Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Durch die Förderung von Versicherungsprämien wird ein Systemwechsel bei der Unterstützung landwirtschaftlicher Unternehmen hinsichtlich der Folgen von Witterungsextremen eingeläutet“

„Durch die Förderung von Versicherungsprämien wird ein Systemwechsel bei der Unterstützung landwirtschaftlicher Unternehmen hinsichtlich der Folgen von Witterungsextremen eingeläutet. Die Betriebe erhalten mit der Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien einen Anreiz, die eigenbetriebliche Risikovorsorge zu stärken und somit das Risiko finanzieller Verluste infolge witterungsbedingter Ertragsausfälle zu mindern“, sagte der Minister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (10. Dezember) in Stuttgart. Klar sei, dass für die mit staatlicher Unterstützung versicherbaren Kulturen und Risiken zukünftig keine Ad-hoc-Hilfen mehr gewährt werden könnten.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) startet im Rahmen eines Pilotprojektes ein Förderprogramm für Versicherungsprämien von Ein- und Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Weinbau zur Deckung der witterungsbedingten Risiken Starkfrost und/oder Sturm bzw. Starkregen.

Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift Ertragsversicherung Obst- und Weinbau startet am 16. Dezember 2019 das Antragsverfahren für die Förderung von Versicherungsprämien zur Deckung witterungsbedingter Risiken im Obst- und Weinbau. Anträge können bis zum 1. März 2020 gestellt werden.

Bei der Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe im Aufbau eines innerbetrieblichen Risikomanagements geht es darum, existenzgefährdende Situationen abzuwenden. Daher erfolgt die Förderung unter bestimmten Einschränkungen, wie einem Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent (Abzugsfranchise), einer Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme sowie kulturspezifischen Höchstwerten für die Versicherungssumme je Hektar. Gefördert wird die jährliche Versicherungsprämie für Versicherungen entsprechend dieser Vorgaben mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent, ausgenommen Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die förderfähige Kulturen des Obst- und Weinbaus auf Flächen in Baden-Württemberg anbauen. Förderfähig sind die Kulturen der Kulturgruppen Kern- und Steinobst, Strauchbeeren, Erdbeeren, Industrie- oder Mostobst und Wein- oder Tafeltrauben.

„Da Häufigkeit und Ausmaß extremer Witterungsereignisse in den letzten Jahren auf Grund des Klimawandels zunehmen, wird ein maßgeschneidertes innerbetriebliches Risikomanagement in den landwirtschaftlichen Betrieben immer wichtiger. Hierfür ist es erforderlich, neben produktionstechnischen Maßnahmen auch die finanzielle Absicherung im Krisenfall in den Betrieben voranzubringen. Versicherungslösungen erscheinen in diesem Kontext als eine besonders geeignete Maßnahme“, erklärte Minister Hauk.

Antragsformulare, die Verwaltungsvorschrift Ertragsversicherung Obst- und Weinbau und detaillierte Informationen zum Antragsverfahren können ab dem 16. Dezember 2019 unter folgendem Link im Förderwegweiser des MLR heruntergeladen werden: www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser.

 

PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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