Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. April 2018

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, Frau Maike Nägele vom Gemeindeverwaltungsverband, Herrn Traub (GZ), Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin sowie einen Zuhörer.

  1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.März 2018

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19. März 2018 wurde bekanntgegeben und vom Gremium beurkundet.

  1. Bauangelegenheiten

2.1. Umbau Backhaus – Einbau Backstube und WC-Anlage im Rahmen der Umsetzung der Filspromenade, altes MAG

Die Gemeinde beantragt eine Nutzungsänderung für die alte Feuerwehrgarage im Filsweg 26. Der Obst- und Gartenbauverein e. V. baut das Gebäude in Eigenleistung in ein Backhaus um. In dem Bereich gibt es keinen gültigen Bebauungsplan. Somit richtet sich das Vorhaben nach $ 34 BauGB. Ein Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das bestehende Gebäude soll anders als bisher genutzt werden. Die Änderungen werden im lnneren vollzogen. Es werden ein Backofen und sanitäre Anlagen in die bisherige Garage eingebaut. Das Garagentor wird entfernt und durch eine Eingangstür und ein Fenster ersetzt. ln der dem Filsweg zu gewanden Fassadenseite soll im rechten Bereich eine Tür als Zugang zu den Toiletten und ein Fenster eingebaut werden. Durch beide Umbauten ändert sich die Ansicht des Gebäudes, was aber nicht im Widerspruch zu den Vorgaben des S 34 BauGB steht.

Es handelt sich bei dem Vorhaben um die Realisierung des Projekts ,,Filspromenade“, welches im Masterplan Landschaftspark ,,Fils“ der Region Stuttgart bereits als zu fördernde Maßnahme benannt ist (MU_6). Es ist Teil weiterer Maßnahmen mit Straßen- sowie Gewässerbau. Der Umbau und die zukünftige Nutzung durch den Obst- und Gartenbauverein rundet das Gesamtvorhaben ab. Es wird keine öffentliche Einrichtung im klassischen Sinne sein. Vielmehr werden das Nutzungsrecht und die Nutzungslasten mit einer noch abzuschließenden Vereinbarung auf den Obst- und Gartenbauverein e.V. Mühlhausen übergehen. Die Gemeinde stellt somit ausschließlich das Gebäude zur Verfügung und trägt Sorge für die nun beantragte Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung. Der Gemeinderat beschloss, keine Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

2.2. Wohnhausumbau und Enrueiterunq im Oberqeschoss – qeänderte Pläne; Kohlhaustraße 17. Flst. 24914

Die Antragsteller haben eine geänderte Ausführung für das Obergeschoss und dem Dach zum bereits genehmigten Bauantrag eingereicht. Das extensiv begrünte Flachdach soll einem leicht geneigten Sandwichdach weichen. Das neue Dach ist 1,5 m2 größer als das bisherig geplante. Durch den Wegfall der Dachbegrünung ist die zusätzlich anfallende Niederschlagsmenge zu berücksichtigen. Eventuell wird hierzu eine zusätzliche Rückhaltung notwendig werden. Dies wird vom lng. Büro hettler&partner geprüft. Der Gemeinderat beschloss, keine Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

2.3. Errichtunq einer Montaqehalle für Schaltschrankbau mit Büro. Flst. 1414 – Bauvoranfraqe

Die Antragsteller haben eine Bauvoranfrage eingereicht. Sie möchten auf dem Flst 1414 – Sänder das o. g. Vorhaben vorab auf Genehmigungsfähigkeit prüfen lassen. Das Vorhaben richtet sich nach dem Bebauungsplan ,,Sändel‘.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten. Das Pflanzgebot für Einzelbäume, zwischen der Grundstücksgrenze und der Erschließungsstraße Filsaue, ist in der Bauvoranfrage nicht dargestellt und muss bei einem förmlichen Bauverfahren noch zu berücksichtigen. Die Nähe zum Eselsbächle und der Fils sind wasserrechtlich unbedenklich. Der Gemeinderat beschloss, keine Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

2.4. Errichtunq einer landwirtschaftlichen Laqerhalle. Flst. 704. Gräblen – geänderte Laqe

Der Bauherr hatte zur Errichtung der landwirtschaftlichen Lagerhalle bereits im Jahr 2017 eine Baugenehmigung erhalten. Bei der Bauausführung wurde der Entwässerungskanal für das Buchbächle freigelegt, jedoch unerwartet an einer Stelle, an welcher dieser planmäßig nicht sein sollte.

Dies führt dazu, dass die mit der Genehmigung festgelegte Lage der Lagerhalle, so nicht zu realisieren ist. Eine Verlegung der Verdolung des Buchbächles ist aus wirtschaftlichen und wasserrechtlichen Gründen nicht möglich.

Zur Realisierung des Bauvorhabens ist nun beabsichtigt, die landwirtschaftliche Lagerhalle soweit zu verschieben, dass diese östlich des Kanals ihre endgültige Lage findet. Dies bedeutet aber auch, dass die zum Nachbargrundstück, FSt 18811, notwendige Abstandfläche nicht eingehalten werden kann. Der Bauherr konnte mit dem Eigentümer des Flurstücks vereinbaren, hierzu eine Teilfläche zu erwerben. Nach Abschluss des notariellen Vorgangs würde die Abstandfläche auch in diesem Bereich wieder stimmen. Durch die geänderte Lage wird eine erneute Baugenehmigung erforderlich. Der Gemeinderat beschloss, keine Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

2.5. Errichtung zweier Mulitfunktionsqebäude an vorhandenen Kabelabzweiqern

Die Gemeinde bemüht sich intensiv um den Ausbau der Bandbreiten für die lnternetanschlüsse im Ort. Die Telekom Deutschland GmbH beabsichtigt hierzu, die vorhandenen Kabelabzweiger technisch aufzurüsten um die Breitbandentwicklung zu gewährleisten.

Ziel ist es, die Bürger möglichst schnell mit schnellen Breitbandanschlüssen zu versorgen. Die Deutsche Technik Telekom GmbH bittet im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH dementsprechend um Zustimmung für jeweils einen Überbau an den vorhandenen zwei Kabelabzweigern mit einem Multifunktionsgehäuse zum Einbau diverser Komponenten zur Erhöhung der Bandbreiten.

Der Gemeinderat beschloss, keine Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

  1. Umstrukturierung DV-Verbund / Fusion der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF

Es ist erklärter politischer Wille, dass die Rechenzentren und die Datenverarbeitungszentrale Baden-Württemberg fusionieren. Sämtliche Gespräche und Bemühungen liefen trotz vielfältiger Kritiken und Anmerkungen ins Leere. Alleine die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des ADV Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften durch die Landesregierung erst jetzt am 28. Februar 2018 zeigt, dass die Fusion nicht mehr abzuwenden ist.

ln der Verbandsversammlung des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart im Mai wird die Zustimmung zur Fusionierung auf der Tagesordnung stehen. Zur geplanten Fusionierung sind gleichlautende Beschlüsse der jeweiligen Rechenzentren notwendig.

Neben einigen positiven Aspekten werden sich auch negative Auswirkungen ergeben. Diese wurden in der Sitzung des Gemeinderats aufeinander abgewogen und über die Position der Gemeinde Mühlhausen im Täle beraten. Der Gemeinderat beschloss ein ablehnendes Mandat für den Bürgermeister. Er soll der geplanten Fusion nicht zustimmen.

  1. Kreditaufnahme aus 2016

Für das Haushaltsjahr 2016 wurde damals eine Kreditermächtigung in Höhe von 577.000 € eingestellt. Die Haushaltssatzung 2016 wurde vom Gemeinderat am 25. Januar 2016 beschlossen und die Gesetzmäßigkeit vom Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen mit Erlass vom 22. Februar 2016 bestätigt.

Da von der Kreditermächtigung für das Jahr 2016 bis heute kein Gebrauch gemacht werden musste, wurde im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2016 der Betrag in Höhe von 577.000 € als Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2017 übertragen. Ursprünglich war geplant, den Kredit in voller Höhe aufzunehmen und abhängig vom Verlauf des Haushaltsjahres Ende 2018 einen Großteil zu tilgen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage geht die Verwaltung davon aus, dass es nun reicht, nur 390.000 € der genehmigten 577.000 € aufzunehmen. Sollte das Haushaltsjahr 2018 wie geplant oder besser verlaufen, ist es möglich, am Ende des Jahres ca. 120.000 € der aufgenommenen 390.000 € zu tilgen.

Um auf den Verlauf des Haushaltsjahres 2018 reagieren zu können, möchte die Verwaltung den Kredit mit variablem Zinssatz aufnehmen. So ist es jederzeit möglich einen entsprechenden Betrag zu tilgen. Der Verwaltung wurden zur Sitzung 4 Angebote von verschiedenen Banken vorgelegt.

Es wurde einstimmig beschlossen, den Festkredit bei der DG HYP über die Raiffeisenbank Gruibingen aufzunehmen.

  1. Entwidmung des Flst. 27414

Das Flurstück 27414 liegt in der Brühlstraße vor der Hausnummer 9 (Rahmerblock) und gehört als Parkplatz zum Gebäude. Eigentümer des Flurstücks ist die Eigentümergemeinschaft des Gebäudes auf Flurstück 27419 (Rahmerblock). Früher war dies ein Teil eines öffentlichen Weges. Entlang der Brühlstraße finden sich heute auch weitere Abschnitte, die jedoch im Eigentum der Gemeinde geblieben sind. Es ist zwar möglich, dass auch Privatwege als öffentlichen ,,Weg“ gewidmet sein können, jedoch ist dies hier nicht von Belang. Die Fläche hat als privater Parkplatz auch keinerlei öffentliche Funktion. Um solche Unklarheiten zu bereinigen, war die Entwidmung des Weges Thema in der Gemeinderatssitzung.

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig die Entwidmung des Flst.274l4

  1. Bekanntgaben
  2. 1. Verwaltunqsrechtssache ErschIießunqsbeiträqe Kreuzäckerstraße

Es wurde informiert, dass der Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung auf Berufung zurückgewiesen, nicht zugelassen hat.

  1. 2. Einladung VerbandsversammIunq Albwasserversorqunqsqruppe II

Bürgermeister Bernd Schaefer informiert über den nächsten Termin zur Verbandversammlung der Albwasserversorgungsgruppe ll am Donnerstag, 26.04.2018. Themen werden unter anderem sein: – Erneuerung der Fallleitung Hohenstadt – Oberdrackenstein – Erneuerung der Hauptleitung Laichingen zwischen dem Hochbehälter Horn und dem Schacht Kalkofen – Beschluss zur Aufnahme von Förderkrediten der L-Bank – Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4 lT

6.3. Haushaltssatzunq mit Haushaltsplan 2018

Der Bürgermeister informierte, dass das Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2018 bestätigt hat. Der Haushaltserlass liegt vor. Die Haushaltssatzung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt bekannt gemacht.

6.4. Work-Shop Kinderbetreuung

Bürgermeister Bernd Schaefer berichtet, dass zur Planung bezüglich der Kinderbetreuung in Mühlhausen im Täle über weitere Möglichkeiten und Varianten nachgedacht werden muss. Die bisherigen Überlegungen sind auf den ersten Blick nicht finanzierbar und erfordern weitere Lösungsansätze. Aus diesem Grund sollen Denkanstöße und Möglichkeiten über einen Workshop erarbeitet werden. Der Vorsitzende wird mit dem Planer, Architekt Ott sowie den Mitgliedern des Kindergartenausschusses und den Erzieherinnen des Kindergartens einen Termin festlegen.

6.5. Sitzung der Lenkunqsqruppe der Kleinen Gartenschau

Der Vorsitzende informiert, dass am Freitag, den 27.04.2018 die Lenkungsgruppe für der Kleinen Gartenschau im Bürgersaal der Gemeinde tagt. Die Auswahl des Planungsbüros zur Bewerbungsphase steht auf der Tagesordnung, ebenso weitere kleinere organisatorische Regelungen.

  1. Hauptversammlung der TSV Obere Fils und Generalversammlung Volksbank Degginqen

Die Hauptversammlung des TSV Obere Fils findet am Freitag , den 27 .04.2018 abends im Vereinsheim des TSV statt. Dieser Termin überschneidet sich mit der Einladung zur Generalversammlung der Volksbank Deggingen, welche am gleichen Tag und zur gleichen Uhrzeit stattfindet. Deshalb suchte der Chef der Verwaltung nach einer Vertretung für die Generalversammlung der Volksbank Deggingen. Gemeinderat Werner Buntz wird die Gemeinde vertreten.

  1. Bürgerfragen

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldung

  1. Anfragen / Sonstiges

8.1. Postzustellunq durch Südwest Mail

Der Bürgermeister informierte, dass die Verwaltung seit Anfang April 2018 ihre Post über die Südwest Mail und nur noch untergeordnet mit der Deutschen Post verschickt. Durch diese Umstellung werden 0,05 € an jedem Brief gespart. Diese Ersparnis kann zukünftig auch an die Bürger weiter gegeben werden indem im Bürgerbüro des Rathauses Briefmarken von der Südwest Mail käuflich erworben werden können. Eine Briefmarke kostet dann 0,65 € (statt 0,70 €).

Passend dazu stellt die Südwest Mail einen Briefkasten in der Nähe des Rathauses, gegenüber dem Eingang zum Friedhof, auf.

8.2. Stufen am Bürqersaal

Ein unglücklicher Sturz einer Person gab den Anlass, in der Ratssitzung über die optische Hervorhebung der Stufen am Bürgersaal der Gemeinde nachzudenken. Für Brillenträger und bei schlechtem Lichteinfall besteht offensichtlich das Problem, die dort vorhandenen Stufen zu erkennen. Vorschlag der Verwaltung war, die Treppenkannten farblich hervorzuheben. Eine Entscheidung wurde an diesem Abend nicht getroffen, der Bauhof soll nach geeigneten Farben schauen. Zu einer späteren Sitzung wird dann der Gemeinderat aus den Vorschlägen eine Wahl treffen.

8.3. Rohwasserleitunq der Albwasserqruppe ll

Die Albwasserversorgungsgruppe ll lässt durch die Firma Nille aus Westerheim ab Juni 2018 eine neue Rohwasserleitung verlegen. Die Trasse führt unter anderem über die Albsteige. Zu diesem Bereich regte ein Ratsmitglied an, dass nach Abschluss der Baumaßnahme die Albsteige wieder ordentlich hergestellt wird.

Derzeit ist sie in einem so schlechten Zustand, dass man kaum noch fahren kann. Der Bürgermeister informierte, dass die abschließenden Asphaltarbeiten bei dem Auftrag dabei sind. Außerdem weiß er es von der Albwasserversorgungsgruppe ll zu schätzen, dass diese ihre Baustellen immer sauber verlassen haben und Wege oder Straßen wieder korrekt hergestellt wurden. Die Anlieger der Albsteige werden vor dem Beginn der Baumaßnahme durch ein Gespräch über den Umfang, Ablauf usw. durch die Auftraggeber informiert.

PM Gemeinde Mühlhausen im Täle

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