Neues Polizeigesetz soll Baden-Württemberg noch sicherer machen

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Mit dem neuen Polizeigesetz machen wir Baden-Württemberg noch sicherer. Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss gehen wir nun in die Anhörung und das parlamentarische Verfahren kann zügig durchgeführt werden.

Zukünftig kann unsere Polizei dann Bodycams auch in Wohnungen und Geschäftsräumen einsetzen. Das war mir ein persönliches Anliegen, das ist dringend nötig, ja überfällig. Es ist ein wichtiges Instrument auch zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten. Und die Bodycam schützt auch Frauen und Kinder, etwa bei häuslicher Gewalt. Durch eine weitere Neuregelung im Polizeigesetz wird es unsere Polizei bei Personenkontrollen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen, leichter haben, potentielle Straftäter aus dem Schutz der Anonymität zu holen. Und schließlich können nun auch Automatische Kennzeichenlesesysteme rechtssicher eingesetzt werden, nachdem die Regelungen der Rechtsprechung angepasst wurden. Das ist ein wichtiges Fahndungsinstrument, das eine personelle Entlastung für die Polizei bringt.“

Um die Auswirkungen der Personenkontrollen bei Großveranstaltungen überprüfen zu können, werden die neuen Regelungen ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten einer Evaluation unterzogen. Die neuen Regelungen zur Bodycam berücksichtigen in besonderem Maße die Vorgaben des Grundgesetzes zum Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Insbesondere bedarf die weitere Verarbeitung der Aufzeichnung einer Bodycam in Wohnungen einer richterlichen Zustimmung.

Neben diesen zentralen neuen Regelungen hat die Neufassung des Polizeigesetzes vor allem zum Inhalt: die Umsetzung der EU-Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz, die Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz sowie die Anpassung einzelner polizeilicher Befugnisse an den praktischen Bedarf.

„Die EU-Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz gibt den Rahmen vor, wie und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten genutzt werden dürfen, um Straftaten zu verhüten und Straftaten zu verfolgen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir nun – zugegeben, mit etwas zeitlichem Vorlauf – das Polizeirecht an die Vorgaben der Richtlinie an“, erläutert Innenminister Thomas Strobl. Dafür war eine umfassende Novellierung erforderlich, auch weil das Landesdatenschutzgesetz in seiner bisherigen Form als Auffanggesetz für den polizeilichen Bereich wegfällt.

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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