Land hat Chance nicht genutzt – Verkehr bleibt Sorgenkind beim Klimaschutz

Auf ihrer heutigen Pressekonferenz hat die grün-schwarze Landesregierung einen zwischen den Koalitionspartnerinnen abgestimmten Entwurf einer Novelle des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes vorgestellt.

„Leider hat die Landesregierung nicht die Kraft aufgebracht, ihr Klimaschutzgesetz so grundlegend zu novellieren, wie dies angesichts der voranschreitenden Krise notwendig gewesen wäre,“ kommentiert Sylvia Pilarsky-Grosch, Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg. „Zwar verpflichtet der Gesetzentwurf die Gemeinden zu Klimaschutz und enthält insbesondere in den Bereichen Erneuerbare Energien und Wärme Fortschritte, die zeigen, dass die Komplexität der Transformation verstanden wurde. Auch die Ausweitung des CO2 Schattenpreises ist zu begrüßen. Allerdings fehlt weiterhin eine Regionalisierung der Ziele insbesondere zum Ausbau der Windenergie.

Größtes Manko des vorliegenden Gesetzentwurfs: Der Verkehr bleibt Sorgenkind des Klimaschutzes. „Es bleibt das Geheimnis der Landesregierung, wie mit freiwilligen Klimamobilitätsplänen und Kreiskoordinator*innen Mobilität und Klima bis 2030 55 Prozent der CO2-Emissionen im Verkehr eingespart werden sollen. Das wird dem Ernst der Lage absolut nicht gerecht“, so die BUND-Landesvorsitzende weiter. „Weder wurden die mobilitätspolitischen Ziele der Landesregierung festgeschrieben noch zentrale Maßnahmen wie ein Mobilitätspass, eine Mobilitätsgarantie, eine Lkw-Maut oder ein Landesmobilitätsgesetz angegangen. Wirklich erschütternd ist, dass das Klimaschutzgesetz nicht einklagbar sein soll. Nur durch Klagemöglichkeiten gibt es die Hoffnung, dass die Ziele auch kontrolliert werden. Selbstkontrolle funktioniert in einer Koalition nicht.“

28 Gesetze und Verordnungen sind von dem Artikelgesetz betroffen. Die Novelle ist geprägt von Unverbindlichkeit (Soll- statt Muss-Bestimmungen, fehlende Sanktionsmöglichkeiten). Die Möglichkeit, Festlegungen im Klimaschutzgesetz einzuklagen, wird in Paragraf 10 explizit ausgeschlossen. Der Verkehrssektor wird – bis auf die schon bisher vorhandenen Klimamobilitätspläne – fast komplett ausgespart. Ob, wann und auf welche Weise die Lücke durch das angekündigte Landesmobilitätsgesetz gefüllt wird, ist bisher nicht bekannt. Der Wärmesektor wird zwar angegangen, leider gehen die Initiativen aber nicht weit genug. Sehr erfreulich ist, dass Klimaschutz kommunale Pflichtaufgabe , dass in der Gemeindeordnung ein Anschlusszwang für Wärmenetze verankert , dass solare Nutzung im Denkmalschutz privilegiert und dass das Verbot von Fassadenbeleuchtung ausgedehnt werden soll.

Das Klimaschutzgesetz selbst wurde nicht geändert, sondern komplett neu geschrieben. Dies hatte der BUND, neben etlichen kleineren und größeren Änderungen, in den letzten Monaten und Jahren immer wieder eingefordert. Unter anderem hatte der BUND Ende 2021 eigene, sehr konkrete Vorschläge für die Novelle des Landesklimaschutzgesetzes vorgelegt, die insbesondere im Wärme- und Verkehrssektor weit über die vorliegende Novelle hinausgehen.

Hintergrundmaterial
BUND-Konzept für ein neues Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom Dezember 2021
https://www.bund-bawue.de/fileadmin/bawue/Dokumente/Themen/Klima_und_Energie/2021_BUND-Konzept_Klimaschutzgesetz_BaWue.pdf

PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg

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