Bericht aus dem Kabinett vom 14. Dezember 2021

Am 14. Dezember 2021 ging es im Kabinett unter anderem um die Corona-Testpflicht in Kitas, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den weiteren Einsatz von zusätzlichen Schulbussen.

Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar

Die Corona-Pandemie stellt auch die frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg vor große Herausforderungen. Bereits seit dem 12. April 2021 beteiligt sich das Land an der Testung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Mit Blick auf die Omikron-Variante hat sich die Landesregierung heute im Ministerrat darauf verständigt, dass in Kitas und auch in Einrichtungen der Kindertagespflege künftig vermehrt getestet werden soll. Das Kultus- und das Sozialministerium bereiten dazu eine Regelung vor, die vorsieht, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres an diesen Angeboten nur dann teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus vorliegt. Diese Testpflicht beziehungsweise Testnachweispflicht soll ab dem 10. Januar 2022 gelten sowie bis auf Weiteres unabhängig von der Alarmstufe.

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Erste Ergebnisse der Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Die Ende Oktober ins Leben gerufene Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist zügig gestartet. Fünf konkrete Maßnahmen werden bereits umgesetzt oder umgehend angegangen, die für mehr Flächen für Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sorgen sollen sowie für eine zeitliche Straffung der Genehmigungsverfahren. Insgesamt haben vier Arbeitsgruppen und das übergeordnete Lenkungsgremium 57 Arbeitsaufträge herauskristallisiert, die mehr Druck und Tempo bewirken können, berichtete Umweltministerin Thekla Walker am Dienstag im Ministerrat.

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Land stellt Mittel für zusätzliche Schulbusse bis zu den Osterferien bereit

Zur besseren Einhaltung der Abstandsregeln bei der Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und um die Ansteckungsgefahr mit COVID-19 auf dem Schulweg zu verringern, hat das Verkehrsministerium im September 2020 ein Förderprogramm zur Erweiterung der Buskapazitäten im Schülerverkehr aufgelegt. Diese Maßnahme soll nun bis zum Beginn der Osterferien 2022 verlängert werden. Das Land übernimmt hierbei 95 Prozent der Kosten für den Einsatz von Verstärkerbussen. Für diese Maßnahme stehen rund 8,5 Millionen Euro bereit. Zwar sind die Stadt- und Landkreise für die Schülerbeförderung zuständig, dennoch hat es die Kostenzusage des Landes den Aufgabenträgern ermöglicht, diese wichtige Schutzmaßnahme im Schulbusverkehr umzusetzen.

„Innovationspark Künstliche Intelligenz“ soll Anfang 2022 starten

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat seinen ersten Sachstandsbericht zum geplanten Innovationspark Künstliche Intelligenz (KI) vorgelegt. Der Ministerrat hat am 27. Juli 2021 der von einer internationalen Jury getroffenen Standortentscheidung für Heilbronn zugestimmt. Der geplanten Landesförderung von bis zu 50 Millionen Euro stehen private Investitionen in mindestens gleicher Höhe gegenüber. Mit dem Innovationspark KI soll Baden-Württemberg als Innovations- und Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft gemacht und Vorreiter für Künstliche Intelligenz werden. Der Park soll einen starken konjunkturellen Impuls auslösen und so einen starken Beitrag zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leisten. Dem Bericht zufolge wird das Konsortium um den Innovationspark Heilbronn bereits Anfang kommenden Jahres mit angemieteten Flächen starten.

Fortführung des Programms Start-up BW Pre-Seed

Das Landesförderprogramm „Start-up BW Pre-Seed“ wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das Programm soll innovative Start-ups mit Wachstumspotenzial auf dem Weg zur Finanzierungsreife – also in der ersten Phase der Gründung – unterstützen. Mit der Verlängerung unterstützt die Landesregierung die Gründerinnen und Gründer mit einer Anschubfinanzierung, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu überwinden.

Gemeinsames Handlungskonzept zur Opfer- und Betroffenenbetreuung

Der Opferbeauftragte und seine Geschäftsstelle bilden eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige bei Ereignisfällen wie Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen. Vorrangige Aufgabe ist die Beratung und Betreuung der Betroffenen sowie die Vermittlung von Hilfsangeboten bei derartigen Ereignisfällen. Aktuell wird das Amt vom langjährigen Leitenden Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz ausgeübt. Die Landesregierung hat den Opferbeauftragten der Landesregierung und seine Geschäftsstelle mit der Implementierung des Gemeinsamen Handlungskonzeptes zur Opfer- und Betroffenenbetreuung bei terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg beauftragt. Im sogenannten Ereignisfall soll das Handlungskonzept, das heute im Ministerrat vorgestellt wurde, einen reibungslosen Ablauf und ein Ineinandergreifen der verschiedenen beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Stellen und Akteure gewährleisten.

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

 

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