Anhörungsfrist für Gesetzesnovelle zum Artenschutz mit Blick auf Corona-Krise verlängert / Zeit bis einschließlich 28. April 2020

Auf Bitten mehrerer Verbände, darunter die großen Landwirtschaftsverbände BLHV und LBV sowie die Kommunalen Landesverbände, wird die Anhörungsfrist für die Novellierung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise von drei auf insgesamt sechs Wochen verlängert. Darauf haben sich Umweltminister Franz Untersteller MdL und Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL am Freitag (3. April) in Stuttgart verständigt.

„Uns liegt sehr daran, dass alle Verbände sich in einem geordneten Verfahren beteiligen können. Wenn die Verbände und ihre Mitglieder deshalb mit Blick auf das aktuelle Corona-Geschehen dafür mehr Zeit benötigen, sollen sie diese auch bekommen“, sagten Minister Peter Hauk MdL und Minister Franz Untersteller MdL. „Der Prozess, der zu dieser Gesetzesnovelle geführt hat, war von Anfang auf eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen und auf einen möglichst großen Konsens ausgerichtet. Diesen guten Prozesscharakter wollen wir beibehalten.“

Beide Minister äußerten Verständnis für das Anliegen der Verbände, die als Begründung für die Verlängerung insbesondere die hohen Belastungen in der aktuellen Corona-Krise angeführt hatten. „Derzeit stehen alle Menschen unter einem besonderen Druck. Das wissen wir, und das berücksichtigen wir, soweit es möglich ist“, so Hauk und Untersteller.

 

PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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