Landarztquote: Auswahlverfahren 2022 endet mit Rekordergebnis

Der diesjährige Durchgang der Landarztquote Baden-Württemberg endete mit einem Rekordergebnis. Der bestplatzierte Bewerber erreichte 184 von 200 möglichen Punkten. Bereits nach der ersten Stufe des Auswahlverfahrens lag der 28-jährige Gesundheits- und Krankenpfleger aus Heidelberg mit der Höchstzahl von 100 Punkten an der Spitze der Rangliste. Diese Position konnte er in der zweiten Runde durch einen souveränen Auftritt beim Auswahlgespräch vor einer dreiköpfigen Kommission verteidigen. Diese Leistung wird belohnt: Er erhält einen Studienplatz in Humanmedizin an seinem Wunschort Heidelberg.

„Die herausragenden Ergebnisse sprechen für engagierte Bewerberinnen und Bewerber, die dabei helfen, die medizinische Versorgung in einem Bedarfsgebiet in Baden-Württemberg zu sichern. Ich wünsche dem Ärztenachwuchs viel Erfolg im Studium und bedanke mich herzlich für ihr großes Engagement.“ so Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Ein weiterer Rekord: In diesem Jahr gingen erstmals über 70 Prozent der Studienplätze an Frauen. Damit setzt sich auch im Rahmen der Landarztquote ein Trend fort, der bereits seit längerem an den Medizinischen Fakultäten beobachtet werden kann: Die Zukunft der Medizin ist weiblich.

Der jüngste Bewerber ist gerade einmal 19 Jahre alt. Er konnte in der ersten Runde vor allem durch ein sehr gutes Ergebnis im sogenannten TMS-Test (einem fachspezifischen Studieneignungstest) punkten. Anders der mit 33 Jahren älteste erfolgreiche Bewerber: Er hatte zwar keinen TMS-Test eingereicht, schaffte es jedoch dank seiner langjährigen Berufserfahrung als Gesundheits- und Krankenpfleger ebenfalls in die zweite Runde.

Zwei von drei erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern haben bereits eine Ausbildung in einem gesundheitsnahen Beruf abgeschlossen, die meisten davon in der (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflege. Sie alle werden ab dem kommenden Wintersemester die Seiten tauschen und sich in den Hörsälen und Kursräumen der Medizinischen Fakultäten in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen oder Ulm auf ihre künftige Tätigkeit als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten Gebiet in Baden-Württemberg vorbereiten. Damit erhöht sich die Zahl der im Rahmen der Landarztquote Baden-Württemberg vergebenen Studienplätze auf insgesamt 150.

Und es geht weiter: Auch im nächsten Jahr werden wieder 75 Medizin-Studienplätze für künftige Landärztinnen und Landärzte vergeben. Gemeinden und Landkreise, die ihre hausärztliche Versorgung für die Zukunft verbessern oder sichern möchten, können dies aktiv tun, indem sie unter ihrer Einwohnerschaft gezielt auf die Möglichkeit der Landarztquote Baden-Württemberg hinweisen.

Bewerbungen für den nächsten Durchgang der Landarztquote Baden-Württemberg sind ab dem 1. März 2023 online möglich.

Die 75 erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber kommen aus den folgenden Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg:

Regierungsbezirk Stuttgart:

Abstatt Mögglingen
Besigheim Nürtingen
Bibersfeld Oberstenfeld
Denkendorf Schwäbisch Gmünd
Gaildorf Schwieberdingen
Grafenau Stuttgart
Herrenberg Talheim
Köngen Urbach
Leonberg Weinsberg
Leutenbach Wertheim
Möckmühl  

Regierungsbezirk Freiburg:

Allensbach Herrischried
Bad Dürrheim Pfaffenweiler
Donaueschingen Schopfheim
Freiburg Seitingen – Oberflacht
Hasel Spaichingen
Hausen im Wiesental Vogtsburg

Regierungsbezirk Tübingen:

Balingen Friedrichshafen
Biberach an der Riß Mittelbiberach/ Reute
Bisingen Pfullendorf
Blaustein Reutlingen
Burladingen Senden
Ehingen-Dettingen Tübingen

Regierungsbezirk Karlsruhe:

Bretten Heidelberg
Bühlertal Neckargemünd
Edingen-Neckarhausen Oberreichenbach
Ettlingen Sandhausen
Forbach  

Weitere Städte aus anderen Bundesländern:

Augsburg Hannover
Dortmund Hofheim am Taunus
Elchingen Kaufbeuren
Erlangen München
Freinsheim Rodgau
Hamburg Trebur

 

Hintergrundinformation:

Die Landarztquote ist eine Vorabquote bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug dazu verpflichten, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet (Bedarfsgebiet) zu arbeiten. Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie einer darin festgelegten Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro, für den Fall des Vertragsbruchs. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren in Baden-Württemberg zuständig.

Die Vergabe der Studienplätze ist dabei weder von der Abi-Note noch von Wartezeiten abhängig. Im Rahmen des zweistufigen Auswahlverfahrens werden zunächst für die folgenden Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:

  • das Ergebnis im Test für medizinische Studiengänge (TMS),
  • eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf,
  • ein abgeleisteter zwölf-monatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt,
  • eine zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt.

 

Die rund 150 Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Punkten erreichen die zweite Stufe und werden zu Auswahlgesprächen eingeladen. Eine fachkundige Aus-wahlkommission aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern der hausärztlichen Versorgung sowie Personen mit ärztlicher Sachkunde bewertet bei den Gesprächen die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für eine hausärztliche Tätigkeit. Dabei werden bis zu 100 weitere Punkte vergeben.

Die 75 Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen aus beiden Auswahlstufen erhalten dann einen Studienplatz an einer der fünf baden-württembergischen Medizinfakultäten in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzt sich darüber hinaus mit vielfältigen Maßnahmen dafür ein, die ärztliche Versorgung zu sichern. So werden digitale Angebote für die Patientinnen und Patienten vorangebracht und die Modellprojekte „Genossenschaftliche Hausarztmodelle“ unterstützt. Schon seit 2012 fördert das Land mit dem Programm Landärzte verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise Praxisübernahmen oder Neueinrichtungen von Hausarztpraxen und die Anstellungen von Ärztinnen und Ärzten zur Verbesserung oder Erhaltung der hausärztlichen Versorgung. Allein mit diesem Förderprogramm hat das Land bereits insgesamt rund 4,4 Millionen Euro gezielt und erfolgreich in die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung investiert. Mit 10 Millionen Euro fördert das Land die Einrichtung von Primärversorgungszentren als erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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