Kommunen melden Rekordzahl von Rad- und Fußwege-Projekten für das Landesförderprogramm an

Die Kommunen in Baden-Württemberg planen mehr Rad- und Fußwege als je zuvor. Zur jährlichen Fortschreibung des Landesförderprogramms für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur haben die Städte, Gemeinden und Landkreise erneut eine Rekordzahl von Anträgen eingereicht. 211 Projekte wurden in das Programm neu aufgenommen. Sie werden rasch auf Förderfähigkeit geprüft. Die Programmliste umfasst, inklusive den unterjährig aufgenommenen Maßnahmen in 2021, über 220 km Radwege, dazu kommen Brücken, Abstellanlagen, Fußwege und mehr. Das Fördervolumen der neu angemeldeten Maßnahmen beläuft sich auf fast 100 Mio. Euro. Im Programm 2022 bis 2026 sind jetzt einschließlich der Vorhaben aus den Vorjahren insgesamt 751 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 678 Mio. Euro enthalten.

Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL sagte am Donnerstag: „Ein beschleunigter Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist dringend erforderlich, damit mehr Menschen aufs Rad steigen. Das ist gesund und kostengünstig angesichts der hohen Spritpreise. Um die Klimaziele im Verkehr einzuhalten und die Lebensqualität in den Städten zu erhöhen, möchte das Land den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 20 Prozent steigern. Dies gelingt nur mit lückenlosen, sicheren und attraktiven Radnetzen. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Kommunen so viele Radverkehrsprojekte planen und die Unterstützung des Landes so gut annehmen. Jetzt geht es darum, dass die angemeldeten Projekte auch schnell realisiert werden.“

Wenn alle im Programm enthaltenen Vorhaben realisiert werden, entstehen mehr als 470 Kilometer Rad- und Fußwege sowie knapp 11.400 Fahrradabstellanlagen. Das Förderprogramm wird jährlich fortgeschrieben und erstreckt sich über einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren. Dies stellt auch die Förderteams in den Regierungspräsidien vor neue Herausforderungen. Daher stockt das Land das Personal zusätzlich zu den 2021 geschaffenen 20 Stellen um weitere 12 befristete Stellen auf.

Minister Hermann erklärte: „Der Wille zum Bauen ist vielerorts vorhanden – das ist gut! Wir müssen aber alles tun, dass die Projekte nun auch schnell gebaut werden. Das Land trägt seinen Teil dazu bei, die Förderverfahren durch zusätzliches Personal zu beschleunigen.“

Im Bereich Radverkehr sind in Kombination mit einer Bundesförderung Förderquoten von 90 Prozent möglich. In Baden-Württemberg sind die zur Verfügung stehenden 105 Mio. Euro des Bundes schon fast gänzlich auf konkrete Vorhaben verteilt.

Staatssekretärin Elke Zimmer MdL sagte: „Die Finanzhilfen des Bundes sind eine wichtige und unerlässliche Unterstützung. Bisher ist die Laufzeit des Förderprogramms jedoch auf 2023 begrenzt. Die Bundesregierung sollte die Finanzhilfen zeitnah verstetigen, sonst kann die aktuelle Dynamik nicht aufrechterhalten werden.“

Im Bereich Fußverkehr liegt die Zahl der Anträge leider noch deutlich hinter dem Radverkehr. Das Verkehrsministerium wird in den nächsten Jahren verstärkt daran arbeiten, die Kommunen auch im Bereich der Fußverkehrsförderung zu aktivieren und die Angebote des Landes zur Stärkung einer systematischen Fußverkehrspolitik deutlich stärker zu nutzen.

Beim Bundes- und Landesförderprogramm gilt: Die Aufnahme der Vorhaben in das Förderprogramm ist nicht mit einer Bewilligung gleichzusetzen. Sie ermöglicht aber den Kommunen die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit der Zustellung des darauffolgenden Förderbescheids können die Kommunen dann die geplanten Projekte umsetzen.

Anlage 1a LGVFG-RuF-Programm 2022-2026 Regierungspräsidium Stuttgart

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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