Baden-Württemberg wappnet sich für mögliche zweite SARS-CoV-2-Welle / Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe vorgestellt / Stufensystem gibt Auskunft über Pandemie-Lage im Land

Angesichts wieder steigender Infektionszahlen und mit Blick auf den Herbst hat sich die Landesregierung während des Sommers intensiv auf eine mögliche zweite SARS-CoV-2-Welle vorbereitet. Eine interministerielle Arbeitsgruppe, an der auch die kommunalen Landesverbände beteiligt waren, hat sich hierzu auf eine landesweit einheitliche Pandemieschutzstrategie verständigt. Das ressortübergreifend erarbeitete dreistufige Konzept berücksichtigt die teils unterschiedlichen Infektionslagen in den Kommunen vor Ort. So sollen flächendeckende und landesweite Einschränkungen wie noch im März und April möglichst verhindert werden. Ein neues Stufensystem gibt Auskunft über die Pandemie-Lage im Land. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens (stabile 7-Tage-Inzidenz, vor allem jüngere Menschen betroffen, niedrige Zahl intensivmedizinisch behandelter Patienten und nur vereinzelte Todesfälle) befindet sich Baden-Württemberg derzeit in Stufe 1. 

„Baden-Württemberg ist bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen. Das haben wir nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern im Land zu verdanken, die sich konsequent an die Hygiene- und Abstandsregeln gehalten und durch ihr besonnenes Verhalten Risikogruppen geschützt haben. Das war eine Gemeinschaftsleistung. Da haben wir gesehen, was wir alles hinbekommen, wenn wir zusammenstehen und gemeinsam handeln“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Damit dürfen wir im Herbst und Winter nicht nachlassen, denn die steigenden Infektionszahlen, vor allem auch bei unseren Nachbarn in Frankreich, bereiten Anlass zur Sorge. Ich appelliere deshalb an die Menschen in Baden-Württemberg, weiterhin vorsichtig zu sein. Mit der heute vom Kabinett verabschiedeten Strategie haben wir nun einen klaren Handlungsrahmen geschaffen und sind für eine mögliche zweite Welle gewappnet.“

„Es ist uns im Sommer erfolgreich gelungen, größere Ausbrüche durch Reiserückkehrer im Land zu verhindern“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Das große Engagement aller Beteiligten, beispielsweise bei der Einrichtung der Teststationen, hat sich ausgezahlt. Gleichzeitig steigen die Infektionszahlen landesweit wieder an. Die Infektionsgefahr wird im Herbst und Winter noch einmal deutlich zunehmen, da sich die Menschen wieder vermehrt im Inneren aufhalten. Deshalb ist der nun beschlossene gemeinsame Handlungs- und Kommunikationsrahmen wichtig, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Klar ist aber auch: Überall, wo Menschen zusammenkommen, werden sich Infektionen nie ganz verhindern lassen.“

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Auch an den Schulen werden wir Infektionen nicht komplett ausschließen können. Alle unsere Maßnahmen zielen deshalb darauf ab, dass Infektionsketten unterbrochen und das Ausbruchsgeschehen lokal kontrolliert werden kann. Unser Handeln muss verhältnismäßig bleiben, denn landesweite Schulschließungen wie im März darf es nicht noch einmal geben. Deshalb müssen wir alle auch im privaten Umfeld ein hohes Maß an Umsicht und Verantwortung walten lassen, um zu verhindern, dass vermehrt Infektionen von außen in die Schulen hineingetragen werden. Wir dürfen nicht durch Nachlässigkeit das Recht auf Bildung und das soziale Miteinander an den Schulen gefährden.“

Die Ressorts haben sich im Zuge der Arbeitsgruppe außerdem auf ein Melde- und Berichtsverfahren verständigt, das den Informationsfluss direkt und zuverlässig gewährleistet. So ist sichergestellt, dass beispielsweise Informationen über besondere Infektionsereignisse schnell an die zuständigen Institutionen im Land weitergegeben werden, um die notwendigen Schritte vor Ort einzuleiten. Damit das Infektionsgeschehen unter Kontrolle bleibt, sind die Menschen im Land weiterhin aufgerufen, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Zur Sensibilisierung wird es zusätzlich eine begleitende Informations- und Awareness-Kampagne des Landes geben.

Hintergrundinformationen:

Durch die den drei Pandemiestufen zugeordneten Maßnahmen soll das Infektionsgeschehen lageabhängig eingedämmt und so verhindert werden, dass erneut noch weitreichendere Maßnahmen notwendig werden.


Zu Pandemiestufe 1:

Die Stufe 1 stellt eine Art „stabile Phase unter den Bedingungen der Pandemie“ dar. Sie umfasst Regelungen und Maßnahmen gemäß der Haupt-Corona-Verordnung sowie den einzelnen Verordnungen bei moderaten Infektionszahlen. Diese zielen darauf ab, ein möglichst normales Leben mit der Pandemie zu ermöglichen. Das Ausbruchsgeschehen ist lokal klar abgrenzbar und die Infektionsketten können nachverfolgt werden.

Ziel aller Maßnahmen ist es, das öffentliche und private Leben so wenig einzuschränken wie möglich. Bereits in Pandemiestufe 1 kann es temporär in einzelnen Stadt-/Landkreisen zu einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35/100.000 Einwohner kommen. Dies hat regionale Maßnahmen zur Folge. Die Zahlen der Landkreise fließen zwar in die landesweite Berechnung ein, die Bewertung der landesweiten Lage bleibt jedoch hiervon zunächst unberührt.

Zu Pandemiestufe 2:

In der Pandemiestufe 2 wird die landesweite 7-Tage-Inzidenz von 10/100.000 Einwohner überschritten und geht mit einem landesweiten diffusen Anstieg des Infektionsgeschehens oder einer absoluten Verdopplung der landesweiten wöchentlichen Fallzahlen in den zurückliegenden 14 Tagen einher. Ein diffuser, landesweiter Anstieg liegt vor, wenn über die Hälfte der Stadt- und Landkreise die 7-Tage-Inzidenz von 5/100.000 Einwohner überschreitet.

Ziel ist die Vorbereitung eines schnellen und bezüglich der Ausprägung des Infektionsgeschehens zielgenauen Handelns, damit mögliche Infektionsketten unterbrochen und Ausbrüche schnellstmöglich eingedämmt werden. Hierbei sind zusätzliche Maßnahmen wie Appelle an die Bevölkerung, die geltenden Regeln einzuhalten, die Kontrolle der geltenden Regeln auszuweiten sowie erste Einschränkungen in ausgewählten Lebensbereichen vorgesehen. Im Rahmen dieses Konzepts werden dazu Szenarien und zugehörige Handlungsleitfäden vorgelegt, die im Bedarfsfall sofort zur Verfügung stehen und in deren Umsetzung alle Beteiligten bereits instruiert wurden.

Hinweis zur Bewertung der aktuellen Lage (Stand 15.09.2020): Zurzeit ist die 7-Tage-Inzidenz landesweit zwar über einem Wert von 10. Die Pandemiestufe 2 musste jedoch noch nicht ausgerufen werden, da neben der 7-Tage-Inzidenz noch weitere Faktoren bei der epidemiologischen Bewertung eine Rolle spielen: Aktuell gibt es wenig schwere Erkrankungen, die Krankenhäuser verzeichnen keine negative Entwicklung und die Infektionszahlen sind stabil oder sogar leicht rückläufig. Deshalb gilt weiter Pandemiestufe 1.

Zu Pandemiestufe 3:

Der Eintritt in Pandemiestufe 3 („Kritische Phase“) wird definiert durch Überschreitung der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 35/100.000 Einwohner. Es besteht ein starker, ggf. exponentieller Anstieg der Fallzahlen mit diffusen, häufig nicht mehr nachvollziehbaren Infektionsketten. Verschärfte Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind, werden umgesetzt. Diese sind insbesondere erforderlich, um das Gesundheitswesen nicht an seine Kapazitätsgrenzen zu bringen.

Ziel ist es, die aufgetretene Infektionswelle schnellstmöglich zum Abklingen zu bringen und zusätzliche weitreichendere Maßnahmen, wie einen landesweiten Lockdown zu verhindern. Reichen die für Pandemiestufe 3 vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, um eine weitere Ausbreitung des Infektionsgeschehens einzudämmen, können jederzeit die erforderlichen Verschärfungen vorgenommen werden.

Weiterführende Links:

Matrix der Lebensbereiche: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Matrix_Lebensbereiche_20090914.pdf

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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