Verabschiedung des Haushalts 2019 am 07.12.2018 Rede von Landrat Edgar Wolff

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
werte Kreisrätinnen und Kreisräte,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung,
verehrte Gäste, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien,
ich darf nun den Tagesordnungspunkt 4 „Haushaltssatzung mit Haus-haltsplan 2019“ eröffnen. Seit der Haushaltseinbringung am 12.10.2018 liegen genau acht Wochen hinter uns. Das Verfahren umfasst die 2. Lesung des Haushalts am 9. November und die umfangreichen Beratungen in unseren 4 Ausschüssen in der vergangenen Woche. Das Verfahren umfasst außerdem insgesamt 48 zum Haushalt gestellte Anträge, 6 An-träge davon sind haushaltsrelevant. Insgesamt 15 Anträge konnten be-reits in den Ausschüssen erörtert und erledigt werden.
Meine Damen und Herren, wenig überraschend besteht auch der Haus-haltsplanentwurf für das Jahr 2019 im Wesentlichen aus Zahlen. Überra-schend ist auch nicht, dass die Ihnen zur HHeinbringung vorgelegten Zahlen sich im Laufe der letzten Wochen und Monate verändert haben. Denn zum Zeitpunkt der Einbringung lagen weder ein HHErlass noch Orientierungsdaten des Landes vor. „Überraschend besser“ sind nun im Ergebnis die aktualisierten Zahlen, die wir Ihnen zu den Beratungen in den Ausschüssen und für heute via Änderungsliste vorgelegt haben.
Auf der Einnahmeseite nenne ich exemplarisch die Auswirkungen des Haushaltserlasses und der November-Steuerschätzung mit erfreulichen +6,4 Mio. € sowie die Ergebnisse der Gemeinsamen Finanzkommission mit ebenfalls erfreulichen +3,9 Mio. €. Im Gegenzug mussten aufgrund der neuesten Erkenntnisse zum Thema „Fehlbeleger“ die Erträge um 4,7 Mio. € reduziert und die Abschreibungen auf Sachanlagen um 3,35 Mio. € erhöht werden. Alle weiteren Veränderungen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 der Ihnen vorliegenden Tischvorlage zum Haushalt 2019.
Summiert ergeben sich aus diesen Veränderungen mit Stand 20.11.2018 Gesamtverbesserungen von insgesamt +3,6 Mio. €. Diese Verbesserun-gen haben aus Sicht der Verwaltung eine Neubewertung der erforderli-chen Kreisumlagehöhe erfordert. Wir haben scharf und nachvollziehbar gerechnet und die vorliegenden Verbesserungen nahezu vollständig zur Senkung der Kreisumlage (1 % = 3,4 Mio. €) verwendet. Auch hier „über-raschend besser“ konnten wir damit dem Verwaltungsausschuss eine Festsetzung der Kreisumlage für 2019 mit 34,5 %-Punkte statt bisher 35,5 % vorschlagen, also eine Erhöhung um nur noch 0,4% statt bislang 1,4 %.
Der Verwaltungsausschuss ist in seiner Sitzung am vergangenen Freitag dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat dem Kreistag mehrheit-lich empfohlen, den Kreisumlagehebesatz für 2019 auf 34,5 %-Punkte festzusetzen.
Und nochmal „überraschend besser“ hat uns in der vergangenen Woche eine weitere Veränderung mit Zuweisungen an die Schulen von +0,5 Mi-o. € erreicht. Dies führt jedoch aus unserer Sicht zu keiner nochmaligen Neubewertung der Situation. Die Verwaltung bleibt mit Blick auf bestehende Haushaltsrisiken bei ihrem Vorschlag, den Kreisumlagehebesatz auf 34,5 %-Punkte festzusetzen.
Mit diesem Hebesatz liegt das Aufkommen der Kreisumlage bei umge-rechnet 459 €/Einwohner. Im landkreisweiten Vergleich im Regierungsbezirk Stuttgart findet sich der Landkreis Göppingen damit im hinteren Drittel wieder, also bei den Landkreisen mit den geringeren Kreisumla-geaufkommen pro Einwohner. Dieser Betrag „KU pro EW“ ist aus Sicht der Verwaltung der geeignete Vergleichswert bezogen auf die Beurtei-lung der Belastung der Städte und Gemeinden aus der Kreisumlage.
Ich bin der Ansicht, dass wir damit eine auch mit Blick auf die Finanzen unserer Städte und Gemeinden ausgewogene und vertretbare Lösung für 2019 haben. Da sind sich allerdings nicht alle Beteiligten einig, denn zur Höhe des Kreisumlagehebesatzes liegt uns zum einen ein Schreiben der Kommunen im Landkreis vor und es liegen uns zum anderen zwei Anträge aus dem Kreistag vor, auf die ich nachfolgend eingehen möchte, im einen Fall kurz, im anderen Fall – wenig überraschend – etwas aus-führlicher.
Die Freie Wählerfraktion hat im VA am 30.11.2018 die Beibehaltung des Hebesatzes aus 2018 mit 34,1 % beantragt. Das ist im Unterschied zum Verwaltungsvorschlag betragsmäßig eine überschaubare Differenz in Höhe von 1,4 Mio. €, die uns in diesem Fall fehlen und die zu einer in diesem Umfang höheren Rücklageentnahme führen würden. Der Antrag würde im Ergebnis den Haushalt im Vergleich zur Einbringung im Okto-ber schlechter darstellen und deshalb empfehlen wir, diesem Antrag nicht zu folgen.
Zum Antrag der Herren Kreisräte Till und Gerber vom 06.12.2018 und zur Pressemitteilung der Stadt Göppingen vom 04.12.2018 zur Festset-zung der Kreisumlage für 2019 auf 32 % verweise ich zunächst auf die Stellungnahme der Landkreisverwaltung ebenfalls vom 04.12., die Ihnen vorliegt.
Auf ein paar Punkte möchte ich im Folgenden aber nochmals ausführli-cher eingehen, weil es in der PM der Stadt Göppingen auch um kritische Aussagen zum Beteiligungsverfahren mit den Kommunen, zur Lasten-verteilung unter den Kommunen, zur grundsätzlichen Höhe der KU und auch um Aussagen zur Klinikfinanzierung geht :
– Es trifft nicht zu, dass wir nur ein bloßes Mitteilungsverfahren hät-ten. Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt seit Jahren immer un-ter Beteiligung der Städte und Gemeinden. In diesem Jahr hat die Landkreisverwaltung am 12.11.2018 den Haushalt 2019, die Mobi-litätsthemen (NVP und VVS) sowie das aktualisierte Finanzkonzept 2030 den Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern in einer mehrstündigen Sitzung vorgestellt und intensiv diskutiert. Ebenfalls liegen diesem Personenkreis auch die jeweiligen Power-Point-Präsentationen hierzu vor. Und wie in den Vorjahren erfolgt das Mitwirkungsverfahren auch dadurch, dass dem Kreistag seitens der BM eine schriftliche Stellungnahme zur Kreisumlageentwick-lung vorliegt. In diesem Prozedere sehe ich im Ergebnis ein durch-aus partnerschaftliches Vorgehen.
– Zum Vorwurf, der KU-Hebesatz sei alles andere als guter Durch-schnitt, weise ich nochmals daraufhin, dass wir mit Blick auf die wirklich relevante Kennzahl „Kreisumlageaufkommen je Einwoh-ner“ nach wie vor einen guten, im Regierungsbezirk Stuttgart durchschnittlichen Kennwert haben. Und wenn es Landkreise gibt,
die weniger KU-bedarf haben, dann liegt das nicht zuletzt auch da-ran, dass bei uns eben auch aktuell bedeutende Zukunftsentschei-dungen und -investitionen anstehen.
– Zum in der PM so bezeichneten „Horrorszenario“ verweise ich auf unser Finanzkonzept, über das wir nun schon seit 4 Jahren verfü-gen. Dadurch wissen wir aber auch nicht erst seit heute, dass wir mit unseren Zukunftsinvestitionen auch vor finanziellen Herausfor-derungen stehen. In all unseren Darstellungen haben wir bereits mittelfristig von linear 37%-KU-Entwicklung gesprochen und diese für die Folgejahre prognostiziert. Und zur Erinnerung: Es stand auch mal eine „Sonder-KU“ im Raum. Diese gehört jedoch aktuell der Vergangenheit an. Zuletzt haben wir in der Kreistagsitzung am 04.05.2018 mit der Entscheidung NVP inkl. VVS-Beitritt über die KU-Entwicklung informiert – und dies mit KU-Werten bis zu 38 %. Ebenfalls haben wir im Mai – und zuletzt in der Kreistagsklausur im Herbst dieses Jahres – aufgezeigt, dass in einem „Worst-Case-Szenario“ eine KU-Entwicklung mit bis zu 39 % möglich sein kann. Diese Entwicklungen und Szenarien gilt es zu vermeiden. Auch dazu haben wir Ihnen in der Klausurtagung einen Instrumentenkof-fer der Gegensteuerung dargestellt und diese mit Eskalationsstu-fen hinterlegt.
Erinnern möchte ich auch an das Jahr 2005: Hier hatte der Land-kreis einen KU-Hebesatz von 43,1 % und er war damals weit da-von entfernt, den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden einen zukunftsfähigen ÖPNV anzubieten. Das aber tun wir jetzt. Und in der PM ist leider keine Rede davon, dass die Stadt Göppingen sicher nicht weniger als andere Gemeinden vom Metropolexpress, von den deutlichen Verbesserungen im Nahverkehr und ggfls. auch von einem Vollbeitritt zum VVS profitieren wird.
Ich sage es ganz deutlich, wer Zukunftsinvestitionen wie Klinik-Neubau, NVP oder VVS-Beitritt fordert, der kann nicht gleichzeitig eine deutliche Senkung der Kreisumlage und einen Kurswechsel verlangen. Das passt für mich überhaupt nicht zusammen.
– Und was die kritisierte Ergebnisrücklage anbelangt, möchte ich an den Beschluss aus der KT-Sitzung vom 09.12.2016 erinnern. Demnach sollen diese Mittel ausschließlich zur Finanzierung der Auswirkungen aus dem Klinikneubau verwendet werden. Damit hat die Ergebnisrücklage eine gewollt nivellierende Wirkung auf die KU-Höhe, so auch ganz konkret für den Haushalt 2019, für den wir eine Ergebnisrücklagenentnahme in Höhe von 2,3 Mio. € verwen-den und damit umgerechnet eine nivellierende Wirkung von 0,67 %-Punkten KU erzeugen.
– Im Übrigen sind im Landkreis die Zeiten erfreulicher Überschüsse vorbei und diese Überschüsse gab es auch nicht nur im Kreis-haushalt. Auch die Städte und Gemeinden erwirtschaften Über-schüsse und haben eine Ergebnisrücklage. So hat die Stadt Göp-pingen 2016 einen Überschuss von +9,3 Mio. € und in 2017 von +18,5 Mio. € erwirtschaftet. Der Stand der Ergebnisrücklage beträgt Ende 2017 53 Mio. €. Die Stadt ist fast schuldenfrei, hat einen Investitionshochlauf und das alles trotz angeblich viel zu hoher Kreisumlage.
– Ein paar wenige Sätze zur in der PM aufgeworfenen „Raum-schaftsdiskussion“ bezogen auf die Kreisumlage: Ich lehne es klar und deutlich ab, Städte und Gemeinden aufgrund ihrer Räumlichkeit gegeneinander auszuspielen. Wir sind eine kommunale Fami-lie und eines unserer Schlüsselthemen ist das Kreisbewusstsein.
Ich finde, dass die vorliegende Pressemitteilung deutlich im Wider-spruch zum Kreisbewusstsein steht. Und ich finde, dass es gerade in der jetzigen Zeit einer hier und da doch gestörten Zusammenar-beit innerhalb der Kreispolitik wichtiger wäre, das Miteinander zu betonen, als Spaltung zu betreiben. Das ist gerade auch im Hin-blick auf die Herausforderungen der Zukunft enorm wichtig. Ich er-laube mir wegen des kritischen Tons der PM hier auch Klartext zu reden. Mir ist aber vor allem auch wichtig, dass wir wieder zu einer besseren Zusammenarbeit zurückkommen. Funktionieren wird das nur, wenn wir aufeinander zugehen und uns offen aussprechen.
Deshalb, Herr OB Till, mein sehr ernst gemeintes Angebot an Sie und an Ihren Gemeinderat, dass ich sehr gerne bereit bin, in Ihren Gemeinderat zu kommen, eben zu einer solchen offenen Ausspra-che und dies mit dem Ziel, die bislang gute Zusammenarbeit zu re-aktivieren. Ich denke, das können die Bürgerinnen und Bürger auch von verantwortlicher Politik erwarten. Mein Vorschlag: Wir treffen uns zur Aussprache nach dem Motto: Klartext und Klärung. Für ein neues Miteinander.
Und noch ein Wort zu unseren Kliniken. Wir werden über die Hinweise in der PM sicher im Aufsichtsrat sprechen. Die erfolgte Differenzierung zwischen den Standorten in Geislingen und in Göppingen widerspricht der Tatsache, dass wir zwischenzeitlich eine Klinik an zwei Standorten ha-ben. Sie widerspricht der Tatsache, dass diese hinsichtlich ihres Defizit-beitrags nicht mehr unterschieden werden.
Die umfassende Medizinstrategie für beide Klinikstandorte wurde im Jahr 2015 in einem aufwendigen Verfahren und mit Unterstützung einer Bera-terfirma mit allen Führungskräften gemeinsam entwickelt und den Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein wesentlicher Punkt der Medizinstrategie ist der Erhalt beider Klinikstandorte für die flächendeckende Versorgung im Landkreis. Der Wettbewerb zwischen den Fachabteilun-gen beider Häuser wurde zurückgedrängt zugunsten eines komplemen-tären Medizinangebotes. Dies bedeutet, dass Doppelvorhaltungen im medizinischen Bereich vermieden werden und administrative Tätigkeiten zentralisiert sind. Im Übrigen ist der Neubau am Eichert gerade auch für die Stadt Göppingen eine große Chance und keinesfalls eine Selbstver-ständlichkeit. Es gibt auch heute noch Stimmen, die sagen, eine Klinik in der Mitte des Landkreises wäre eine Alternative gewesen. Dazu haben wir uns ganz bewusst nicht entschieden. Zuletzt konnten wir auch Herrn Sozialminister Lucha unser „Eine Klinik, zwei Standorte-Konzept“ überzeugend darlegen. Und zu diesem Konzept stehen wir alle doch unverändert. Ausrufezeichen und nicht Fragezeichen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
nun wieder zurück zum KU-Hebesatz: Auch finanziell wäre ein Hebesatz von 32 %-Punkten nicht zu akzeptieren. Der Ergebnishaushalt wäre mit -10,8 Mio. € unausgeglichen. Eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage in entsprechender Höhe müsste dagegengesetzt werden. Diese Summe würde uns im FK 2030 zur Finanzierung der Auswirkungen aus dem Klinikneubau in den künftigen Jahren nicht zur Verfügung stehen und wür-de demnach gegen die Grundaussagen des Schlüsselthemas „Geordne-te Kreisfinanzen“ sprechen.
Ich schlage Ihnen daher für 2019 ganz eindeutig einen Kreisumlagehebesatz von 34,5 %-Punkten vor.
Der Kreishaushalt hätte mit einem KU-Hebesatz von 34,5 Prozentpunk-ten (Einbringung 35,5) folgende wesentlichen Kennwerte:
Volumen: 310,1 Mio. € (Einbringung: 309,8 Mio. €)
Ergebnishaushalt: -2,28 Mio. € (Einbringung: -2,89 Mio. €)
Investitionen: keine wesentlichen Veränderungen
Neudarlehensaufnahme: 16,0 Mio. € (Einbringung: 19,5 Mio. €)
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Kreishaushalt 2019 beinhaltet nicht nur überraschend bessere, sondern auch sehr sorgfältig zu bewertende Zahlen. Er schafft vor allem aber die Basis für weitere wichtige Schritte in Richtung „Zukunftsfähiger Landkreis Göppingen“. Der Nahverkehrsplan, der Bezug des Erweiterungsbaus, der Einstieg in das Jahrhundertprojekt „Klinikneubau“, der Breitbandausbau sind nur einige der Themen, die uns 2019 beschäftigen werden.
Wir können für das Gros unserer 12 Schlüsselthemen feststellen, dass wir in einer deutlichen und ganzheitlichen Vorwärtsbewegung in Richtung Zukunft unterwegs sind. Das gilt für die Themen Gesundheitsver-sorgung und umweltgerechte Mobilität ganz besonders. Das gilt für die Verkehrsinfrastruktur mit den Kernthemen A 8 und B10 und mit den gu-ten Perspektiven für beide Projekte. Das gilt für die Tourismusentwick-lung und für den Klimaschutz, für die Landkreisverwaltung und auch für die Abfallwirtschaft, in der wir aktuell die Weichen stellen können für ein konzeptionell verbessertes Abfallwirtschaftskonzept und für Verbesse-rungen gerade auch in Sachen Restmüllsenkung.
Meine Damen und Herren,
für unsere ALB FILS Kliniken verweise ich auf meine Hinweise bei der Einbringung des Haushalts. Da hat sich in der Zwischenzeit nichts verändert. Unverändert hoch sind die Anerkennung und der Dank an alle
Beteiligten und unsere Klinikbelegschaft und unverändert hoch sind auch die Herausforderungen, die an unseren Klinikstandorten bestehen.
Im Sozialbereich gibt es Veränderungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende im SGB II. Hier konnte aufgrund der Erkenntnisse aus dem 2. Finanzzwischenbericht 2018 der Planansatz für die Kosten der Unterkunft im Rahmen der Änderungsliste um weitere 1,5 Mio. Euro auf nunmehr 28 Mio. Euro reduziert werden. Leider wurde aber die Be-teiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft seit Planauf-stellung von 48,9 % auf 48,3 % abgesenkt, was in der Folge zu Weni-gereinnahmen führt. In der Summe ergeben diese Veränderungen je-doch eine erfreuliche Verbesserung im Bereich des SGB II in Höhe von 0,6 Mio. Euro im Vergleich zur ursprünglichen Planung.
Noch ein paar Worte zum Bereich der Geflüchteten. Die Thematik der sogenannten „Fehlbeleger“ in unseren Gemeinschaftsunterkünften, also Geflüchtete, welche in die Anschlussunterbringung gehören, birgt ein hohes Haushaltsrisiko. Nach den deutlichen Signalen des Landes, im Rahmen der „nachlaufenden Spitzabrechnung“ die liegenschaftsbezoge-nen Aufwendungen für die Fehlbeleger nicht mehr zu erstatten, haben wir reagiert und über die Änderungsliste das Haushaltsrisiko mit 4,7 Mio. Euro „scharf“ gestellt. Um dieses nicht unbeträchtliche Haushaltsrisiko zu minimieren, gilt es, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Landkreis, zügig Lösungen zu finden, um die derzeit noch ca. 600 „Fehl-beleger“ in die Anschlussunterbringung zu übernehmen. Zuständig für die Anschlussunterbringung sind bekanntermaßen die Städte und Gemeinden.
Um eine solidarische und faire Lastenverteilung innerhalb der Städte und Gemeinden zu gewährleisten, wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bürgermeister und der Landkreisverwaltung gebildet, die sich noch in diesem Monat zusammensetzen wird. Auch dieses Thema ist zuletzt in der Presse aufgeschlagen und ich möchte nochmals betonen, dass dem Landkreis die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt sehr wohl bekannt ist – ebenso wie die Herausforderungen, die sich damit den Städten und Gemeinden stellen. Um diese zu unterstützen, plant der Landkreis daher Wohnraum, der im Rahmen der vorläufigen Unterbrin-gung nicht mehr benötigt wird, den Städten und Gemeinden für die An-schlussunterbringung zur Verfügung zu stellen. Wir sind optimistisch, dass die Arbeitsgruppe zu konstruktiven Ergebnissen kommen wird und ich möchte ausdrücklich vermeiden, dass die Worte, mit denen Herr Dangelmayr in gekürzter Form in der NWZ zitiert wurde, zu Irritationen führen. Es ging in keinster Weise darum, zu suggerieren, dass einzelne Städte und Gemeinden ihrer Aufnahmepflicht bisher nicht nachkommen. Das war unglücklich ausgedrückt und wir bedauern das. Vielmehr geht es darum, jetzt gemeinsam an einer solidarischen landkreisweiten Lösung zu arbeiten.
Erfreulich ist hierbei, dass sich das Land auf Druck der Landkreise und einer entsprechenden Einigung in der gemeinsamen Finanzkommission an den Kosten der abgelehnten und geduldeten Asylbewerber beteiligt. Daher wurden 3,575 Mio. Euro als Einnahme in der Änderungsliste ein-gestellt. Bei geplanten Aufwendungen in Höhe von 5,3 Mio. Euro für die-sen Personenkreis verbleibt beim Landkreis trotz der Landesbeteiligung ein negatives Delta. Ich möchte daher an dieser Stelle meine Forderung wiederholen, dass der Landkreis sowohl für den Bereich der vorläufigen Unterbringung, als auch für den Bereich der Geduldeten seine Aufwendungen vollumfänglich erstattet bekommt. Zwischenzeitlich haben wir uns mit einem Schreiben an unsere Landtagsabgeordneten gewandt und diese gebeten, den Landkreis in seinem dringenden und berechtigten Anliegen zu unterstützen.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2018 mehr-heitlich beschlossen, die laufende Geldleistung für die Kindertagespflegepersonen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege zum 1.1.2019 für Kinder unter 3 Jahren um 1,00 € auf 6,50 € und für Kinder über 3 Jahren um 2,00 € auf ebenfalls 6,50 € zu erhöhen. Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses nicht auf die Empfehlung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales und nicht auf den Vorschlag der Verwaltung eingegangen, die Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kinder über 3 Jahren um lediglich 1,00 € auf 5,50 € vor-zunehmen. Der Landkreis muss deshalb mit Mehrkosten in Höhe von ca. 54.719 € pro Jahr (329.740 € statt 275.021 €) rechnen, sofern sich die Fallzahlen in der gleichen Höhe bewegen.
Aus dem Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation wurden seit der Einbringung des Haushalts zwei Themen im VA diskutiert:
Zum einen geht es um die Breitbandinitiative in der Region Stuttgart. Dieses Thema steht heute auf der TO, so dass ich hier lediglich auf die große Chance verweisen möchte, die uns die Zusammenarbeit mit der Telekom bietet.
Vor weiteren großen Chancen steht auch die Tourismusentwicklung mit den Entscheidungen über die künftige Tourismusorganisation auf Kreis-gebiet. Die Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf ist nun der Tourismus-verband auf Kreisgebiet, auf den wir in der ganzen Fläche des Kreises setzen. Dies ergänzt um die neu entstehende Interessengemeinschaft für die Erlebnismarke der Staufer. Für die Stärkung der ESA wurden im VA letzte Woche zusätzliche Mittel für einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 90.000 Euro ab 2019 bewilligt. Das ist das etwa zweieinhalbfache der bisherigen Förderung und die Bereitschaft zur weiteren Förderung bei entsprechendem Bedarf und bei entsprechender Entwicklung wurde im VA in Aussicht gestellt.
Mit Blick auf den Start in das Jahr 2019 möchte ich abschließend noch zwei Themen ansprechen. Zum einen befinden wir uns bei der Umset-zung des neuen Fahrplankonzepts BUS19plus ab 1. Januar im Endspurt. Dieser Tage ist die breit gestreute Informationskampagne angelaufen, an der Filsland und das Mobilitätsamt in enger Abstimmung gemeinsam ge-arbeitet haben. Am 17. Dezember haben wir Gelegenheit, den neuen Ci-tybus nach Jebenhausen stellvertretend für die vielen Neuerungen im Fahrplanangebot erstmals live zu testen. Wir nutzen diesen Termin, um zugleich offiziell den Startschuss zum neuen Fahrplan zu geben. Eine Einladung ist dieser Tage an Sie herausgegangen. Ich würde mich freuen, Sie zu dieser kleinen Feierstunde begrüßen zu dürfen.
Auf der Zielgeraden befinden wir uns auch beim zentralen Thema der vergangenen Wochen: der Vollintegration in den VVS. Es ist eine historische Entscheidung, die jetzt unmittelbar bevorsteht. Es geht darum, künftig dabei zu sein. 40 Jahre VVS, die erst vor kurzem gefeiert wurden, markieren ein Erfolgsmodell der Zusammengehörigkeit und der wirt-schaftlichen Prosperität. Das müssen wir berücksichtigen. Mit dabei sein, heißt aber auch: mit allen Vorteilen und Pflichten finanzieller Natur. Die Alternative heißt: draußen bleiben, auch künftig in der bisherigen Rand-lage zu verharren. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Chancen, die uns der VVS für die Entwicklungspotenziale des Landkreises, der Standortgunst unseres Raumes, eröffnet, sind nicht von der Hand zu weisen. Die Fahrgäste, die bisherigen, wie auch diejenigen, die wir vom Nutzen umweltgerechter Mobilität noch überzeugen wollen, sind enorm. Dr. Bernecker hat uns diesbezüglich die Blickweise noch einmal geschärft. Durch die große Tarifreform des VVS zum 1.4.2019 würden die ÖV-Nutzer ganz wesentlich profitieren. Die Fahrpreise würden die Ti-ckets im Landkreis auf den meisten Relationen deutlich günstiger. Wir wissen heute, dass wir mit unserem Kostenrahmen von 3-5 Mio. €/Jahr aller Voraussicht nach richtig liegen. Offen bleibt die Entwicklung der Verkehrsumlage des Verbands Region Stuttgart als einer der maßgebli-chen Faktoren unserer Kostenbeteiligung. Noch neu ist die Information, dass die Region kräftig in neue S-Bahn-Fahrzeuge und das elektronische Zugleitsystem ETCS investieren muss. Noch ist offen, mit welchen Zuschüssen des Bundes und des Landes dabei zu rechnen ist. Durch die neu aufgelegten Förderprogramme wird diesbezüglich mit einem starken Signal aus Berlin gerechnet. Klar ist, dass der Landkreis sich an den Beiträgen, die der Verband selbst zu leisten hat, entsprechend der vereinbarten Regularien beteiligen muss, entsprechend unserem Ver-handlungsergebnis vom November 2017. Es ist zu sehen, dass von den wichtigen Zukunftsinvestitionen beim Verband auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises mit profitieren werden. Sei es durch verbesserte Betriebsabläufe durch ETCS oder reibungslosere Umstiege auf den verbesserten S-Bahn-Takt. Einen Fehler sollten wir bei allem nachvollzieh-baren Für und Wider der Argumente nicht machen: Es wird keinen Zeitpunkt geben, bei dem alle Risiken bezüglich möglicher Kostenentwick-lungen abschließend geklärt sein werden. Weder heute, noch in Zukunft. Deshalb ist es weiterhin richtig, die Entscheidung in der Sondersitzung des Kreistags am 1. Februar zu treffen und nicht länger zuzuwarten.
Meine Damen und Herren: Sie sehen, wir sind in unseren Schlüsselthemen gut unterwegs. Nochmal: Die besonderen Herausforderungen und manche Sorgen liegen im Schlüsselthema der nachhaltigen Finanzent-wicklung und im Kreisbewusstsein. Vor allem für das Letztere kommt die Weihnachtszeit gerade recht und damit die Zeit zur Besinnung, zum In-nehalten und dann hoffentlich auch zu einem neuen Anlauf für ein gutes Miteinander in 2019 und in den Folgejahren.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine besinnliche und friedvolle Weihnachtszeit. Mein Dank gilt allen, die tagtäglich ihre Beiträge für die Fortentwicklung des Landkreises leisten und am heutigen Tag insbeson-dere allen, die an der Erstellung und Diskussion des Haushaltsplans 2019 sowie am Finanzkonzept 2030 mitgewirkt haben.
Ich wünsche uns gute Beratungen und einen guten Abschluss des dies-jährigen Haushaltsverfahrens. Ich bitte nun die Fraktionen um ihre Stel-lungnahmen zum Haushalt 2019.
Kennzahlen zum Haushalt 2019
Entwurf (Stand: 12.10.2018) Verabschiedung (Stand: 07.12.2018)

Ergebnishaushalt – Erträge 306.930.150 € 307.863.959 €

Ergebnishaushalt – Aufwendungen 309.831.606 € 310.144.917 €

Ordentliches Ergebnis -2.901.456 € -2.280.958 €

Gesamtergebnis -2.899.456 € -2.278.958 €

Finanzhaushalt – Einzahlungen 305.466.531 € 306.400.340 €

Finanzhaushalt – Auszahlungen 300.601.706 € 297.563.417 €

Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Vw-tätigkeit 4.864.825 € 8.836.923 €

Einzahlungen Invest.tätigkeit 17.000 € 17.000 €

Auszahlungen Invest.tätigkeit 24.614.720 € 24.814.720 €

Zahlungsmittelüberschuss aus Invest.tätigkeit -24.597.720 € -24.797.720 €

Zahlungsmittelüberschuss -19.732.895 € -15.960.797 €

Kreditaufnahmen 19.500.000 € 16.000.000 €

Tilgungsleistungen 2.490.000 € 2.490.000 €

Nettokreditneuaufnahme 17.010.000 € 13.510.000 €

Änderung Liquidität -2.722.895 € -2.450.797 €

 

PM Landkreis Göppingen Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation

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