Verkehrsschau 2019 – Sicherheit geht vor!

 Wie sicher sind unsere Straßen? Bei einer sogenannten Verkehrsschau prüfen Stadtverwaltung, Polizei und Straßenbauamt regelmäßig die Verkehrssituation vor Ort. Am Donnerstag, 4. April 2019, fand solch eine Verkehrsschau in Geislingen an der Steige statt.

Nicht nur die Qualität der Fahrbahn ist maßgeblich für die Verkehrssicherheit verantwortlich, sondern auch die Verkehrsführung und damit verbundene Regeln. „Eine gute Verkehrsschau und die Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse wirken der Entstehung von Unfällen entgegen“, sagt Christopher Flämig von der Geislinger Straßenverkehrsbehörde.

An welchen Stellen schaut die Stadt bei einer Verkehrsschau genauer hin? „Der GVD sowie andere Mitarbeiter der Stadtverwaltung bringen stets Punkte in die Verkehrsschau ein“, sagt Christopher Flämig. „Darüber hinaus bekommen wir auch immer wieder Vorschläge von Bürgern.“

Aus den Ergebnissen der vergangenen Verkehrsschau wurden nun straßenverkehrsrechtliche Anordnungen festgelegt. Diese werden jetzt zeitnah umgesetzt. Das sind die wichtigsten drei Änderungen im Stadtgebiet:

Nur noch 70 km/h erlaubt auf der K1441 beim Helfenstein

„Sowohl durch Fußgänger und Radfahrer, die außerhalb geschlossener Ortschaft zum Helfenstein hin die K1441 überqueren, als auch durch die Einfahrten nach Weiler von der K1441, entstehen häufig gefährliche Situationen“, berichtet Christopher Flämig. „Dort besteht keine Geschwindigkeitsbegrenzung, das heißt Fahrzeuge kommen mit 100 km/h an Parkplatz und Einfahrten angefahren. Zwar ist es für Radfahrer im Bereich des Helfensteinparkplatzes untersagt, die Böschung herabzufahren, jedoch wird sich an dieses Verbot oft nicht gehalten. Da es nun im letzten Jahr einerseits zu Unfällen gekommen ist, und wir andererseits die Gefahr eines Unfalls als gewichtiges Argument für eine Geschwindigkeitsbeschränkung betrachten, wird die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h, welche bis kurz vor Weiler in Fahrtrichtung Geislingen gilt (Himmelreichparkplatz), bis nach dem Helfensteinparkplatz vorgeführt. Gleiches gilt für die Fahrtrichtung von Geislingen kommend.“

Neue Parkregelung in der Paulinenstraße

Im Zuge der Sanierungsarbeiten der Paulinenstraße wird in dieser Straße eine neue Parkregelung mit markierten Parkbereichen und Halteverboten in bestimmten Abschnitten eingeführt. Grundlage für diese neue Parkregelung sind unter anderem Anträge von Verkehrsschauen vergangener Jahre.

Neue Parkregelung in der Tälesbahnstraße

Die Parkbucht vor dem Gebäude Tälesbahnstraße 22 und 24 wird für Anwohnerparken sowie Fahrzeuge mit Parkscheibe für zwei Stunden beschränkt.

 

 

PM Stadt Geislingen an der Steige

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