Kabinett beschließt massive Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und zusätzlichen Rettungsschirm für Krankenhäuser im Land

Der Ministerrat hat am Dienstag (21. Juli) eine dauerhafte Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) durch weitere Personalstellen sowie weitere Hilfsmaßnahmen für die Krankenhäuser unter Fraktionsvorbehalt beschlossen. Insgesamt schafft das Land für den ÖGD stufenweise 227,5 neue Stellen, wovon die meisten die örtlichen Gesundheitsämter personell stärken sollen. Der Rettungsschirm des Landes für die Krankenhäuser summiert sich auf 210 Millionen Euro. Hiervon entfallen auf die Häuser in kommunaler Trägerschaft zwischen 125 und 135 Millionen Euro.

Ministerpräsident Kretschmann: „Es hat sich in den letzten, von der Corona-Krise dominierten Monaten gezeigt, wie elementar eine gut funktionierende, hervorragend ausgestattete Gesundheitsversorgung für unser Land ist. Das Gesundheitswesen in Baden-Württemberg ist eines der besten weltweit. Darauf können wir stolz sein. Damit dies auch weiter so bleibt, hat die Landesregierung heute beschlossen, weiter massiv in den Öffentlichen Gesundheitsdienst und unsere Krankenhäuser im Land zu investieren.“ Die Anforderungen an die gesundheitliche Fachexpertise im Land seien in den vergangenen Jahren stark angestiegen, insbesondere die Fragen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nähmen zu, so Kretschmann weiter. „Gerade das aktuelle SARS-CoV-2-Ausbruchsgeschehen hat gezeigt, wie schnell durch die Globalisierung und den damit verbundenen Flug- und Reiseverkehr lebensbedrohliche Infektionskrankheiten nahezu jeden Erdteil innerhalb weniger Stunden und Tage erreichen und sich ausbreiten können. Bei der Bekämpfung und Eindämmung von Infektionen ist Qualität und Wirksamkeit der hoheitlichen Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst arbeitet normalerweise im Stillen, seine breite Aufgabenpalette ist der Allgemeinheit weniger bekannt. Die letzten Wochen und Monate haben nun gezeigt, welch zentrale Rolle er gerade im Bereich des Bevölkerungsschutzes einnimmt.“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Der Öffentliche Gesundheitsdienst trägt maßgeblich dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu erhalten. Um auf die zunehmenden Herausforderungen weiterhin schnell und effektiv reagieren zu können, muss der Öffentliche Gesundheitsdienst vor allem personell gestärkt werden. Um neben den bereits bestehenden Aufgaben im Gesundheitswesen auch auf neue Entwicklungen schnell und effektiv reagieren zu können, braucht es ein optimal funktionierendes Netzwerk.“ Die Möglichkeit des schnellen und effektiven Eingreifens in Gefahrensituationen hänge entscheidend von einem optimalen Krisenmanagement ab. Risikobewertung der Gefahrenlage und zur Ausbreitung von Krankheitserregern sowie das Arbeiten im Krisenmodus seien Faktoren, die ein optimales Zusammenspiel erforderten. „Dafür braucht es dringend mehr personelle Ressourcen“, so Lucha weiter. Diese sollen insbesondere vor Ort bei den Gesundheitsämtern, aber auch auf den anderen Verwaltungsebenen (Regierungspräsidien, Landesgesundheitsamt als fachlicher Leitstelle und Ministerium für Soziales und Integration als oberster Gesundheitsbehörde) eingesetzt werden.

In einer ersten Umsetzungsstufe werden im sofortigen Vollzug des Haushalts 2020 bei den Gesundheitsämtern als untere Verwaltungsbehörden 74 Stellen (überwiegend ärztliches Personal), bei den Regierungspräsidien als mittlere Gesundheitsbehörden fünf Stellen, beim Landesgesundheitsamt als fachlicher Leitstelle zwei neue Stellen und beim Ministerium für Soziales und Integration als oberster Landesgesundheitsbehörde 15,5 Stellen geschaffen. Beim Landesgesundheitsamt wurden bereits im Frühjahr 16 neue Stellen geschaffen. In einer zweiten Umsetzungsstufe sollen dann im Zusammenhang mit dem zweiten Nachtrag zum Haushalt 2020/21 die Mittel für weitere Stellen im Bereich der kommunalen Gesundheitsämter (sieben Stellen im höheren Dienst der Stadtkreise; je 62 Stellen im mittleren und gehobenen Dienst der Stadt- und Landkreise) über eine Erhöhung der Zuweisungen nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes bereitgestellt werden.

Stärkung der Kliniken im Land

„Wie wichtig eine gut funktionierende stationäre Versorgung ist, wissen wir gerade in der derzeitigen Lage sehr zu schätzen. Viele Krankenhäuser im Land haben während der ersten Welle der Corona-Krise Enormes geleistet. Sie haben dazu die entsprechenden Kapazitäten freigehalten, viele Operationen und Eingriffe verschoben, zusätzliche Intensivbehandlungsmöglichkeiten aufgebaut und sich organisatorisch und personell auf die Behandlung schwerkranker COVID-19-Patienten und -Patientinnen vorbereitet“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. „Diese Ressourcen müssen nun zwingend erhalten bleiben, um auf eine mögliche weitere Pandemiewelle optimal vorbereitet zu sein. Das stellt nun unser baden-württembergischer Rettungsschirm sicher, der die derzeit bereits laufenden Ausgleichszahlungen des Bundes sinnvoll ergänzt.“

„Die wöchentlichen Ausgleichzahlungen des Bundes für die Krankenhäuser waren und sind für die Krankenhäuser eine wichtige Finanzierungshilfe während der Corona-Krise“, so Gesundheitsminister Lucha. „Wir haben hart daran gearbeitet, dass die Bundesmittel auch zeitnah den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden.“ Die ergänzende Bundesverordnung im Juli hätte zwar noch einige Verbesserung für manche Krankenhäuser gebracht, würden aber nicht die gesamten Kosten in den Krankenhäusern abdecken. Lucha: „Gerade die Häuser, die sich intensiv auf die Behandlung von Corona-Patientinnen und                 -Patienten ausgerichtet hatten, sind teilweise in finanzielle Engpässe gekommen.“ Als Hauptgründe hierfür nannte er die notwendige Trennung von Patientenströmen, zusätzliches Personal und dessen Schulung, aber auch bauliche und organisatorische Maßnahmen, die im Zuge der Pandemie notwendig waren.

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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