Rechtsgutachten zeigt Handlungsmöglichkeiten für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor

Das Verkehrsministerium hat heute (29.10.) ein Rechtsgutachten zu den Handlungsmöglichkeiten des Landes für mehr Klimaschutz im Verkehr auf Landes- und Kommunalebene vorgestellt. Vorausgegangen war ein zweijähriger Arbeitsprozess einer deutsch-österreichischen Gutachtergruppe und eine Bewertung durch einen Expertenrat. „Bislang leistet der Verkehrssektor weder auf nationaler noch auf Landesebene seinen Beitrag zum Klimaschutz. Der Koalitionsvertrag ist die Grundlage, dies zu ändern. Das vorliegende Gutachten zeigt uns, dass Land und Kommune noch mehr machen können – und auch müssen“, resümiert Verkehrsminister Winfried Hermann das umfassende Werk.

Das Gutachten zeigt die organisatorischen und rechtlichen Stellschrauben auf, welche zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor existieren. „Nun ist die Zeit für alle Akteure, Klimaschutz aktiv anzugehen. Dazu gehört laut Gutachten beispielsweise, den Nutzerinnen und Nutzern von klimafreundlichen Autos konkrete Vorteile im Verkehr zu gewähren“, so Hermann. „Das kann beispielsweise in speziell eingerichteten Null-Emissions-Zonen Wirklichkeit werden. Diese Maßnahme, die uns das Gutachten und der Expertenrat empfiehlt, wurde auch im Koalitionsvertrag verankert.“ Null-Emissions-Zonen sind Stadtgebiete, in denen schrittweise nach einigen Jahren nur elektrische oder anderen emissionsfreie Fahrzeuge erlaubt sind.

Zudem können laut Gutachten CO2-arme Fahrzeuge auch beim Parken bevorrechtigt werden. Zum Beispiel sollen elektrisch betriebene Fahrzeuge für einen befristeten Zeitraum von Parkgebühren freigestellt werden. Generell sollten laut Empfehlung des Expertenrats Parkgebühren für Verbrennerfahrzeuge von den Kommunen angemessen und kostendeckend gestaltet werden.

Auch über die intelligente Verkehrssteuerung am Ampeln lässt sich klimafreundliche Mobilität unterstützen. So kann mit einer besseren Steuerung bestimmt werden, wie viele Fahrzeuge welche Route fahren. Bus-, Rad- und Fußverkehr soll Vorrang gegeben werden, so dass man mit ihnen schneller ins Ziel kommt. Der Verkehr kann auf diese Weise entlastet und entzerrt werden. Das Gutachten empfiehlt dem Land, eine Initiative zur intelligenten Verkehrssteuerung aufzusetzen mit Modellprojekten, Leitfäden und verbindlichen Handlungsanweisungen. Das Ziel ist eine stärkere Nutzung des Instruments Zuflussdosierung.

Als weiteren Arbeitsauftrag aus dem Gutachten nahm Winfried Hermann mit: „Wir haben mit unseren Klimamobilitätsplänen schon ein gutes Instrument für eine klimafreundliche Verkehrsplanung in unseren Städten. Aber für kleine Kommunen ist das Konzept zu komplex, weshalb wir ein neues Instrument entwickeln werden. Kleine Kommunen sind wichtig für den Klimaschutz, da knapp 35 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner des Landes dort leben.“

In einer anschließenden Diskussion mit Gudrun Heute-Bluhm (Städtetag BW), dem Karlsruher Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Prof. Dr. Barbara Lenz und Prof. Dr. Christoph Hupfer zeigte sich, dass das Land und die kommunale Ebene den akuten Handlungsdruck kennen und nun die nächsten Schritte gehen möchten.

Handlungsmöglichkeiten für das Land

Die Inhalte des Rechtsgutachtens „Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für das Land Baden-Württemberg für Klimaschutz im Verkehrssektor“ und die hierzu gehörenden „Empfehlungen des Expertenrates zum Klimaschutz im Verkehrssektor für das Land Baden-Württemberg“, die diese pointiert aufbereiten, sind beide zum Download unter den erwähnten Links verfügbar.

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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