Keine Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Göppingen!

Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit und der großen Hitze führen die meisten Gewässer im Landkreis Göppingen nur noch wenig Wasser. Einige Filszuflüsse sind sogar bereits ausgetrocknet. Da auch mittelfristig keine grundlegende Wetteränderung und damit bis auf lokale Gewitterereignisse kein nennenswerter Niederschlag zu erwarten ist, bittet das Landratsamt Göppingen die Kreisbewohner, derzeit kein Wasser mehr im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Ausgenommen hiervon ist die Fils unterhalb Geislingen, die aktuell noch ausreichend Wasser führt.

Nach dem Wassergesetz kann Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs bei normalen Wasserständen mittels Schöpfgerät (zum Beispiel Gießkanne) erlaubnisfrei aus einem Fließgewässer entnommen werden. Dies gilt jedoch nur, solange noch genügend Restwassermenge im Gewässer verbleibt. Vielfach werden zur Entnahme von Wasser kleine Pumpen verwendet. Die Verwendung von Pumpen muss grundsätzlich beim Landratsamt Göppingen angezeigt werden. Die untere Wasserbehörde entscheidet dann unter Berücksichtigung der Gewässersituation im Einzelfall, ob einer Entnahme zugestimmt und eine kostenpflichtige Erlaubnis ausgesprochen werden kann. Bei geringen Entnahmemengen ist es jedoch meistens günstiger, Leitungswasser zum Gießen zu verwenden. Dies ist im Übrigen bei Niedrigwasser auch aus ökologischer Sicht weitaus sinnvoller, als das wenige noch verbleibende Wasser aus einem Fließgewässer zu entnehmen. Bei Niedrigwasser besteht die Gefahr, dass die Gewässergüte und die Gewässerqualität erheblich beeinträchtigt werden. In der Folge kann es sogar zu Fischsterben kommen, da die Wassertemperatur zu stark ansteigt und im Wasser daher nicht mehr genügend Sauerstoff zur Atmung der Fische und Kleinlebewesen gebunden werden kann.

Jeder Kreisbewohner sollte sich deshalb derzeit bei der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern eigenverantwortlich auf das Allernotwendigste beschränken.

Es gilt im Übrigen zu beachten, dass die Abläufe aus den Kläranlagen, die auch in solchen Trockenphasen konstante Mengen gereinigtes Abwasser in die Gewässer einleiten, durch das geringe natürliche Wasserdargebot häufig nicht mehr ausreichend verdünnt werden. Der Abwasseranteil in den Gewässern und damit die Belastungen zum Beispiel durch coliforme Keime können damit stark ansteigen, sodass dieses Wasser nicht mehr  zum Gießen von Gemüse oder Früchten geeignet ist, die zum Verzehr vorgesehen sind. Auch wenn die aktuelle Hitze es verlockend scheinen lässt, sollte aufgrund der Keimbelastung aus Abwassereinleitungen grundsätzlich nicht in Flüssen gebadet werden.

 

PM Landkreis Göppingen Umweltschutzamt

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