Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2018

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, die Vertreterin des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Filstal Maike Nägele, die Damen Bettina Bechtold-Schroff vom Tagesmütterverein Göppingen e.V. und Sabine Söll vom Kinderstübchen Mühlhausen i. T., Herrn Rüdiger Moll vom Büro m-kommunal, 5 Zuhörer und Frau Horlacher – Schulze als Schriftführerin sowieVerwaltungspraktikant Ricky Gairing.
l. Bekanntgabe der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 19. November 2018
Beurkundet wurde das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 19. November 2018
2. Betreuung im Kinderstüble- Neufassung der Kooperationsvereinbarung Frau Sabine Söll betreibt im Haus der Wiesensteiger Straße 26 das ,,Kinderstüble“; eine Einrichtung des Tagesmüttervereins Göppingen e.V. (TMV GP) im Rahmen der Betreuung einer Tagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR) oder auch
Großtagespflegestelle genannt.
Der Tagesbetrieb, die Organisation sowie die Venryaltung werden durch Frau Söll in Zusammenarbeit mit dem TMV GP gewährleistet. Durch eine Kooperation der Stadt Wiesensteig und den Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen i. T. gemeinsam mit dem TMV GP wird diese Einrichtung zusätzlich finanziell getragen. Hierzu gibt es
eine Vereinbarung mit Datum vom 01 . Mai 2012 zwischen dem TMV GP und den drei genannten Trägerkommunen.
Das Kinderstüble entwickelte sich sehr gut und hat auch außerhalb der Trägergemeinden einen sehr guten Ruf. lnsbesondere Frau Söll trägt durch ihr Engagement maßgeblich dazu bei, dass die Betreuung für Kinder unter drei Jahren in so hoher Qualität angeboten werden kann. Die Betreuung von Kindern ist aber
grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden. Die Sicherstellung von Betreuungsplätzen verbleibt deshalb im Verantwortungsbereich der Gemeinde.
ln der Zwischenzeit haben sich aber Veränderungen ergeben. So sind die
ehemaligen beiden Tagesmütter, die gemeinsam mit Frau Söll die Betreuung
gewährleistet hatten nicht mehr aktiv. Das Kinderstüble braucht deshalb dringend
langfristige Verstärkung.
Dazu ist grundsätzlich zu sagen, dass es momentan sehr schwierig ist, Tagesmütter
zu finden. lnsbesondere die Einkommensmöglichkeiten und die damit verbundene
Erwerbssicherheit einer Tagesmutter beschränken sich bei der alleinigen
Finanzierungsstruktur über die Tagesmütter und Landratsamt auf ein unsicheres
Minimum. Geeignete und motivierte neue Tagesmütter zu finden und zu halten
enryeist sich heutzutage als große Herausforderung.
Die derzeit im Kinderstüble tätigen Tagesmütter Frau Kraus und als Vertretung Frau
Bucher haben ihre weitere Tätigkeit langfristig von einer entsprechenden Bezahlung
abhängig gemacht. Zukünftig neue Tagesmütter für Mühlhausen i. T. zu gewinnen
wird nur möglich sein, wenn die Finanzierung an ein nachhaltiges
Einkommensmodell angepasst wird. Auch Frau Söll dauerhaft zu halten erscheint nur
möglich, wenn lhre Bezahlung ebenfalls auf festem Grund steht.
Der tatsächliche Betreuungsbedarf in den Gemeinden allgemein ist jedoch zwingend
gegeben, so dass es in der Folge dazu kommt, dass die Gemeinden aufgrund ihrer
jeweiligen geschlossenen Vereinbarungen weitere freiwillige Zahlungen leisten.
Das heißt: Alle Gemeinden mit neuen Großtagespflegestellen bezahlen weitere
freiwillige Zuschüsse nach einem neuen Finanzierungsmodell des TMV GP. Derzeit
sind dies Deggingen, Bad Ditzenbach, Göppingen und Süßen. ln Bad Boll ist eine
entsprechende Finanzierung gegeben.
Dieses Modell beinhaltet neben den üblichen Miet- und Nebenkosten und der
hälftigen Zuschüssen für Sozialversicherung, Arbeitslosten- und Rentenversicherung
sowohl die fixe Platzpauschale als Grundsicherung der selbständig tätigen
Tagesmütter, als auch die Finanzierung einer Vertretung im Umfang einer 450,- €
Kraft. Dies scheint momentan der einzige Weg, um die Einkommenssituation der
Tagesmütter dauerhaft auf einen sicheren Boden zu stellen.
Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts wurde mit dem TMV GP eine neue
Vereinbarung zur Trägerschaft der Großtagespflegestelle ,,Kinderstüble“ verhandelt.
Grundsätzlich beträfe diese Regelungen zwar in erster Linie Frau Söll, jedoch sind
die Vereinbarungen über den TMV GP zu schließen.
Ein weiterer lnhalt der geplanten neuen Vereinbarung ist, dass die Gemeinde
Mühlhausen i. T. dann neu die Trägerschaft für 6 Betreuungsplätze im Kinderstüble
übernimmt. Die Stadt Wiesensteig hingegen wird zwei Plätze reduzieren und
zukünftig zwei Betreuungsplätze übernehmen. In Gruibingen bleibt es bei vier
Betreuungsplätzen.
Einstimmig wurde der lnhalt der neuen Kooperationsvereinbarung, welche nun ab
dem 01 .01.2019 gelten wird, angenommen.
3. Beschlussüber die Gebührenkalkulation von Abwassergebühren ab 2019 mit
Änderung der Abwassersatzung
Für den Zeitraum 2019 – 2020 sind die Gebühren für die Abwasserbeseitigung neu
zu kalkulieren und satzungsgemäß festzusetzen. Bei der Kalkulation ist das Ergebnis
der Nachkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 einzubeziehen. Unter
Berücksichtigung geplanter lnvestitionen und Unterhaltungsleistungen werden die
Verbrauchsgebühren mit dem Ziel der Kostendeckung letztendlich 1,99 €/m3 und für
die Schmutzwasserentsorgung und 0,43 €lm2 für die
Niederschlagswasserentsorgung betragen. Diese kalkulierten Gebühren wurden vom
Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.
Die Anderung der Verbrauchsgebühren zieht eine Anderung der Abwassersatzung
nach sich. Diese Satzungsänderung wurde ebenfalls beschlossen und wird an
anderer Stelle öffentlich bekanntgegeben.
4. Beschlussüber die Gebührenkalkulation zum Wasserzins ab 2019
Für den Zeitraum 2019 – 2020 sind die Gebühren für die Wasserversorgung neu zu
kalkulieren. Bei der Kalkulation ist das Ergebnis der Nachkalkulation für die Jahre
2015 und 2016 einzubeziehen. Unter Berücksichtigung geplanter lnvestitionen und
Unterhaltungsleistungen ergibt die Kalkulation für die Wasserversorgung bei einer
Kostendeckung einen stabilen Wasserzins in Höhe von 3,10 €/m3. Dies wurde vom
Gemeinderat so anerkannt und beschlossen.
Eine Satzungsänderung ist bei gleichbleibendem Wasserzins nicht notwendig.
5. Bauangelegenheit – Errichtung eines Quergiebels über einem bestehenden
Wintergarten Warmenweg 22,73347 Mühlhausen im Täle
Die Bauherrschaft möchte an das bestehende Haus, auf dem vorhandenen
Wintergarten, einen Quergiebel aufsetzen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Warmen. Die Vorgaben
des Planwerkes sind eingehalten, bis auf die Dachneigung des Giebels. Vorgegeben
sind 32 ‚- 38 „. Gebaut werden soll mit 30 ‚. Ein Befreiungsantrag zum Abweichen
von den Festsetzungen des Bebauungsplans liegt nicht vor.
Das Gremium beschloss keine Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und
erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Der Abweichung von den Festsetzungen
des Bebauungsplan ,,Warmen“ wurde von gemeindlicher Seite aus zugestimmt.
6. Beratungen zur Hundehaltung und Hundesteuer
Der Gemeinderat gab der Gemeindevenrualtung in seiner Sitzung vom
19. November 2018 den Auftrag, dass das Thema Hundehaltung im Ort bzw.
Hundesteuer in einer der nächsten Sitzungen besprochen werden soll.
Die Vensaltung hatte hierzu jedoch keine expliziten Vorgaben. Deshalb erarbeitete
die Venrualtung eine inhaltliche Übersicht rund um das Thema Hund und
Hundesteuer. Aktuell gibt es 64 venrualtungsrelevante Fälle, einschließlich Zwinger
und steuerbefreite Hunde. Hierbei ist zu bemerken, dass es Hunde gibt, die
steuerbefreit sind, ohne dass ein Merkmal nach S 6 der gemeindlichen
Hundesteuersatzung vorliegt. Diese Fälle werden nun von der Verwaltung überprüft.
Die Gemeinde hatte in den vergangenen Jahren im Gemeindegebiet insgesamt acht
Hundetoiletten aufgestellt. Diese wurden insbesondere an den relevanten
Spazienuegen aufgestellt. Eine Hundetoilette kostet etwa 500 €.
An diesen Stationen können einzelne Hundekotbeutel entnommen werden. Dort
können die Hundekotbeutel auch wieder entsorgt werden. Außerdem können
Hundebesitzer auch Hundekotbeutel im Rathaus erhalten. Die Gemeinde stellt die
Hundekotbeutel den Hundebesitzern unentgeltlich zur Verfügung. Zulelzt hatte man
2017 insgesamt 1.049,44 € für Hundekotbeutel ausgegeben, mit denen auch der
Bedarf für 2018 abgedeckt ist.
Hundesteuer:
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Mühlhausen i. T. wurde mit Gültigkeit zum
01.01 .1997 grundlegend neu gefasst. ln der Zwischenzeit wurde die Satzung
mehrmals geändert, insbesondere die Höhe des Steuersatzes erfuhr einige
Anderungen. Außerdem wurde ein Kostenersatz bei Verlust der Hundesteuermarke
festgesetzt. Aktuell beträgt der Steuersatz für den ersten Hund 100 € im Jahr. Jeder
weitere Hund wird mit 200 € im Jahr besteuert.
Für Kampfhunde gibt es gesonderte Regelungen. ln Mühlhausen i. T. ist kein
Kampfhu nd registriert.
Das Hundesteueraufkommen der Gemeinde Mühlhausen i. T. betrug für die
vorangegangenen Jahre wie folgend:
2015 6183,33 € 2016 6163,67 €
2017 6274,08 €. 2018 6724,98 €
Steuern sind Geldleistungen, die vom öffentlich-rechtlichen Gemeindewesen kraft
Hoheitsrecht allen auferlegt werden, die den in einem Abgabengesetz festgelegten
Tatbestand erfüllen. Der Geldleistung steht keine Gegenleistung gegenüber. Neben
der Einnahmeerzielung für den Haushalt der Gemeinde hat die Hundesteuer auch
einen ordnungspolitischen Lenkungssinn, durch den die Anzahl der Hunde in einer
Gemeinde durch die Höhe der Steuersätze kontrolliert werden kann.
Mit dem Hebesatz zur Besteuerung von Hunden im Ort liegt die Gemeinde im
Vergleich zu benachbarten und einwohnermäßig vergleichbaren Gemeinden im
Mittelfeld.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion fanden es die meisten Ratsmitglieder
mehrheitlich für angemessen, die Hundesteuet zu erhöhen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, die Anderung der Hundesteuersatzung hinsichtlich einer moderaten
Erhöhung vorzubereiten. Darüber soll dann im neuen Jahr beraten werden.
7. lnformationen aus der Lenkungsgruppe TälesGartenschau
Damit eine Bewerbung für die ,,TälesGartenschau“ erfolgreich verlaufen kann, muss
ein professionelles Konzept erarbeitet werden. Da dies nicht von den fünf
Kommunen eigenständig geleistet werden kann, wurde vom Lenkungsausschuss das
Fachbüro faktorgrün aus mehreren Büros ausgewählt.
ln den ersten Vorgesprächen wurde von Herrn Kiwitt von der Region Stuttgart die
Honorarsumme von 50.000 EUR in den Raum gestellt. Von keinem der fünf
Bewerbungsbüros wurde dieser Betrag als realistisch angesehen. Bei der Vergabe
an das Büro faktorgrün standen Kosten von knapp 100.000 EUR im Raum. Nach der
Begehung der einzelnen Gemeinden war sowohl vom Büro faktorgrün, wie auch von
den Beteiligten der einzelnen Gemeinden zuerkennen, dass aufgrund der
Gesamtmenge und der Breite der zu bearbeiteten Themen höhere Kosten anfallen
werden.
Es hat sich herausgestellt, dass die Aufarbeitung der Daten für die Potenzialanalyse
aller fünf Kommunen sehr aufwändig und komplex ist. Auch ist die
Zusammenführung der eigenen und der gemeinsamen Vorstellungen der fünf
Gemeinden sehr zeitauflruendig. Ursprünglich gingen die fünf Kommunen von Kosten
für die Bewerbung in Höhe von ca. 12.000 € pro beteiligte Kommune aus. Es
zeichnete sich ab, dass die ursprüngliche Kalkulation nicht ausreicht. ln der Sitzung
der Lenkungsgruppe ,,TälesGartenschau“ am 12.12.2018 wurde mit Herrn Pfaff vom
Büro faktorgrün besprochen, dass sich die Kosten nun auf insgesamt 36.000 € pro
beteiligte Kommune belaufen und auf drei Haushaltsjahre (2018, 2019 und 2020)
verteilt werden. Bei diesem Gespräch wurde auch festgelegt, dass dies der
gedeckelte Endbetrag ist und für die Bewerbung nichts mehr hinzukommen darf.
Herr Pfaff hat, um die Bewerbung erfolgreich durchführen zu können, selbst noch
20.000 EUR zusätzlich bereitgestellt. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe
,,TälesGartenschau“ sind trotz der höheren Kosten für die Bewerbung überzeugt, die
richtige Entscheidung für das gemeinsame Projekt getroffen zu haben.
Seit dieser Entscheidung ist ein stärkerer Zusammenhalt aller fünf Kommunen zu
spüren. Auch in anderen Aufgaben der Kommunen wird eine gemeinsame
Ausrichtung an den Tag gelegt. ln diesem ,,guten Geist“ wollen wir weiter unterwegs
sein, was sehr positiv für unsere Region ist. Wir werden auch zwischenzeitlich
überregional anders wahrgenommen. Aber auch die bereits vorliegenden vielen
tollen Vorschläge aus der Bürgerschaft haben sich gelohnt. Daraus lassen sich
etliche gute Projekte zur Weiterentwicklung unserer Kommunen ableiten.
Die zu beratenden Mehrkosten wurden durch den Gemeinderat kritisch auf den
Prüfstand gestellt. Besonders wichtig war es den Mitgliedern dabei, dass die
Gemeinde Mühlhausen i. T. und die anderen ,,TälesGartenschau“-Kommunen nach
der Bewerbung um die Gartenschau die erarbeiteten Daten vollständig übernehmen
können und nicht an das Büro faktorgrün gebunden sind mit diesem weiter
zusammen arbeiten zu müssen. Es soll den beteiligten Tälesgemeinden möglich
sein, mit diesen Daten auch mit einem anderen Planungsbüro weiterzumachen oder
bei einer Ablehnung der Bewerbung mit diesen Daten selber arbeiten zu können.
Unter den Bedingungen der freien Nutzung von Gemeindedaten und der
festgezurrten Kostendeckelung auf ca. 180.000 € insgesamt und damit auf ca.
36.000 € je Kommune sowie stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten geänderten
Planungshonorar mehrheitlich zu.
L Bekanntgaben
8.1. Lärmschutzwand A8 / Kohlhau
Der Straßenbauvenrualtung des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) liegt nun der
,,Gesehenvermerk“ des Bundesministeriums für die Errichtung der Lärmschutzwand
entlang der A8 bei Mühlhausen vor. ln den nächsten Wochen werden die bereits
vorliegenden Ausschreibungsunterlagen aktualisiert und an die Vorgaben des
Bundes angepasst. Danach wird die Leistung erneut ausgeschrieben. Unter
Berücksichtigung des Zeitbedarfs für das Vergabeverfahren und der erforderlichen
Frostfreiheit im Boden zur Herstellung der Fundamente ist vorgesehen die
Maßnahme nach den Osterferien 2019 zu beginnen. Es ist eine Bauzeit von rund
sieben Monaten veranschlagt, so dass die Baumaßnahme im Herbst 2019
abgeschlossen wird.
Die Bürgerschaft aus Mühlhausen i. T. hat die Bemühungen zur Umsetzung weiterer
Maßnahmen mit mehr als 370 Unterschriften unterstützt. Eine offizielle Übergabe der
Unterschriften an das RPS hat sich mit dem schnellen und positiven
,,Gesehenvermerk“ zeitlich überschnitten.
8.2. Objektschutz Wasserbehälter – Fertiqstellunq und Abrechnunq
Für die lnstallation einer mechanischen Sicherung für die Objekte Hochbehälter
sowie Zwischenbehälter Buch waren für das Haushaltsjahr 2018 Finanzmittel in
Höhe von 8.500 € im Haushaltsplan unter 2.8150.9500 18150.0581 eingestellt. Die
Maßnahme ist in der Zwischenzeit mit Kosten in Höhe von 5.352,42 €
abgeschlossen. Dadurch ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 3.147,58 €.
8.3. Mehrkosten für den Bahnhalt Merklinsen
Wie bereits bekannt, werden die Kosten für den Bau des Bahnhofs Merklingen von
geplanten 43 Mio. € auf 53 Mio. € steigen. Zur Klärung der Kostentragung waren die
Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands Region Schwäbische Alb
am Donnerstag, den 29. November 2018 zu einem Gespräch im Verkehrsministerium
in Stuttgart. lm Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Land die Mehrkosten
beim Bau des Bahnhofs Merklingen in Höhe von zehn Millionen € trägt. Darauf
haben sich die Regierungsfraktionen und die Landesregierung geeinigt.
8.4. Geschäftsfü h ru nq des Zweckve rba nd s Albwasserve rsoro u noso ru ooe I I
Der Geschäftsführer des ZV AW ll, Herr Siersch, hat die Geschäftsführung beendet
und wird in seinen wohlverdienten Ruhestand eintreten. lm Rahmen des
bestehenden Personalgestellungsvertrages zwischen des ZV AW ll und der Stadt
Laichingen übernimmt Stadtkämmerer Thomas Eppler die Geschäftsführung. Herr
Siersch wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung am Donnerstag, den 29.
November 201 8 offiziell verabsch iedet.
9. Bürgerfragen
9. 1 . zur geplanten Hundesteuererhöhunq
Eine Zuhörerin, welche selbst einen Hund hat, teilte dem Gremium mit, dass die eine
Erhöhung der Hundesteuer nicht für gerechtfertigt hält. Die Einnahmen durch die
Hundesteuer bleiben der Gemeinde vollständig erhalten. So sei diese Steuer ihrer
Meinung nach eine Luxussteuer. Umso mehr Hunde im Ort gehalten werden umso
mehr Geld bekommt die Gemeinde. Aus diesem Grund sollte die Steuer nicht erhöht
werden.
10. Anfragen / Sonstiges
10.1. weiterer Laqerschrank im Geräteraum der Gemeindehalle – Laqerunq von
Sportqeräten des TSV
Die Sportgruppe,,Body Styling“ vom Turn- und Sportverein Oberes Filstal möchte
weitere Sportgeräte im Wert von rund 3.200,- € anschaffen und benötigt dazu im
Geräteraum der Gemeindehalle den Platz zum Aufstellen eines weiteren Schrankes.
Es ist beabsichtigt, dass die Kosten fi.ir den Schrank die Gemeinde trägt. Bisher ist
das bei anderen Sportgeräten ebenfalls der Fall. Der Gemeinderat erteilte einstimmig
das Einverständnis für die Anschaffung des geplanten Schrankes. Die Kosten
belaufen sich dabei auf ca. 600,- €. Die Bestellung kann somit2018 noch ausgelöst
werden, die Lieferung selbst kommt dann erst im neuen Jahr

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle

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