Deutsche Umwelthilfe kritisiert klimaschädliche Kopplung der faktischen Dienstwagen-Fördersumme an PS-Stärke und hohe CO2-Emissionen

  • Nach Luxus-Dienstwagen-Check dokumentiert die DUH die Förderpraxis von FDP-Finanzminister Lindner bei Mittelklasse-Dienstwagen wie VW Golf, 1er BMW und Mercedes-Benz A-Klasse
  • Bei jeweils gleichem Grundmodell wird die Anschaffung umso höher bezuschusst, je klimaschädlicher die Motorisierung gewählt wird
  • Mercedes A-Klasse mit 421 PS und 53 Prozent höheren CO2-Emissionen bekommt bis zu 27.000 Euro mehr Förderung als dieselbe A-Klasse mit Sparmotor;
    1er BMW mit 306 PS und 40 Prozent höheren CO2-Emissionen bekommt bis zu 16.000 Euro mehr Förderung als derselbe 1er BMW mit Sparmotor;
    VW Golf mit 333 PS und 54 Prozent höheren CO2-Emissionen bekommt bis zu 16.000 Euro mehr Förderung als derselbe VW Golf mit Sparmotor
  • DUH fordert Obergrenze für die Absetzbarkeit von Dienstwagen von 30.000 Euro bezogen auf den Kaufpreis und Begrenzung auf Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb den EU-Flottengrenzwert von 95 g CO2/km einhalten

Berlin, 18.8.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) belegt die klimapolitischen Fehlanreize der deutschen Dienstwagen-Kaufförderung anhand dreier häufig gekaufter Mittelklasse-Pkw. Die DUH fordert FDP-Finanzminister Christian Lindner auf, endlich mit Umweltverbänden zu sprechen und die aktuelle Dienstwagen-Besteuerung so zu modernisieren, dass durch die Einsparungen ein 365-Euro-Klimaticket möglich wird.

Die DUH hat die maximal mögliche Förderung beim Erwerb eines jeweils rein dienstlich genutzten Fahrzeugs der Mittelklasse untersucht und volumenstarke Modelle ausgewählt: VW Golf, 1er BMW und Mercedes A-Klasse. Es stellt sich dabei eine absurde und besonders klimaschädliche Fördersystematik heraus: Je höher die Motorisierung und der CO2-Ausstoß ausfallen, umso höher die faktische Förderung.

Aufgrund der Rückerstattung der Mehrwertsteuer beim Kauf sowie der 100-prozentigen Abschreibemöglichkeit über sechs Jahre übernimmt die Bundesregierung faktisch bis zu 57 Prozent des Kaufpreises von ausschließlich gewerblich genutzten Dienstwagen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte in der vergangenen Woche bereits Zahlen zu 17 Luxus-Dienstwagen veröffentlicht, für die die absolut höchsten Staatszuschüsse fließen – bei mehreren Fahrzeugmodellen sind es sechsstellige Beträge aus der Kasse des Bundesfinanzministeriums pro erworbenen Luxus-Dienstwagen.

Mengenmäßig relevanter sind Dienstwagen in der Mittelklasse. Doch auch und gerade in diesem größten Segment der Dienstwagenzulassungen zeigt sich die absurde, klimaschädliche Fördersystematik.

So erhält ein Dienstwagenkäufer bei rein gewerblicher Nutzung für einen VW Golf mit 110 PS Motorstärke und 116 g CO2/km bis zu 17.572 Euro. Wählt er den VW Golf mit 333 PS und auf Tempo 270 angehobener Höchstgeschwindigkeit und 179 g CO2/km, verdoppelt sich die staatliche Förderung nahezu auf bis zu 34.482 Euro.

Beim Kauf eines 1er BMW mit 109 PS erhält der Dienstwagenkäufer bis zu 16.955 Euro. Entscheidet er sich für denselben 1er BMW, aber mit 306 PS starkem Motor und 180 g CO2/km, verdoppelt sich ebenfalls die staatliche Förderung auf bis zu 33.306 Euro.

Am klimaschädlichsten fällt der Vergleich bei Mercedes aus: Eine A-Klasse mit 136 PS und 133 g CO2/km wird mit maximal 17.156 Euro gefördert. Dieselbe A-Klasse mit einem AMG Motor und 421 PS bei gleichzeitig negativem Klimagas-Rekordwert von 204 g CO2/km ist dem Finanzminister einen Zuschuss von bis zu 44.508 Euro wert – mehr als das Zweieinhalbfache der Basisversion.

Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Unsere Beispiele zeigen die fatale Dienstwagen-Förderung, die hochmotorisierte und klimaschädliche Fahrzeuge begünstigt und den Käufer nachgerade dazu verführt, angesichts der erzielbaren absolut höheren Fördersummen die Klimakiller-Variante zu wählen. Wir brauchen ein Ende der Gratismentalität bei Dienstwagen und eine Obergrenze für die Absetzbarkeit bei einem Kaufpreis von 30.000 Euro sowie eine Begrenzung auf Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb den EU-Flottengrenzwert von 95 g CO2/km einhalten.“

Bei der deutschen Dienstwagen-Kaufförderung gibt es – anders als in allen anderen Ländern – weder eine Obergrenze, was den Kaufpreis angeht, noch einen Ausschluss oder zumindest niedrigere Bezuschussung von Dienstwagen mit erhöhten CO2-Emissionen.

Hintergrund:

Die steuerliche Absetzbarkeit von rein gewerblich genutzten Dienstwagen ist abhängig vom Status des Halters (zum Beispiel Selbstständige, Unternehmen) und dem Steuersatz. Grundlage für die Berechnung der maximalen Subventionierungen sind Selbstständige mit Spitzensteuersatz. Diese erhalten dank Umsatzsteuer-Rückzahlung und steuerlicher Verrechnung der gesamten Kaufsumme über sechs Jahre Abschreibungszeitraum bei ausschließlich dienstlicher Nutzung der Fahrzeuge 57 Prozent der Kaufsumme vom Staat faktisch ersetzt.

Beim nachfolgend angegebenen CO2-Ausstoß handelt es sich um Herstellerangaben nach Prüfstandard WLTP.

  • VW Golf 1.0 eTSI OPF
    PS: 110, CO2: 116g/km, Kaufpreis: 30.575 Euro, Steuerbegünstigung: 17.572 Euro
  • VW Golf R „20 Years“
    PS: 333, CO2: 179g/km, Kaufpreis: 59.995 Euro, Steuerbegünstigung: 34.482 Euro
  • BMW 116i
    PS: 109, CO2: 129g/km, Kaufpreis: 29.500 Euro, Steuerbegünstigung: 16.955 Euro
  • BMW M135i xDrive Edition ColorVision
    PS: 306, CO2: 180g/km, Kaufpreis: 57.950 Euro, Steuerbegünstigung: 33.306 Euro
  • Mercedes-Benz A180
    PS: 136, CO2: 133g/km, Kaufpreis: 29.851 Euro, Steuerbegünstigung: 17.156 Euro
  • Mercedes-Benz AMG A45 Edition 55 4Matic
    PS: 421, CO2: 204g/km, Kaufpreis: 77.439 Euro, Steuerbegünstigung: 44.508 Euro

 

PM Deutschen Umwelthilfe e. V.

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