Regierungspräsidium Stuttgart veröffentlicht Begleitdokumente mit über 900 Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Union hat durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Grundlage für eine integrierte Gewässerschutzpolitik geschaffen. Ziel ist es, den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers herzustellen. Hierfür sind im Turnus von sechs Jahren Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen.

Die dazu heute vom Regierungspräsidium Stuttgart veröffentlichten Begleitdokumentationen (C-Berichte), enthalten insgesamt über 900 Maßnahmen, die in verschiedenen Handlungsfeldern erforderlich sind, um das Ziel erreichen zu können.

„Die Begleitdokumente beinhalten Maßnahmen, die zur Verbesserung unserer Gewässer von zentraler Bedeutung sind. Unser Ziel ist es dabei, vitale Gewässer mit hochwertigen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zu schaffen. Von der ökologischen Aufwertung unserer Gewässer und der Verbesserung der Wasserqualität profitieren nicht zuletzt auch wir Menschen“, so Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Beispielsweise stellt die Verbesserung von aquatischen Lebensräumen und deren Vernetzung einen zentralen Bestandteil zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dar. Allein dazu sind in den Begleitdokumenten über 600 Maßnahmen enthalten, um insbesondere die Durchgängigkeit in unseren Fließgewässern zu verbessern. Darüber hinaus ist ein Maßnahmenbedarf von über 300 Kilometer zur Aufwertung der Gewässerlebensräume und rund 300 Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung enthalten. Weitere Handlungsfelder umfassen die Verringerung von Stoffeinträgen aus Landbewirtschaftung und Abwasserbehandlung in die Gewässer. Auch Maßnahmen in diesen Bereichen werden einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Gewässerqualität leisten.

Hintergrundinformationen:

Seit dem 22. Dezember 2000 besitzt die EU mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zur Verbesserung der Gewässer. Da Flüsse nicht an Verwaltungs- oder Staatsgrenzen enden und viele Probleme nur grenzüberschreitend gelöst werden können, betrachtet die WRRL Gewässer flussgebietsbezogen – also von der Quelle bis zur Mündung. Die WRRL will einen guten Zustand der europäischen Gewässer erreichen und die ökologische Funktionsfähigkeit unserer Gewässer wiederherstellen. Baden-Württemberg ist in insgesamt sechs Bearbeitungsgebieten aufgeteilt, für die – unter Einbezug der Öffentlichkeit – Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt werden. Diese werden alle sechs Jahre aktualisiert.

Weitere Informationen zu der Umsetzung der WRRL und den Bewirtschaftungszyklen finden Sie auf der Themenseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu der WRRL unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/schutz-natuerlicher-lebensgrundlagen/wasser/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/.

Alle Begleitdokumentationen finden Sie über folgenden Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/wrrl/seiten/tbg-karte/

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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