Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart stellt Solarkataster für denkmalgeschützte Gesamtanlagen in Baden-Württemberg vor

Expertinnen und Experten aus Unteren Denkmalschutzbehörden, Stadtplanungsämtern und freien Planungsbüros trafen sich heute (8. Juli 2022) im hohenlohischen Langenburg (Kreis Schwäbisch Hall), um sich zum Thema Solarenergienutzung in denkmalgeschützten Stadtkernen auszutauschen. Das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart stellte dort im Rahmen der Reihe „Ortsgespräche“ sein Planungsinstrument des Solarkatasters vor.

Im Zuge des Klimawandels ist der massive und schnelle Ausbau regenerativer Energiequellen gefragt. Kulturdenkmale sind aufgrund ihrer grauen Energie, die im Bestand gebunden ist, allein durch ihren Erhalt gute Klimaschützer. Gleichwohl gilt es, in der Denkmalpflege liegende Potenziale zu heben, sodass Kulturdenkmale und denkmalgeschützte Gesamtanlagen einen zusätzlichen Beitrag zur Energiewende leisten können. Ein wesentlicher Bestandteil hiervon ist die Ausrüstung von Dächern mit Solaranlagen, die dem jeweiligen Denkmalwert gerecht wird.

Mithilfe des Instruments eines Solarkatasters kann ausgelotet werden, wo und wie die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen des Denkmalschutzes angemessen in Einklang gebracht werden können. „Gesamtanlagen sind in Baden-Württemberg ein elementarer Bestandteil der Kulturlandschaft und ein hohes Schutzgut. Nach dem Denkmalschutzgesetz muss an ihrer Erhaltung ein besonderes öffentliches Interesse bestehen“, so Landeskonservator Dr. Martin Hahn vom LAD, „das schließt aber eine Solarenergienutzung auf Altstadtdächern nicht per se aus. Wir wollen den Kommunen und unteren Denkmalschutzbehörden mit dem Solarkataster ein Planungsinstrument an die Hand geben, um von oft kontroversen Einzelfallentscheidungen zu einer aus denkmalfachlicher Sicht begründeten und planerisch abgestimmten Gesamtlösung zu kommen.“

Fernwirkung, Stadtbausteine, Kernzonen

Das Solarkataster für denkmalgeschützte Gesamtanlagen hat aus städtebaulich-denkmalpflegerischer Sicht drei Analyseebenen: die Fernwirkung, also die Postkartenansichten einer Stadt, die Stadtbausteine – besonders herausragende, den historischen Stadtraum prägende Bauten wie beispielsweise Schloss, Stadtkirche, Rathaus, Zehntscheune, Stadtbefestigung  – und die Kernzonen als repräsentative, historisch hochwertige und anschaulich überlieferte „Schauräume“ einer Stadt sollen möglichst intakt bewahrt werden.

An vielen anderen Stellen in der Stadt, beispielsweise an nicht unmittelbar einsehbaren rückwärtigen beziehungsweise seitlichen Dachflächen oder in untergeordneten Stadträumen, ist die Nutzung von Solarenergie in der Regel möglich, ohne das Stadtbild erheblich zu beeinträchtigen. Dies macht das Beispiel Langenburg deutlich. Dabei kennzeichnet das Solarkataster jede einzelne Dachfläche, sodass aus dem Plan ersichtlich ist, bei welchen Gebäuden eine Solarenergienutzung möglich ist.

Neben der gezielt vorgenommenen Standortsuche ist auch die Gestaltung der Solaranlagen von entscheidender Bedeutung für die Gesamtwirkung und die Denkmalverträglichkeit in historischen Stadtkernen. Allgemeine Gestaltungskriterien für jedes Solarkataster sind daher, dass sich Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen müssen. „Wir hoffen, dass bald neue Technologien wie Solardachziegel oder Dünnschichttechniken den Eingriff in das Erscheinungsbild minimieren“, resümiert Hahn die sich ständig weiterentwickelnde PV-Technik.

Insgesamt gibt es also Spielräume bei der Solarenergienutzung in den 120 denkmalgeschützten Stadtkernen

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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