Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 14. September 2021:

Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung)

Vom 10. Januar 2021

(in der ab 14. September 2021 geltenden Fassung)

Auf Grund von § 17 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 30. November 2020 (GBl. S.1067), die zuletzt durch Artikel  1 der Verordnung  vom 8. Januar 2021 (notverkündet  gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes) wird verordnet:

Stuttgart, den 10. Januar 2021 (in der ab 14. September 2021 gültigen Fassung)

Lucha

 

PM Sozialministerium Baden-Württemberg

 

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