Flächenlosversteigerung

Am Dienstag, 20. März, um 19 Uhr findet im Tennis Club Göppingen, John-F.-Kennedy Straße, die diesjährige Flächenlosversteigerung statt.

Aus Gründen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung wird darauf hingewiesen, dass für die Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz lang (Polterholz) die Teilnahme an einem Motorsägen-Grundlehrgang verbindlich ist. Bei der Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz lang ist der Käufer verpflichtet, gewisse Bedingungen einzuhalten (Merkblatt/PEFC Standards). Diese Aufarbeitungsbedingungen können auf den Seiten des Forstamtes Göppingen unter www.landkreis-goeppingen.de nachgelesen werden. Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen von Forst BW. Käufer von Flächenlosen und Brennholz lang erkennen die Aufarbeitungsbedingungen an und versichern mit ihrer Unterschrift, dass der Aufarbeitende an einem Motorsägenkurs teilgenommen hat. Termine und Anmeldungen für Motorsägen-Grundlehrgänge beim Forststützpunkt Bad Boll über das Forstamt Göppingen, Telefon 07161 202-2400 oder forstamt@landkreis-goeppingen.de. Insgesamt kommen circa 50 Flächenlose zum Verkauf. Die liegenden Flächenlose sind ausschließlich Gipfel-Lose. Aufarbeitungsgrenze des Restholzes bis sieben Zentimeter Durchmesser beachten. Die Flächenlose können ab Mittwoch, 14. März, Vorort besichtigt werden. Aus folgenden Wald-Abteilungen werden Flächenlose zum Verkauf angeboten:

Stadtwald Göppingen: Bereich Oberholz (Trimm Dich Parkplatz/nach der Grillstelle) und Bereich Spitalwald (Eingang Bereich DJK/Schiesstand).

Abfuhrfrist ist am 30. Dezember 2018, Sperrzeit vom 30. April bis zum 31. August 2018. Die Abgabe erfolgt nur gegen Rechnung. Nicht aufgearbeitetes Holz auf den Flächenlosen geht nach Jahresabschluss 2018 an die Stadt Göppingen über. Eine Aufarbeitungsverlängerung wird nicht gewährt. Holz mit Nummern-Blättchen, Totholz, gekennzeichnetes Holz, generell stehendes Holz und bereits aufgearbeitetes Schichtholz im Flächenlos gehören nicht zum Verkaufslos. Die Lagerung des Holzes am Wegrand wird bis maximal acht Wochen (ohne Abdeckung) gestattet.

PM

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