Ministerrat beschließt Änderung der Freiflächenöffnungsverordnung – Künftig Projekte bis 500 Megawatt möglich

Die Sonnenenergie gehört neben der Windenergie zu den Schlüsseltechnologien, um die Strom- und Wärmeversorgung in Baden-Württemberg künftig auf regenerative Quellen umzustellen. Um noch mehr Flächen im Land für Photovoltaik-Anlagen nutzen zu können, hat der Ministerrat am Dienstag (31. Mai 2022) beschlossen, die landesspezifische Zuschlagsgrenze in der Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) zu erweitern. So möchte die Landesregierung möglichst vielen Projekten aus dem Land eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ ermöglichen. Konkret bedeutet das, dass die bisherige Begrenzung von 100 auf 500 Megawatt angehoben wird.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Die richtige Antwort für mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mehr Flächen für Erneuerbare sind die Grundlage für den Ausbau. Die deutliche Anhebung der Zuschlagsgrenze für Freiflächen-PV ist ein nächster großer Baustein, den die Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht hat. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt haben wir mit allen bisherigen Maßnahmen der Task Force eine Beschleunigung von rund 1,5 Jahren und damit bereits die Hälfte der angestrebten Halbierung der Zeiten geschafft. Das zeigt: Wir machen richtig Tempo und arbeiten mit Nachdruck am Ausbau.“ Die Öffnung der Freiflächenöffnungsverordnung bedeute auch, dass die Bremse beim Ausbau der Solarparks gelöst werde, so der Ministerpräsident.

Energiestaatssekretär Andre Baumann ergänzte: „Nur, wenn mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen gebaut werden, können wir unsere Klimaschutzziele schaffen und uns aus der Abhängigkeit von Russland bei der fossilen Energieversorgung befreien.“

Klimafreundliche Energieversorgung entscheidet bei Standortwahl

Die Energieversorgung aus regenerativen Quellen werde auch bei der Standortwahl von Unternehmen immer wichtiger, fügte Baumann hinzu: „Das Land muss viele Flächen bereitstellen, auch um etwa gegenüber dem Norden Deutschlands wettbewerbsfähig zu bleiben. Erneuerbare Energien sind günstig, überall vorhanden und tragen dazu bei, dass wir klimaschädliche Treibhausgasemissionen massiv einsparen können.“

Solarparks bringen Wertschöpfung in die Regionen des Landes. „Landwirte oder Gemeinden können von Solarparks profitieren – direkt durch Erlöse aus der Stromproduktion oder indirekt über Pachteinnahmen“, sagte Baumann. „Im Vergleich zu Biogas-Maisäckern sind Solarparks wesentlich leistungsfähiger und tragen mit bunt blühenden Wiesen unter den PV-Paneelen zum Schutz von Natur und Heimat bei.“ Die Stromausbeute pro Hektar ist bei einem Solarpark rund 40-mal höher als bei Hochleistungs-Biogasmaisäckern.

Im vergangenen Jahr ist die in der FFÖ-VO bisher definierte Obergrenze von 100 Megawatt erstmalig überschritten worden, sodass die Bundesnetzagentur nicht alle Gebote aus Baden-Württemberg berücksichtigen konnte.

Neben Baden-Württemberg machen auch Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch.

Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien

Seit der Gründung im Oktober 2021 arbeitet die Task Force intensiv daran, die Zeiten der Genehmigungsverfahren zu halbieren, damit Projektierer so Photovoltaik- und Windkraftanlagen viel schneller als bisher bauen können. Folgende wichtige Meilensteine sind bereits auf den Weg gebracht:

  • Einrichtung der „Stabsstellen Energiewende Windenergie, Klimaschutz“ (StEWK): In jedem der vier Regierungspräsidien wurde auf Ebene der Hausspitze eine Gruppe aus vier bis sechs Personen zusammengezogen, die die Beschleunigung der Verfahren zur Chefsache macht. Diese begleiten und vergleichen die laufenden Verfahren; sie unterstützen die Landratsämter und zuarbeitenden Fachbehörden, um die Genehmigungsprozesse zu optimieren – so etwa auch für die Freiflächen-PV.
  • Gesetz zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens: Innerhalb eines Monats kann jeder Betroffene gegen einen Verwaltungsakt schriftlich oder mündlich Widerspruch einlegen. Gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage ist dies nun nicht mehr möglich. Der Klageweg kann aber weiterhin beschritten werden.
  • Neue Planungsgrundlage Windkraft und Auerhuhn: Mit der neuen Planungsgrundlage entfallen 15.000 ha aus den Schutzgebietsflächen. So werden weitere Flächen für Windkraft generiert.
  • Vergabeverfahren Staatswaldflächen wurde vereinfacht: Für einfachere Vergaben wurden Fallkonstellationen festgelegt, sodass Verfahren nach einem bestimmten Muster ablaufen können.
  • Planungsoffensive der Regionalverbände wurde am 17. März 2022 gestartet: Mit seinem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Damit dies umgesetzt wird, müssen alle Regionalpläne geändert werden. Bisher sind dort zu wenig Flächen für diesen Zweck vorgesehen. Die Regionalverbände gehen hier gemeinsam vor und wollen die geänderten Pläne 2025 beschließen.

 

Die bisherigen Erfolge der Task Force finden Sie auch im interaktiven Zeitstrahl: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/task-force-energiewende/

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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