Baugesetzbuch-Novelle: Baden-Württemberg muss gegensteuern

Nachdem der Bundestag für die Wiedereinführung des Paragrafen § 13b gestimmt hat, fordert der BUND Baden-Württemberg die Landesregierung auf, aktiv gegen den Wildwuchs der Bebauungspläne vorzugehen. Flächenfraß schadet der Natur, der Umwelt und dem Klima.

Der BUND Baden-Württemberg kritisiert die heutige Abstimmung (7.5.) des Bundestages über den Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. „Der Flächenfraß gehört zu den großen Bedrohungen für Natur, Umwelt und Klima. Die Regierung hat den Zusammenhang anscheinend nicht verstanden“, kritisiert Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg.

Grund für die Kritik ist die Wiedereinführung des Paragrafen 13b in der Novelle des Baugesetzbuches: Er vereinfacht, Randbereiche von Siedlungen zu bebauen und beschleunigt so nicht nur den Flächenfraß, sondern auch die verkehrserhöhende Zersiedelung in den Außenbereichen. Das städtebauliche Ziel der Schonung von Außenbereichen wird so verfehlt, der Natur- und Artenschutz zugleich gefährdet. Der Paragraf wurde bislang auch gerade dort angewendet, wo kein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Nach einer Erhebung des Wirtschaftsministeriums von 2020 wurden in Baden-Württemberg bereits mehr als 860 § 13b-Bebauungspläne auf den Weg gebracht; zum weit überwiegenden Teil in den stark ländlich geprägten Regionen.

Landesregierung muss Wildwuchs bei § 13b Bebauungsplänen stoppen
Der BUND Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, aktiv gegen den Wildwuchs der § 13b Bebauungspläne vorzugehen. „Der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ist eindeutig: Die Landesregierung will den Flächenverbrauch massiv begrenzen und sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Baugesetzbuch im Sinne der Leipzig-Charta 2020 viel stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet wird. Der Zersiedlungs- und Flächenfraß-Paragraf 13b ist nun aber das genaue Gegenteil dieser Ziele“, analysiert Pilarsky-Grosch.

Die BUND-Landesvorsitzende fordert: „Die Landesregierung muss nun schleunigst Bundesrats-Initiativen zu einem nachhaltigeren Baugesetzbuch auf den Weg bringen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sie Strategien entwickelt, die den Wildwuchs der § 13-Bebauungspläne im Land beenden.“ Dazu gehören schärfere Eingriffsrechte gegenüber den Kommunen. Auch muss den Gemeinden verdeutlicht werden, dass die Vorgaben des Biodiversitätsstärkungsgesetzes zum Schutz von Streuobstwiesen auch bei der Neuausweisung von Baugebieten zwingend zu beachten sind und nicht im Belieben der Kommunen stehen.

Hintergrund:
Ziel der neuen Landesregierung ist es laut Koalitionsvertrag, den täglichen Anstieg des Flächenverbrauchs auf maximal 2,5 Hektar zu begrenzen; bis 2035 soll die „Netto-Null“ erreicht werden. Aktuell liegt der tägliche Flächenverbrauch bei 4,8 Hektar.

Der Paragraf 13b des Baugesetzbuches (BauGB) erleichtert das Aufstellen von Bebauungsplänen im Außenbereich. Er wurde 2017 unter dem Eindruck der Flüchtlingskrise und gegen den Protest von Umweltverbänden befristet eingeführt, um schnell mehr Wohnraum zu schaffen. Dafür sollte bei den Umweltprüfungen und bei naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen gespart werden. Die Realität der vergangenen Jahre zeigt jedoch, dass durch § 13b kaum neuer, günstiger Wohnraum in Stadtnähe entsteht, sondern vor allem die Neuausweisung von Baugebieten für hochpreisige Einfamilienhäuser auf der grünen Wiese in ländlichen Regionen gefördert wird. Ursprünglich galt § 13b BauGB bis 31.12.2019 und wurde nun heute wieder eingeführt. Die Regelung gilt bis Ende 2023 mit einer mehrjährigen zusätzlichen Umsetzungsfrist.

Weitere Information:

Internetseite des BUND Baden-Württemberg zu Flächenverbrauch: https://www.bund-bawue.de/themen/mensch-umwelt/flaechenschutz/
Thesenpapier der Umweltverbände zum §13b BauGB: https://www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2019-10-25_Thesenpapier_BauGB_update.pdf

 

PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V.

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