Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Schule: Tag der offenen Tür

Am Sonntag, 5. November kann die Bevölkerung von 11 Uhr bis 16 Uhr die sanierte Grundschule besichtigen. Die Gemeinde wird hierzu noch extra einladen.

 

Land will Schulsystem verbessern

Die Landesregierung will im laufenden Schuljahr das Schulsystem weiter entwickeln. Von einigen Neuerungen ist auch die Hattenhofer Grundschule betroffen: Die Grundschulen erhalten zusätzliche Stunden für Deutsch und Mathematik, für den Übergang auf weiterführende Schulen sollen die Eltern wieder die Grundschulempfehlung vorlegen müssen. Die Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll ausgebaut werden. Im Übergang vom Kindergarten in die Grundschule soll die frühkindliche Bildung und Betreuung verstärkt werden. Über diese Information des Kultusministeriums informierte BM Jochen Reutter.

 

Diskussion über Radschutzstreifen: Radler missachten Rechtsfahrgebot

Auch bei Radschutzstreifen gilt ganz klar das Rechtsfahrgebot nach der Straßenverkehrsordnung. Dies erklärte Bürgermeister Jochen Reutter in einer Diskussion zum Radschutzstreifen in der oberen Hauptstraße. Immer wieder, hatte ein Gemeinderat moniert, würden dort Radfahrerinnen und Radfahrer straßenabwärts im Schutzstreifen, also auf der linken Straßenseite fahren. Dies sei höchst gefährlich. Mittlerweile gebe es in bald jedem Ort im Landkreis Radschutzstreifen, so BM Reutter, er könne sich nicht erklären, warum dies hier nicht funktioniere. Trotz einer  „Schilderallergie“ der Verwaltung, so Hauptamtsleiter Norbert Baar, habe man dem Landkreis vorgeschlagen, am Ende des Radwegs in der Schlierbacher Straße ein Hinweisschild anzubringen, dass von Schlierbach kommende Radler auf die rechte Straßenseite wechseln müssen. In Stuttgart gebe es in solchen Fällen große Transparente entlang von Häuserblocks, wusste ein Gemeinderat, auch dort werde der Radschutzstreifen falsch genutzt. Schlimm sei, dass oft Kinder dann auf der falschen Straßenseite fahren. Die Schutzstreifen seien sinnlos, so ein anderer Gemeinderat, da in Hattenhofen die meisten PKW nicht außerhalb des Schutzstreifens fahren, sondern über diese hinweg. Dabei sei dies, außer bei Gegenverkehr, nicht zulässig. Die Feststellung des Sprechers sei richtig, so Hauptamtsleiter Baar, aber dennoch seien die Schutzstreifen nicht sinnlos. Wegen des Fehlverhaltens von Verkehrsteilnehmern dürfe man ja die Maßnahme als solche nicht in Abrede stellen. Ein anderer Gemeinderat war derselben Auffassung: Die Radschutzstreifen seien nicht sinnlos, sie würden den Radfahrern Schutz bieten und die Autos zu mehr Abstand zwingen. Einhellig wurde kritisiert, dass bei einmündenden Straßen die beiden gegenläufigen Radfahrsymbole für Verwirrung sorgen können. Die Verwaltung hatte beantragt, dass auf diese Markierung verzichtet wird oder nur ein Rad dargestellt wird, aber die bestehenden Markierungen entsprechen der Rechtslage.

(Nachträgliche Anmerkung der Verwaltung: Erwachsene, die auf dem Gehweg radeln, sind auch nicht im Sinnes des Gesetzgebers).

 

Bebauungsplanverfahren für „Oberdorf“ gestartet

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, für das Gebiet „Oberdorf“ im beschleunigten Verfahren einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Freiwillig wird die Gemeinde eine frühzeitige Beteiligung in Form einer Informationsveranstaltung anbieten. Es gibt noch keine planerischen Inhalte außer dem Geltungsbereich, der Termin für diese Veranstaltung ist noch festzulegen. Seit 1998 überplant die Gemeinde nach und nach ihre Innenbereichsflächen. In Gebieten ohne Bebauungsplan sind Vorhaben zulässig, die sich in die Umgebung „einfügen“ und deren Erschließung gesichert ist. Jeder Bauantrag erfordert eine Einzelfallentscheidung des Gemeinderats. Der Bebauungsplan soll die Innenentwicklung und Nachverdichtung sowie die allgemeine städtebauliche Entwicklung im Plangebiet steuern. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer wurden von der Gemeinde und dem beauftragten Planer im Vorfeld bereits informiert, es fanden Gespräche statt.

 

Für „Oberdorf“ gilt eine Veränderungssperre

Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre für das Gebiet „Oberdorf“ beschlossen. Eine Veränderungssperre ist ein Instrument zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich künftiger Bebauungspläne. Die Gemeinde hat solche Satzungen, die auf zwei Jahre befristet sind, schon in Teilbereichen des Wohngebiets „Bruckwiesen“ sowie bei den Bebauungsplänen „Storren 1“, „Storren 2“ (Am Ochsen) und „Südlicher Ortsrand“ angewendet. Eine Veränderungssperre bedeutet, dass Bau- und Abbruchmaßnahmen sowie Nutzungsänderungen oder größere Aufschüttungen im Geltungsbereich nicht durchgeführt werden dürfen. Dies bedeute aber keine Totalblockade, so Hauptamtsleiter Norbert Baar: Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung trifft das Landratsamt im Einvernehmen mit der Gemeinde. Die Veränderungssperre betrifft nur künftige Vorhaben, nicht laufende Baumaßnahmen oder Sanierungen.

 

Wassergebühren steigen um zwei Prozent

Hattenhofen liegt weiterhin unter dem Durchschnitt

Einstimmig hat der Gemeinderat die Anpassung der Wassergebühren zum 1. Januar 2018 beschlossen. Nach 16 Jahren (damals wurde von D-Mark auf Euro umgestellt) steigt die Zählermiete für die Wasserzähler. In 97 Prozent der Haushalte bedeutet dies eine Verdoppelung von 1,02 Euro auf 2,00 Euro im Monat. In größeren Haushalten oder in Firmen ist die Miete etwas höher.

Die Frischwassergebühr wurde letztmals im Januar 2015 von 1,99 Euro je Kubikmeter auf 2,05 Euro je Kubikmeter angehoben. Wie die Abwassergebühren werden auch die Wassergebühren alle drei Jahre überprüft. Sachbearbeiterin Stefanie Rieger von der Verbandskämmerei hatte neu kalkuliert und schlug vor, die Gebühren auf 2,10 Euro je Kubikmeter anzuheben. Dies entspricht einer Gebührenerhöhung von fünf Cent  je Kubikmeter beziehungsweise zwei Prozent für die letzten drei Jahre. Hintergrund sind die Investitionen von über 350.000 Euro in das Wasserleitungsnetz in den letzten drei Jahren, zusätzliche Abschreibungsbeträge und ein höherer Bezugspreis für das Frischwasser von der Landeswasserversorgung. Bei der vorgeschlagenen Gebührenanpassung, so Rieger, ergebe sich für einen Vier-Personen-Haushalt mit 110 Kubikmeter Wasserverbrauch im Jahr eine Kostensteigerung von 18,47 Euro brutto im Jahr. Mit der künftigen Wassergebühr liege Hattenhofen im Verbandsgebiet immer noch unter dem Durchschnitt sowie im Durchschnitt  sämtlicher Städte und Gemeinden im Landkreis. Zur Kostendeckung des Eigenbetriebs Wasserversorgung sei die Gebührenerhöhung erforderlich und geboten, so die Sprecherin. Gerade im Bereich der Wasserversorgung leiste die Gemeinde erhebliche Aufwendungen für die Qualitätssicherung dieses Lebensmittels.

Einem Gemeinderat war die vorgeschlagene Gebührenerhöhung zu gering, man solle eher auf 2,20 Euro je Kubikmeter gehen und somit einen Puffer für Investitionen schaffen. Auf Nachfrage von Bürgermeister Jochen Reutter war das Gremium einverstanden, es beim vorgeschlagenen Wasserpreis zu belassen und bei Bedarf nach zu kalkulieren.

 

Abwassergebühren werden nicht verändert

Betriebsgewinne fließen an Gebührenzahler zurück

Erfreulich für alle Einwohnerinnen und Einwohner: Die Abwassergebühren werden auf weiteres nicht geändert. Diesem Vorschlag der Verbandskämmerei hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Es bleibt bei 2,72 Euro je Kubikmeter Schmutzwassergebühr und 0,38 Euro je Kubikmeter Niederschlagswassergebühr. Zwar habe man höhere Ausgaben, so Verbandsamtsrätin Stefanie Rieger, in Form höherer Investitionen, einer gestiegenen Betriebskostenumlage für die Kläranlage Uhingen und für einen höheren Unterhaltungsaufwand. Dies werde aber durch erwirtschaftete Gewinne in den letzten drei Jahren zugunsten des Gebührenzahlers ausgeglichen. Eine Rolle spielen auch die aktuellen und zukünftigen Änderungen in der Buchungsroutine, die sich aufgrund der Umstellung zum neuen kommunalen Haushaltsrecht ergeben. Dieses Buchungssystem wird die Gemeinde ab 2019 anwenden. Beim neuen System ist die Differenzierung zwischen investiven Maßnahmen und laufendem Erhaltungsaufwand sehr viel strenger. Reine Sanierungsarbeiten, egal wie teuer sie sind, werden künftig grundsätzlich als laufenden Erhaltungsaufwand gewertet und nicht mehr als Investition.

Nach dem Kommunalabgabengesetz sind im Abwasserbereich erwirtschaftete Gewinne dem Gebührenzahler innerhalb von fünf Jahren wieder zu erstatten. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ergibt sich für die Jahre 2013 bis 2016 eine Kostendeckung von gut 100.000 Euro. Diese fließt, auf drei Jahre verteilt, an die Gebührenzahler mit jeweils gut 33.000 Euro pro Jahr zurück. Somit ist vor 2020 nicht mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen.

 

Schuldenabbau mittels Überschuss ist nicht zulässig

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung habe doch einen „Sack voll Schulden“ so ein Gemeinderat, könne man mit dem Überschuss nicht diese Schulden abtragen? Oder mit dem Überschuss Kredite abzahlen? Stefanie Rieger und Bürgermeister Jochen Reutter legten dar, dass dies gesetzlich nicht zulässig ist. In die Kalkulation fließen nur die laufenden Einnahmen und Ausgaben ein. Zinszahlungen und Kredittilgung seien in der Kalkulation außerdem schon enthalten. Aber die Schuldenhöhe spiele hier keine Rolle, so Reutter. Ein anderer Gemeinderat bezeichnete es als inkonsequent vom Gesetzgeber, dass die Gemeinde hier keine Rücklagen anlegen könne. Jeder Privathaushalt mache dies und in anderen Bereichen sei dies gesetzlich vorgeschrieben. Deswegen müsste man neue Kanäle und die Sanierungen „auf Pump“ finanzieren. Im kommunalen Bereich sei dies eben anders, so Bürgermeister Jochen Reutter, die Investitionen würden ja durch die Gebühren refinanziert. Außerdem würden die sanierten Kanäle  entsprechend lang halten und man könne die Finanzierung nicht nur einer Generation aufbürden, sondern es verteile sich über mehrere Generationen.

 

Friedhofsgebühren steigen: 60 Prozent Kostendeckung abgestrebt

Voraussetzung für Landeszuschüsse

Zum 1. Januar 2018 werden auch die Friedhofsgebühren teilweise erhöht. Dies hat der Gemeinderat nach dem Sachvortrag von Kämmereifachfrau Stefanie Rieger einstimmig beschlossen. Die letzte Erhöhung fand zum 1. Januar 2016 statt. Davor waren die Abstände zwischen Gebührenerhöhungen länger und auch die Sprünge größer. Die Gemeinde müsse regelmäßig ihre Gebühren überprüfen und bei Bedarf anpassen, so Bürgermeister Jochen Reutter, um in den Genuss von Landeszuschüssen zu kommen. Denn die Kommunen müssten erst ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, bevor es Landesmittel gibt. Im Vorfeld des erhöhten Personalaufwands für die Umstellung zum neuen kommunalen Haushaltsrecht hatte die Kämmerei die Gebührenkalkulationen, die zunächst für das Jahr 2018 vorgesehen waren, vorgezogen. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad auf dem Hattenhofer Friedhof in den letzten fünf Jahren liegt bei gut 57 Prozent. Er schwankt zwischen 40 Prozent und 77 Prozent. Die Gemeinde subventioniert das Bestattungswesen durchschnittlich mit 36.000 Euro im Jahr. Dies wird durch Steuereinnahmen der Gesamtbevölkerung gedeckt. Theoretisch, so Frau Rieger, wäre ein Kostendeckungsgrad bis zu 100 Prozent rechtlich möglich. Dies wäre aber in manchen Bereichen den Bürgern bzw. Hinterbliebenen nicht zumutbar, weil zu teuer.

 

Landratsamt mahnt Erhöhung an, Hattenhofen weiterhin im unteren Bereich

Die Kommunen sollen einen Kostendeckungsgrad von mindestens 60 Prozent anstreben, was in etwa dem Landesdurchschnitt entspricht. Nach Auffassung des Landratsamts schöpft die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten im Bestattungswesen nicht ausreichend aus. Auch nach den Erhöhungen wird Hattenhofen zu den Gemeinden mit eher niedrigen Bestattungsgebühren im Verbandsgebiet gehören, betonte Stefanie Rieger. Bei den einzelnen Bestattungsarten ergibt sich eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von 7,5 Prozent. Die Mehreinnahmen betragen rund 3.000 Euro im Jahr. Damit dürfte künftig ein Kostendeckungsgrad von 60 Prozent zu erzielen sein. Die Erhöhung von Gebühren für die Leistungsnehmer sei sinnvoller und gerechter als eine Deckung aus allgemeinen Steuereinnahmen der Gesamtbevölkerung, so Stefanie Rieger. So sahen es auch mehrere Sprecher im Gemeinderat. Angesichts dessen, was eine Beerdigung kostet, werde diese Erhöhung nicht                     Kostenfaktor, so ein Sprecher. Er schlug allerdings vor, angesichts schwankender Fallzahlen und Deckungsgrade die Gebühren lieber stärker zu erhöhen und dafür längerfristig beizubehalten. Sie müsse sich bei der Gebührenkalkulation an Obergrenzen halten, so Kämmerin Rieger, nur bei den Urnengräbern sei hier noch eine Erhöhung im Vergleich zu den vorgeschlagenen Zahlen möglich. Nach einer Diskussion über die verschiedenen Urnengrabarten und den damit verbundenen Pflegeaufwand sah die Mehrheit des Gemeinderats keinen Anlass, in jedem Fall an die Gebührenobergrenze zu gehen. In zwei Jahren sollen die Gebühren daher neu kalkuliert werden.

PM

 

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/57042/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.