Reden OB Till zum 5. Änderungsvertrag Müllheizkraftwerk Göppingen

Redemanuskript von OB Till zur Kundgebung „Nein zu mehr Müllverbrennung“

Marktplatz, 12.10.2018, 11:45 Uhr

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

liebe Göppingerinnen und Göppinger,

 

  • gemeinsam sagen wir „Nein“ zu mehr Müllverbrennung,
  • gemeinsam sagen wir „Nein“ zu mehr Schadstoffen,
  • gemeinsam sagen wir „Nein“ zu mehr Verkehr,

 

denn es geht um unsere Lebensqualität.

Es geht um unsere Kinder und ihre Zukunft.

Meine Damen und Herren,

es kann nicht sein, dass die Interessen unserer Stadt, das die Interessen der mit Abstand größten Stadt im Landkreis einfach übergangen werden.

Es kann nicht sein, dass der einmütige Bürgerwille aus dem Informationsprozess einfach nicht berücksichtigt wird.

Es kann nicht sein, dass 4.677 eingereichte Unterschriften besorgter Bürgerinnen und Bürger einfach ignoriert wird.

Es kann nicht sein, dass der öffentliche Wille, wie er in beispielslos vielen Leserbriefen geäußert wurde, einfach übergangen wird. Ich kann mich an kaum ein Thema erinnern, dass auf so viel Emotion und Widerstand bei Ihnen, unseren Bürgerinnen und Bürgern gestoßen ist wie diese Erhöhung der Müllmenge.

Es kann nicht sein, dass unsere beiden, jeweils ohne Gegenstimme verabschiedeten Resolutionen des Gemeinderats, nicht zu Kenntnis genommen werden.

Und ich frage Richtung Landratsamt:

Sehr geehrter Herr Landrat,

warum legen Sie dem Kreistag einen modifizierten Beschlussantrag vor, der weiterhin eine vertragliche Durchsatzerhöhung auf jährlich 180.000 Tonnen vorsieht? Das bedeutet weiterhin eine vertragliche Steigerung von jährlich 22.320 Tonnen oder jährlich zweiundzwanzig Millionen dreihundertzwanzig Tausend Kilogramm.

Nur der Vertrag ist für EEW bindend –beschönigende Rechenspiele auf 167.772 Tonnen pro Jahr sind rechtlich völlig wertlos. Wenn EEW tatsächlich „nur“ eine Erhöhung auf durchschnittlich knapp 168.000 Tonnen wollte – und selbst diese Erhöhung macht keinen Sinn und wird von uns strikt abgelehnt – wenn EEW tatsächlich nicht 180.000 Tonnen pro Jahr will, dann ziehen Sie, Herr Landrat, die Vorlage zurück! Dann legen Sie dem Kreistag bitte in einer der nächsten Sitzungen einen Vertrag zur Abstimmung vor, der nicht ausdrücklich 180.000 Tonnen jährlich enthält, sondern durchschnittlich 167.772 Tonnen pro Jahr, bezogen jeweils auf Drei-Jahres-Schritte.    Stattdessen muss der Kreistag heute über 180.000 Tonnen pro Jahr abstimmen.

Und ganz ehrlich, meine Damen und Herren:

Ich schenke den beschwichtigenden Äußerungen der Betreiberfirma keinerlei Glauben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt irgendjemand den EEW-Zusagen vertraut, wenn er gleichzeitig weiß, dass das Unternehmen den Landkreis beziehungsweise dessen Abfallwirtschaftsbetrieb trotz eindeutigem Vertragssinn vor Gericht zieht. Trotz mehrfach bewilligter Mengenerhöhung in den letzten Jahren, meine Damen und Herren, versucht EEW, den Vertrag vor Gericht bis zum letzten Cent aus zu mosten. Und das soll eine gute oder gar vertrauensvolle Partnerschaft sein?

Wer heute den 5. Änderungsvertrag nicht ausdrücklich ablehnt, muss sich am 26. Mai vor Ihnen, vor den Wählerinnen und Wählern für eine jährliche Erhöhung auf 180.000 Tonnen verantworten. Das ist das Vertragswerk, das heute zur Abstimmung vorliegt!

Und, liebe Göppingerinnen und Göppinger, verstehen Sie, warum wir viel mehr Müll verbrennen müssen, um Müll vermeiden, um Müll sparen zu können? Also, ich verstehe das nicht! Das ist schlichtweg paradox.

Der Landkreis will im Februar 2019, also in bereits vier Monaten, ein neues Abfallkonzept verabschieden, das zu einer deutlichen Restmüll-Reduzierung führen wird. Warum müssen wir dann mehr Müll verbrennen? Die frei werdenden Kapazitäten können wir für das örtliche Gewerbemüllaufkommen nutzen. Eine Kapazitätserhöhung brauchen wir nicht – schon gar nicht bei gleichzeitiger Restmüll-Reduzierung.

Und können Sie verstehen, warum ein Vertrag, der noch mehr als sieben Jahre gilt – sieben Jahre, meine Damen und Herren – vorzeitig um nochmals zweieinhalb Jahre verlängert werden soll? Ich kann das nicht verstehen! In vier Monaten entscheiden wir über ein neues Abfallkonzept – aber den darauf eigentlich aufbauenden Entsorgungsvertrag verlängern wir vorzeitig auf neuneinhalb Jahre! Mal ernsthaft: Wer bitte, soll das verstehen? Wer kann daran ein Interesse haben – außer der EEW an einer möglichst langfristigen Gewinnmaximierung zu Lasten der Göppinger Luft?

Und was bekommen wir dafür? Maximal 5 Euro 34 Cent pro Einwohner und Jahr, wie die NWZ heute so schön vorgerechnet hat.

Außerdem wird ein Rechtstreit mit der EEW zu Ungunsten des Landkreises beigelegt: Der Vertrag sieht einen Vergleich von 70 zu 30 Prozent zugunsten der EEW vor und bleibt damit sogar noch unter der Empfehlung des Gerichts, die für den Landkreis deutlich besser war. Das Restrisiko des ABW bei Fortsetzung des Rechtsstreits liegt also bei nur 30 Prozent der Streitsumme. Und für die Streitsumme muss der Abfallwirtschaftsbetrieb als Eigenbetrieb Rückstellungen gebildet haben, so dass aus dem Gerichtsverfahren keine Zusatzbelastung für die Gebührenzahler droht.

Aber wir Göppingerinnen und Göppinger sagen nicht nur „Nein“. Göppingen denkt weiter und bietet an, bei einer Re-Kommunalisierung des Müllheizkraftwerkes mitzumachen. Und ich traue es meiner Verwaltung – und ehrlicherweise auch der Landkreis-Verwaltung – zu, in überschaubarer Zeit eine vernünftige, zukunftsweisende Lösung zu finden. Wir wissen, wovon wir sprechen: Göppingen hat nach sorgfältiger Untersuchung und Beratung das Stromnetz zurückerworben – mit großartigem Erfolg. Diese Erfolgstory können wir für und mit dem Landkreis gemeinsam wiederholen – aber nur, wenn der Kreistag heute den 5. Änderungsvertrag abgelehnt.

Ich appelliere daher an alle Kreisräte, insbesondere natürlich an alle Kreisräte aus Göppingen, nachher gegen diesen Vertrag zu stimmen – eine Stimmenthaltung reicht nicht aus, um unsere Interessen aktiv zu vertreten. Sagen wir nachher gemeinsam „Nein“ zu dieser völlig unsinnigen Vertragsänderung!

 

Vielen Dank!

 

Redemanuskrip von OB Till zur tKreistagssitzung im Schloss Filseck

Freitag, 12.10.2018, 14 Uhr

TOP 6:   5. Änderungsvertrag MHKW

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann nicht verstehen, warum wir heute diesen 5. Änderungsvertrag wieder vorgelegt bekommen:

– Er widerspricht dem einmütigen Bürgerwillen im Bürgerinformationsprozess,

– er widerspricht den 4.677 eingereichten Unterschriften besorgter Bürgerinnen und Bürger,

– er widerspricht dem öffentlichen Willen, wie er in beispielslos vielen Leserbriefen geäußert wurde – ich kann mich an kaum ein Thema erinnern, dass auf so viel Emotion und Widerstand in der Bürgerschaft stieß wie dieser 5. Änderungsvertrag,

– er widerspricht dem Willen der Großen Kreisstadt Göppingen als größter Kreisgemeinde und als unmittelbar betroffene Anliegerin,

– er widerspricht der beiden, jeweils ohne Gegenstimme verabschiedeten Resolutionen des Göppinger Gemeinderats,

– er widerspricht den Interessen von Eschenbach, von Gammelshausen und von vielen weiteren Städten und Gemeinden.

Sehr geehrter Herr Landrat,

ich kann nicht verstehen, warum Sie uns einen modifizierten Beschlussantrag vorlegen, der weiterhin eine vertragliche Durchsatzerhöhung auf jährlich 180.000 Tonnen vorsieht. Das bedeutet weiterhin eine vertragliche Steigerung von jährlich 22.320 Tonnen. Nur der Vertrag ist für EEW bindend – Ihre beschönigenden Rechenspiele auf 167.772 Tonnen pro Jahr sind völlig bedeutungslos, sind rechtlich völlig wertlos. Wenn EEW tatsächlich „nur“ eine Erhöhung auf durchschnittlich knapp 168.000 Tonnen will – und selbst diese Erhöhung macht keinen Sinn und wird von Göppingen strikt abgelehnt – wenn EEW tatsächlich nicht 180.000 Tonnen pro Jahr will, dann ziehen Sie, Herr Landrat, die Vorlage zurück und legen uns bitte in einer der nächsten Sitzungen einen Vertrag zur Abstimmung vor, der nicht ausdrücklich 180.000 Tonnen jährlich enthält, sondern durchschnittlich 167.772 Tonnen pro Jahr, bezogen jeweils auf Drei-Jahres-Schritte.

Stattdessen liegt uns heute nach wie vor ein Vertrag über jährlich 180.000 Tonnen zur Abstimmung vor. Darüber, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, müssen Sie sich bei der Abstimmung im Klaren sein: Sie stimmen über 180.000 Tonnen pro Jahr ab – egal, was völlig unverbindlich außerhalb des Vertrages gesagt wird. Dass die angeblich von EEW gewollte geringere Menge immer noch nicht in den Vertrag eingeflossen ist, obwohl das Thema seit Monaten bekannt ist, spricht für sich – und fördert jedenfalls nicht das Vertrauen in EEW und in die Zusagen außerhalb des Vertrags.

Und ganz ehrlich: Ich schenke den beschwichtigenden Äußerungen keinerlei Glauben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand hier im Saal den EEW-Zusagen vertraut, wenn er gleichzeitig weiß, dass EEW den Landkreis beziehungsweise dessen Abfallwirtschaftsbetrieb trotz eindeutigem Vertragssinn vor Gericht zieht. Trotz mehrfach bewilligter Mengenerhöhung in den letzten Jahren versucht EEW, den Vertrag vor Gericht bis zum letzten Cent aus zu mosten. Und das soll eine gute oder gar vertrauensvolle Partnerschaft sein?

Meine Damen und Herren,

wer den 5. Änderungsvertrag heute nicht ausdrücklich ablehnt, muss sich am 26. Mai vor den Wählerinnen und Wählern für eine jährliche Erhöhung auf 180.000 Tonnen verantworten. Das ist das Faktum, das zur Abstimmung vorliegt!

Ich erinnere an den Start des Müllheizkraftwerkes – damals war die Obergrenze 120.000 Tonnen. Und diese Obergrenze war bereits ein Kompromiss, denn eigentlich wollten die damals Verantwortlichen eine Anlage für 80.000 Tonnen, was dem damaligen Landkreisbedarf abgedeckt hätte. Jetzt also sollen es jährlich 180.000 Tonnen sein und damit 60.000 Tonnen mehr als beim Start und 22.320 Tonnen jährlich mehr als jetzt genehmigt sind. 22.320 Tonnen jährlich oder zweiundzwanzig Millionen dreihundertzwanzig Tausend Kilogramm mehr.

Meine Damen und Herren,

22 Millionen Kilogramm mehr pro Jahr bedeuten höhere Schadstoffmengen, was auch der Bürgerinformationsprozess ausdrücklich bestätigte.

Das bedeutet entsprechend mehr Verkehr, denn der Müll wird von weit her, zum Teil aus dem Schwarzwald, angefahren.

Zu dieser hohen Schadstoff-Mehrbelastung und zu der deutlich höheren Verkehrsbelastung sage ich, sagt Göppingen kategorisch Nein.

Und wer soll eigentlich verstehen, dass wir viel mehr Müll verbrennen müssen, um Müll vermeiden, um Müll sparen zu können? Das ist schlichtweg paradox – wenn auch „überraschend: paradox!“ Denn der Landkreis will im Februar 2019, also in bereits vier Monaten, ein neues Abfallkonzept verabschieden, das zu einer deutlichen Restmüll-Reduzierung führen wird. Warum müssen wir dann mehr Müll verbrennen? Die frei werdenden Kapazitäten können wir für das örtliche Gewerbemüllaufkommen nutzen. Eine Kapazitätserhöhung brauchen wir nicht – schon gleich gar nicht bei gleichzeitiger Restmüll-Reduzierung.

Und wer kann verstehen, dass ein Vertrag, der noch mehr als sieben Jahre gilt – sieben Jahre, meine Damen und Herren – vorzeitig um nochmals zweieinhalb Jahre verlängert werden soll? In vier Monaten entscheiden wir über ein neues Abfallkonzept – aber den darauf eigentlich aufbauenden Entsorgungsvertrag verlängern wir vorzeitig auf neuneinhalb Jahre! Wer bitte, soll das verstehen? Wer kann daran ein Interesse haben – außer der EEW an einer möglichst langfristigen Gewinnmaximierung zu Lasten der Göppinger Luft?

Und was bekommen wir dafür? Maximal 5 Euro 34 Cent pro Einwohner und Jahr, wie die NWZ heute so schön vorgerechnet hat.

Außerdem wird ein Rechtstreit mit der EEW zu Ungunsten des Landkreises beigelegt: Der Vertrag sieht einen Vergleich von 70 zu 30 Prozent zugunsten der EEW vor und bleibt damit sogar noch unter der Empfehlung des Gerichts, die für den Landkreis deutlich besser war. Das Restrisiko des ABW bei Fortsetzung des Rechtsstreits liegt also bei nur 30 Prozent der Streitsumme. Und für die Streitsumme muss der Abfallwirtschaftsbetrieb als Eigenbetrieb Rückstellungen gebildet haben, so dass aus dem Gerichtsverfahren keine Zusatzbelastung für die Gebührenzahler droht.

Aber Göppingen sagt nicht nur „Nein“.

Göppingen denkt weiter und bietet an, bei einer Re-Kommunalisierung des Müllheizkraftwerkes mitzumachen.

Wenn wir bis zum regulären Kündigungstermin Ende 2021, also in drei Jahren, wirklich kein nachhaltiges Betreibermodell gefunden haben sollten, dann könnte der Kreistag Ende 2021 immer noch auf sein Kündigungsrecht verzichten. Aber ich traue meiner Verwaltung – und ehrlicherweise auch der Landkreis-Verwaltung – zu, in deutlich kürzerer Zeit eine vernünftige, zukunftsweisende Lösung zu finden. Und ich weiß, wovon ich spreche: Göppingen hat nach sorgfältiger Untersuchung und Beratung das Stromnetz zurückerworben – mit großartigem Erfolg. Diese Erfolgstory, meine Damen und Herren, können wir für den Landkreis gemeinsam wiederholen – aber nur, wenn wir heute den 5. Änderungsvertrag nicht beschließen.

 

Vielen Dank!

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

 

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