Förderung des Integrationsministeriums geht in die dritte Runde

Seit 2013 unterstützt das Land mit dem Förderprogramm VwV-Integration die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene. Kreise, Städte, Gemeinden und freie Träger können sich mit Projekten zur Stärkung kommunaler Strukturen, zur Elternbeteiligung am Bildungsweg ihrer Kinder oder zur Teilhabe für eine Förderung des Landes bewerben. Das Programm ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt.

Eine Jury aus 16 Fachleuten hat die Anträge bewertet und Empfehlungen zur Förderung abgegeben. Das Ministerium für Integration ist diesen Empfehlungen gefolgt. Danach erhalten nun in der Förderrunde 2015 insgesamt 100 Projekte im Land eine Förderung zwischen 2.550 und 105.000 Euro. Das Gesamtfördervolumen beträgt über 3,3 Millionen Euro.

„In Baden-Württemberg leben viele Menschen unterschiedlicher Herkunft. Jährlich kommen Menschen mit internationalen Wurzeln dazu, aus unterschiedlichen Gründen. Mit dem Förderprogramm unterstützten wir Projekte auf kommunaler Ebene, die helfen, dass alle sich auf unsere vielfältiger gewordene Gesellschaft noch besser einstellen können“, sagte Ministerin Bilkay Öney. „Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Beide Seiten – Migrantinnen und Migranten einerseits, die Einheimischen und die schon länger hier lebenden Menschen andererseits – sind gefordert“, so Öney.

Dieser Prozess findet zu einem großen Teil vor Ort, in den Kreisen, Städten und Gemeinden statt. Im täglichen Aufeinandertreffen vor Ort vollzieht sich Integration. Bei der Steuerung des Prozesses und der Koordinierung der vielen in den Kommunen bestehenden Aktivitäten und Initiativen können Integrationsbeauftragte helfen. In der dritten Förderrunde kommen jetzt Integrationsbeauftragte in weiteren 14 Städten dazu. Damit wurden seit dem Start des Förderprogramms schon fast 50 solcher zentralen Ansprech- und Koordinierungsstellen für Integration unterstützt. Zum Förderbereich „Stärkung kommunaler Strukturen“ zählt auch die Erarbeitung oder Weiterentwicklung lokaler Integrationskonzepte. Hier waren in der aktuellen Förderrunde drei Landkreise und vier Städte mit ihrer Bewerbung erfolgreich. Mit den beiden Instrumenten stärkt das Ministerium den Aufbau von Strukturen im Integrationsbereich nachhaltig.

Mit über einer Million Euro geht fast ein Drittel der Fördersumme an Projekte aus dem Förderschwerpunkt „Teilhabe und Antidiskriminierung“. Dazu zählen zum Beispiel sieben Antidiskriminierungs- sowie drei Sprach- und Kulturdolmetscherprojekte.

Unter den Antidiskriminierungsprojekten sind zwei neue Antidiskriminierungsnetzwerke. Sie werden ebenso wie die in den vergangenen Förderrunden unterstützten Netzwerke Beratung im Zusammenhang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz anbieten. Eine Kofinanzierung erfolgt aus Mitteln der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg. Gleiches gilt für drei Modellprojekte zur Stärkung der sprachlichen, sozialen und politischen Partizipation, deren Erfahrungen ausgewertet werden und dann von Kommunen im ganzen Land genutzt werden können.

Auch in dieser Förderrunde war das Interesse am Förderprogramm wieder sehr groß. „Die deutliche Überzeichnung des Programms zeigt, dass wir in Zusammenarbeit mit den Integrationsakteuren die richtigen Förderschwerpunkte identifiziert haben, und erlaubt uns, unter vielen qualitativ guten Maßnahmen die besten auszuwählen“, sagte die Ministerin. In den Förderbereichen, die nicht auf Anträge von Kommunen beschränkt sind, erhielten mehrheitlich freie Träger eine Bewilligung für ihre Projektvorschläge. Dazu kommen noch diejenigen Maßnahmen, bei denen eine Kommune als Antragsteller auftritt, die Förderung jedoch an einen freien Träger zur Organisation des Vorhabens weiterreicht.

Integrationsministerium: Liste der geförderten Projekte 2015 (PDF)

PM

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