wird und sind dafür auch bereit, den Rechtsweg zu beschreiten. „Notfalls müssen die Verwaltungsgerichte klären, wie das Gesetz angewandt werden muss“, so die Landesvorsitzenden.

Weitere Informationen:

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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