Dritter Förderaufruf für Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramm

Das Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramm für den Ländlichen Raum geht in die dritte Runde. Es stärkt das Land als Leitregion der Europäischen Union für die Bioökonomie mit 15 Millionen Euro für zukunftsweisende Investitionen.

„Die Bioökonomie ist der Motor für die Rohstoffwende. Baden-Württemberg hat sich eine Spitzenposition im Bereich der bio-basierten, kreislauforientierten Wirtschaft erarbeitet und gilt in diesem Zukunftsfeld als Leitregion in der Europäischen Union (EU). Mit der Fortsetzung des Innovations- und Investitionsprogramm für den Ländlichen Raum (BIPL BW) setzen wir die Landesstrategie nachhaltige Bioökonomie konsequent fort und statten sie bedarfsgerecht aus“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Eine nachhaltige, kreislauforientierte Bioökonomie verbinde klimapolitische Ziele mit wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen und sichere deren Wettbewerbsfähigkeit in einer klimaneutralen Zukunft. Insgesamt stellt das Land für das Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramm für den Ländlichen Raum (BIPL BW) 35 Millionen Euro zur Verfügung. „Für den dritten Förderaufruf stehen rund 15 Millionen Euro für die beiden Förderlinien Innovation und Investition bereit. Damit schaffen wir Anreize für innovative Projekte und Investitionen, wie die große Resonanz der beiden vorangegangenen Förderaufrufe zeigen“, betonte Minister Hauk.

Innovative Anwendungen ermöglichen Klimaneutralität

Klimaneutral zu wirtschaften, das bedeute auf fossile Kohlenstoffe weitestgehend zu verzichten. Stattdessen müsse auf erneuerbare Kohlenstoffe und Materialien gesetzt und diese im Kreislauf geführt werden. „In den nächsten Jahrzehnten steigen wir aus der fossilen Kohlenstoffwirtschaft aus und verstärkt in die regenerative Kohlenstoffwirtschaft ein. Die intelligente und nachhaltige Nutzung von biogenen Roh-und Reststoffen bietet vielfältigen Potenziale für innovative Anwendungen mit Netto-Null-Emissionen, die schnell umgesetzt werden können“, sagt Minister Peter Hauk..

Dies leiste einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer klimaneutralen Wirtschaft in Baden-Württemberg. Umweltfreundliche Technologien und funktionale Produkte schonen die natürlichen Ressourcen und erschließen neue Märkte. Dieser Ansatz bietet im Sinne einer klimaneutralen Wirtschaftsweise große Chancen, erfordert jedoch zugleich erhebliche Investitionen in diesem Bereich.

Hauk ist sich sicher: „Die Bioökonomie wird sich auch in den nächsten Jahren zu einem der wichtigsten Innovationstreiber in Baden-Württemberg entfalten. Zukunftsfähige Lösungen tragen dazu bei, die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken. Zugleich bieten sie enorme Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale für den Ländlichen Raum.“

Kreislauforientierte Bioökonomie vorantreiben

Im Rahmen der Innovationsförderung (BIPL BW – Innovation) können unternehmensgeführte Einzel- und Verbundprojekte im vorwettbewerblichen Bereich gefördert werden. Diese sollen die Etablierung einer nachhaltigen kreislauforientierten Bioökonomie in Baden-Württemberg vorantreiben und sind in der Regel durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet. Die Vorhaben müssen der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zuzurechnen sein. Die Höhe der Förderung soll mindestens 20.000 Euro betragen und darf eine maximale Fördersumme von fünf Millionen Euro bei Verbundprojekten nicht übersteigen. Weiterhin darf die Förderung je Zuwendungsnehmer beziehungsweise Verbundpartner den Betrag von einer Million Euro nicht übersteigen.

In der Investitionsförderung (BIPL BW – Invest) können einzelbetriebliche Vorhaben zum Auf- und Ausbau innovativer Betriebsstätten gefördert werden. Unternehmen aus Baden-Württemberg sollen somit unterstützt werden, innovative Ansätze bei der Be- und Verarbeitung von biogenen Ressourcen zu implementieren. Die Höhe der Förderung soll mindestens 50.000 Euro betragen und darf eine maximale Fördersumme von einer Million Euro nicht übersteigen.

Die Antragsfristen

Im ersten Halbjahr 2022 können für BIPL BW – Invest bis zum 15. April 2022 und für BIPL BW – Innovation bis zum 1. Mai. 2022 Anträge gestellt werden. Die Vorlagefrist gilt als Stichtag. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Nach Bewertung aller eingereichten Anträge und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel wird sodann über eine Förderung entschieden. Aus der Vorlage eines Antrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung abgeleitet werden.

Mit der bereits im Jahr 2019 beschlossenen ressortübergreifenden Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg wird angestrebt, Baden-Württemberg zu einer Leitregion für biobasiertes und kreislauforientiertes Wirtschaften zu entwickeln. Der Begriff „Bioökonomie“ wird entsprechend der Landesstrategie definiert als „die wissensbasierte Erzeugung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Prinzipien um Produkte und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren eines zukünftigen Wirtschafts- und Gesellschaftssystems bereitzustellen und zu nutzen“.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramm für den Ländlichen Raum (BIPL BW)

Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Bioökonomie und Innovation

Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg

 

PM Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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