Verkehrsminister Hermann: Maskenpflicht an Haltestellen im Freien entfällt, wenn der Mindestabstand eingehalten wird, Medizinische Masken in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen weiter Pflicht

Infolge der niedrigen Inzidenzzahlen in der Corona-Pandemie entfällt von Montag (28. Juni) an auch die Pflicht zum Tragen einer Maske an ÖPNV-Haltestellen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. In den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Dies sieht die geänderte Corona-Verordnung des Landes vor.

Verkehrsminister Winfried Hermann befürwortet, dass an Haltestellen im Freien die Maskenpflicht aufgehoben wird: „In sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg sind die Inzidenzzahlen gesunken. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die nur durch die gemeinsamen Anstrengungen in den vergangenen Monaten erreicht werden konnte. Wo dies wegen des geringen Übertragungsrisikos möglich ist, wie an Haltestellen im Freien, an denen der Mindestabstand eigehalten werden kann, kann die Maskenpflicht dann auch gelockert werden.“ Über eine entsprechende Regelung wird derzeit auch in den anderen Bundesländern beraten, nachdem sich die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder auf Initiative Baden-Württembergs in der Verkehrsministerkonferenz hierzu ausgetauscht haben.

Dennoch rief Minister Hermann zu umsichtigem Verhalten auf: „Trotz der gesunkenen Fallzahlen sollten die Fahrgäste in Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen eine medizinische Maske korrekt im Sinne von Vorsicht und Rücksicht tragen. Es ist auch nicht verboten, sich und andere weiterhin durch eine freiwillige und sachgemäße Nutzung von FFP2-Masken zu schützen. Es ist allen Fahrgästen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖPNV zu verdanken, dass Busse und Bahnen bis jetzt sichere Verkehrsmittel sind. Häufige Reinigung und Lüftung der Fahrzeuge einerseits und Abstand halten und konsequentes Maske tragen andererseits sind wirkungsvolle Mittel zum Infektionsschutz. Auch Apps zur Kontaktnachverfolgung sollten genutzt werden.“

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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