Abstimmung im EU-Parlament: PETA appelliert an Abgeordnete, qualvollen Langstreckentransporten kommende Woche eine Absage zu erteilen

Bei der nächsten Sitzung des Europäischen Parlaments vom 17. bis 20. Januar wird voraussichtlich über einen Änderungsantrag der Fraktion die Grünen/EFA für den Abschlussbericht des Untersuchungs­ausschusses zu Tiertransporten (ANIT) abgestimmt. Dieser sieht vor, die Höchstgrenze für Straßentransporte künftig auf acht und die Grenze für Schiffstransporte auf 24 Stunden zu beschränken. Zudem sollen Tiere nur noch in Drittländer transportiert werden dürfen, in denen die Tierschutzregelungen denen der EU entsprechen. Anlässlich der bevorstehenden Abstimmung appellierte PETA in einem Schreiben an zahlreiche Mitglieder des EU-Parlaments, Langstreckentransporten eine klare Absage zu erteilen und dem Antrag der Grünen zuzustimmen.

„Unter den derzeit erlaubten Vorschriften leiden Tiere während der Transporte oft unter massivem Kälte- oder Hitzestress und sind Hunger sowie Durst ausgesetzt. Auf den vollbeladenen Lkws oder Schiffen trampeln sich viele von ihnen aus Panik und Erschöpfung gegenseitig tot“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin bei PETA. „Mit jeder Stunde verlängert sich das Leid der Tiere auf Europas Straßen. Deshalb appellieren wir an das EU-Parlament, nicht noch eine Chance zu vertun, und zumindest Langstreckentiertransporten über acht Stunden eine klare Absage zu erteilen.“

Anlass des Antrags der Grünen war das Ergebnis des Untersuchungsausschusses zum Thema Tiertransporte (ANIT), das im Dezember veröffentlicht wurde. Trotz der Kritik dieses Sonderausschusses des Europaparlaments an den derzeitigen EU-Regelungen bieten die Änderungsempfehlungen laut PETA kaum Schutz vor den Qualen, die den Tieren während der stundenlangen Fahrten zugefügt werden. Die Organisation erinnert daran, dass Tiere während der Transporte gezwungen sind, tage- und mitunter wochenlang ohne ausreichend Nahrung und Wasser inmitten ihrer eigenen Exkremente auszuharren. Diejenigen, die die Fahrten überleben, werden in den Zielländern außerhalb der EU meist ohne Betäubung getötet.

Aus Tierschutzgründen haben zahlreiche Bundesländer in Deutschland Transporte in Nicht-EU-Staaten per Erlass untersagt. Einige Veterinärbehörden bieten den Transportfirmen jedoch ein Schlupfloch, indem sie eine besonders bereitwillige Genehmigungspraxis zugunsten der Transportunternehmen an den Tag legen. Teilweise werden Verbote auch durch örtliche Verwaltungsgerichtsentscheidungen gekippt. Transporte in andere EU-Länder sind zudem ebenfalls erlaubt. Von dort können die Tiere weiterhin in Nicht-EU-Staaten verfrachtet werden, weshalb ein deutschlandweites und zusätzlich ein EU-weites Verbot nach Ansicht der Organisation unerlässlich sind.

Tiere auf vielen langen Routen nachweislich nur unzureichend versorgt

Berichte von Amtstierärztinnen, Tierschutzorganisationen und Medien belegen, dass die Tiere auf vielen der langen Routen nicht oder nur unzureichend versorgt werden. Auf den Strecken fehlen oftmals Entlade- und Versorgungsstationen. Infolgedessen sind die Tiere gezwungen, auf den Transportern dicht an dicht in ihren eigenen Exkrementen auszuharren. Auch Tierkinder, die noch auf Muttermilch angewiesen sind, müssen teils lange Fahrten ertragen – so ist beispielsweise der Tod vieler Kälber von vorneherein einkalkuliert. PETA weist darauf hin, dass die Transporte gegen die EU-Transportverordnung 1/2005 verstoßen, wonach ein Transport nur genehmigt werden darf, wenn „den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist“. [1]

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2009): Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV). Online abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschtrv_2009/BJNR037500009.html. (13.01.2022).

PM PETA Deutschland e.V.

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