Mühlhausen/Täle: Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2018

Auftragsvergabe Filspromenade Bauabschnitt 4

Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung zum Bauvorhaben Filspromenade erhielt die Gemeinde Mühlhausen im Täle fünf Angebote zum Submission (Angebotseröffnung) am Mittwoch, 07. Februar 2018. Die eingegangenen Angebote wurden geöffnet und durch das Büro Planstatt Senner geprüft. lm Ergebnis ist festzustellen, dass die Firma Schäfer aus Leinfelden-Echterdingen mit einer Angebotssumme in Höhe von 149.822,25 € brutto die günstigste Bieterin ist. Bei Vorstellung des Bauabschnitts in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2017 ist man noch geschätzten Kosten in Höhe von 181.206,42 € brutto (152.274,30 € netto) ausgegangen. Hinzu kommen noch die Honorarkosten des Planungsbüros sowie Vermessung nach Abschluss der Arbeiten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den anstehenden Bauabschnitt der Filspromenade an die Firma Schäfer aus Leinfelden-Echterdingen zum Preis von 149.822,25 € zu vergeben. ln Bezug auf die Ausführung wird eine Wahlposition für zur Ausführung von Trittborden in Granit statt Beton mit beauftragt.

Bewerbung zur Ausrichtung einer kleinen Gartenschau – Grundsatzdiskussion und Beschluss über die Erarbeitung einer Bewerbungskonzeption

Seit 1980 gibt es in Baden-Württemberg Landesgartenschauen. Seit 2001 auch Gartenschauen (Grünprojekte) für kleinere Städte. Die Landesgartenschauen und Gartenschauen werden im zweijährlichen Wechsel veranstaltet. Derzeit läuft das Vergabeverfahren für die Jahre 2026 bis 2030. Die Gartenschauen bis dahin finden im Remstal (2019), Überlingen (2020), Eppingen (2021), Neuenburg am Rhein (2022), Balingen (2023), Wangen im Allgäu (2024) und Freudenstadt/Baiersbronn (2025) statt. Für die Gartenschauen der Jahre 2031 bis 2035 sollen die Ausschreibung 2019 und die Vergabe 2020 erfolgen.

Es ist beabsichtigt, dass sich die fünf filsanliegenden Kommunen im Oberen Filstal (Mühlhausen i.T., Bad Überkingen, Deggingen, Bad Ditzenbach und Wiesensteig), gemeinsam für eine Landesgartenschau in den Jahren 2031 2035 als interkommunales Zukunftsprojekt bewerben wollen. Hierzu wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die bereits mehrmals tagte. Der Reiz ist, dass man nachhaltige Gemeindeentwicklung noch grundsätzlicher angehen kann und es sich nicht um eine Umsetzung innerhalb von zwei Jahren, sondern um eine langfristige Planung handelt. Es werden mit den Projekten bleibende Werte geschaffen, die nicht nur neue Gäste anziehen, sondern auch einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger bilden. Es geht dabei um die Menschen in der Region. Die Stadt Schwäbisch Gmünd ist ein gutes Beispiel dafür.

Für die Zukunftsfähigkeit einer Kommune spielen auch die ,,weichen Standortfaktoren“, die sich nicht direkt in Zahlen ausdrücken lassen, eine bedeutende Rolle. Es geht daher nicht nur um Gemeindeverschönerung, sondern um einen wichtigen Beitrag für die kommunale Entwicklung:

o Erhöhung der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger

o Steigerung der Attraktivität der Kommune insgesamt – wirtschaftliche Vorteile durch zunehmenden Tages- und Ausflugstourismus

o positive Standortfaktoren für ansiedlungs- oder erweiterungswillige Unternehmen. Stärkung als gefragter Wohnort

Die Besonderheit besteht in der interkommunalen Zusammenarbeit. Sie bietet eine Chance für das Obere Filstal, ist aber kein Selbstläufer. Die Gemeinden im Oberen Filstal rücken zusammen und schauen über ihren Tellerrand hinaus. Trotzdem kann jeder einzelne Ort für sich selbst entscheiden, was ihm wichtig ist und was im Ort umgesetzt werden soll und auch finanzierbar ist. Die gemeinsame Vermarktung bietet auch einen großen Vorteil. Ein gutes Beispiel für eine interkommunale Ausrichtung zeigt die Remstalgartenschau 2019.

Damit eine Bewerbung erfolgreich verlaufen kann, muss ein professionelles Konzept erarbeitet werden. Da dies nicht von den fünf Kommunen eigenständig geleistet werden kann, soll ein Fachbüro hierfür beauftragt werden. Die Kosten liegen bei ca. 10.000 € pro beteiligte Kommune. Für eine erfolgreiche Bewerbung und Umsetzung ist ein großer Rückhalt in der Bevölkerung notwendig. Die Ausrichtung einer Gartenschau ist ein erheblicher Kraftakt für die Verwaltungen und fordert einen umfangreichen Personaleinsatz bereits im Vorfeld einer Gartenschau und bei der Durchführung sowieso. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Verwaltungen arbeitsmäßig schon in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren vor einer Gartenschau besonders stark gebunden werden. Zusätzlich sind externe Kräfte – teilweise auch ehrenamtlich- notwendig. Deshalb ist eine Bürgerbeteiligung, so früh wie möglich, vorgesehen.

Nach gründlicher Abwägung beschloss das Gremium ohne Gegenstimme, dass sich die Gemeinde Mühlhausen im Täle beteiligt und über die Lenkungsgruppe, mit einem noch auszusuchenden Fachbüro, eine gemeinsame Bewerbungskonzeption erarbeiten lässt.

Kostenbeteiligung an der Sanierung Michelberggymnasium

Mit Schreiben vom 13.12.2017 greift die Stadt Geislingen die Kostenbeteiligung an der Generalsanierung Michelsberggymnasium erneut auf. Die Stadt Geislingen bietet eine Kostenbeteiligung an, auf deren Basis eine außergerichtliche Einigung erzielt werden könne. lm 5-Jahres-Durchschnitt (SJ 2008-2013) waren insgesamt 17,4 Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Mühlhausen im Täle eingeschrieben. Es stellt sich die Frage nach aktuelleren Zahlen.

Das Gremium ist auch zu diesem Tagesordnungspunkt weiterhin der rechtlichen Auffassung, dass es für eine solch beabsichtigte Kostenbeteiligung bei Schulhaussanierung keine verbindliche Rechtsgrundlage gibt. Eine freiwillige Kostenbeteiligung ohne Rechtsgrundlage kann dementsprechend nicht in Betracht kommen. Der Gemeinderat wich deshalb von seiner bisherigen Position nicht ab. An einer gerichtlichen Klärung mit Grundsatzurteilcharakter wird festgehalten.

Verlängerung von Vereinbarungen zur Nutzung von gemeindlichen Grundstücken durch die Max Bögl Stiftung GmbH & Go. KG Neumarkt

Die Gemeinde Mühlhausen im Täle hat gemeindeeigene Grundstücksflächen seit September 2015 der Max Bögl Stiftung GmbH & Co.KG zur Nutzung im Zuge der Baumaßnahme Neubaustrecke Wendlingen-Ulm / Filstalbrücken im PFA 2.2. überlassen.

Die nun zu verlängernden Nutzungsvereinbarungen Grundstücksflächen der Flurstücke 754, 768, 787 und 71 6/399. Vereinbarungsgemäß endet die Nutzung mit Ablauf des 28.O2.2018 bzw. 31.08.2018. Eine Verlängerung des Zeitraums wurde damals für den weiteren zeitlichen Bedarf und zu gleichen Konditionen zugesichert.

Die Nutzungsvereinbarung – Verlängerung – ist dementsprechend schriftlich neu zu fixieren. Das Nutzungsentgelt beträgt wie bisher vereinbart 600,- € pro Hektar und pro Jahr. Die neue Laufzeit wird an die im November 2017 verlängerten Verträge angepasst.

Die mit dieser Vertragsverlängerung zusammenhängende Fläche beträgt 6.961 m2 Hieraus errechnet sich ein Entgelt in Höhe von 417,66 €. Die Ratsmitglieder stimmten Verlängerungen der Nutzungsvereinbarung für die Max Bögl Stiftung GmbH & Co.KG zu gleichen Konditionen zu. Bedarf es einer nochmaligen Verlängerung, dann müssen die Konditionen neu verhandelt werden.

Bestellung einer stellv. Ratschreiberin

Nach $ 58 der Gemeindeordnung kommen die Aufgaben des Ratschreibers auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit dem so genannten Fachbeamten zu. Diese Aufgaben werden in erster Linie durch den Bürgermeister selbst wahrgenommen werden. Die Stellvertretung wurde bisher nur verwaltungsintern geregelt.

Die Gemeinde Mühlhausen im Täle betreibt in Angelegenheiten des Grundbuchs eine sogenannte Grundbucheinsichtsstelle. Das heißt, dass Grundstückseigentümer und soweit legitimiert auch Personen mit berechtigtem Interesse, einen unbeglaubigten bzw. einen beglaubigten Grundbuchauszug beantragen können.

Gemäß $ 35 a des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) regelt hierzu, dass für den Fall der Verhinderung des Ratschreibers die Vertretung zu regeln ist. Mit Änderung des Grundbuchrechts und den formalen Regelungen zur Grundbucheinsichtsstelle ist deshalb auch formal ein Stellvertreter zu bestellen.

Es wurde vorgeschlagen Frau Horlacher-Schulze als stellvertretende Ratschreiberin zu bestellen. Sie übt die Tätigkeit des (stellvertretenden) Ratschreibers bereits verwaltungsintern aus. Neben der Erteilung von Grundbuchauszügen beglaubigt der Ratschreiber auch vor ihm erteilte Unterschriften bei welchen nur die Unterschrift öffentlich zu beglaubigen ist und keine darüber hinausgehende Urkundstätigkeit oder Aufklärungspflicht erforderlich ist. Einstimmig wurde der Bestellung von Frau Horlacher – Schulze zur stellvertretenden Ratschreiberin zugestimmt.

Benennung eines Mitglieds aus dem Gemeinderat als weiterer Vertreter der Gemeinde beim Verband Region Schwäbische Alb

Die Gemeinde Mühlhausen im Täle hat mit Beschluss des Gemeinderats vom 24. Juli 2017 den Beitritt zum Verband Region Schwäbische Alb erklärt.

Am 07. März 2018 findet die Verbandsversammlung des Verbands Region Schwäbische Alb statt, bei welcher die Gemeinde Mühlhausen i.T. neben Dornstadt, Wiesensteig und Bad Ditzenbach satzungsgemäß aufgenommen werden. Es ist vorgesehen, dass der Verbandsversammlung neben dem Bürgermeister ein weiterer Vertreter aus dem Gemeinderat angehören soll. Als weiterer Vertreter in der Verbandsversammlung wurde durch das Gremium Gemeinderat Martin Heller benannt.

Zielabweichungsverfahren Windpark,,Drackenstein“ (GP-26) im Landkreis Göppingen

Der im Landkreis Göppingen vorgesehene Standort für Windkraftanlagen GP 26 – Windpark Drackenstein gelegen zwischen Drackenstein und Widderstall liegt im Planungsbereich des regionalen Grünzugs der Region Stuttgart. Die Planung verstößt damit gegen die Ziele des Regionalplans. Deshalb wurde durch das Landratsamt Göppingen ein Antrag auf Zielabweichung, sozusagen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, gestellt.

Dabei geht es um die Zulassung der Windkraftanlagen im regionalen Grünzug. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle ist hiervon nicht betroffen, wird als Nachbargemeinde jedoch angehört mit der Möglichkeit, diesbezüglich eine Stellungnahme abgeben zu können. Nachteile für die Belange der Gemeinde Mühlhausen im Täle sind keine zu erwarten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, keine inhaltliche Stellungnahme abzugeben.

Verschmutzte Ortsstraße

Ein Ratsmitglied machte auf die stark verschmutzte Fahrbahn im Bereich der Autobahnunterführung im Kohlhau und Eselsteige aufmerksam. Bürgermeister Bernd Schaefer ergänzt, dass momentan auch Baufahrzeuge im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der Lärmschutzwand, konkret Verlegung von Glasfaserkabel aus dem direkten Nebenbereich der A I im Einsatz sind. Auch kommt es vor, dass Baufahrzeuge für die DB Baustelle immer wieder durch den Kohlhau zur L1200 fahren, obwohl dies nicht vorgesehen ist. Hierfür wurde extra eine Umgehungsstraße für Baustellenverkehr gebaut. Auch findet Baustellenverkehr über die Eselhöfe zur An- und Ablieferung statt, wie von einem Gemeinderat bestätigt wird. Durch eingeschwemmtes Bodenmaterial setzt sich auch immer wieder der Entwässerungsgraben entlang der Zufahrt Eselsteige zu. Der Vorsitzende bekräftigt, dass er mit den Baufirmen, bzw. mit den Bauherren in stetigem Kontakt ist und die Thematik bereits mehrfach erörtert wurde. Zwar wird es dann wieder kurzzeitig besser, aber immer wieder kommt es vor, dass Subunternehmer andere Strecken fahren und somit Straßen verschmutzt werden. Bürgermeister Bernd Schaefer bekräftigt, dass bereits jetzt schon gemeinsam nach Lösungen gesucht wird, um auch dauerhaft solche Verschmutzungen und nicht vorgesehene Nutzungen zu vermeiden.

PM

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