Keine Entscheidung über Einführung einer Biotonne

Falschmeldung der NWZ und der GZ über die Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 26.09.2017 sorgt für Irritationen

Am 26. September wurde im Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreistags unter dem Tagesordnungspunkt „Gebührengestaltung Biobeutel“ über Maßnahmen zur Erhöhung der Bioabfall-Sammelmengen beraten. Seit vielen Jahren werden im Landkreis Göppingen mit 120 bzw. 240 l vergleichsweise großzügige Volumina für den Restmüll vorgehalten. Zusammen mit dem geltenden Gebührensystem bietet dieses Angebot nur wenig Anreiz, Müll zu trennen. Daran hat auch die zusätzliche Wahlmöglichkeit der 4-wöchentlichen Abfuhr bisher wenig geändert.

Aus diesem Grund hat der Abfallwirtschaftsbetrieb der Kreispolitik ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, wie diesem Zustand entgegengewirkt werden kann.  Kurzfristig zu realisierende Maßnahmen sind dabei die Reduzierung der Gebühren für die Biobeutel und eine Anpassung bei der Gebührenkalkulation, um damit den finanziellen Anreiz zur Nutzung des Biobeutels zu erhöhen.

Als weiteren Schritt für mehr Wertstofftrennung wurde im Ausschuss auch über die Möglichkeit zur Einführung einer 60 l-Restmülltonne diskutiert, um das bislang großzügig dimensionierte Restmüllvolumen von mindestens 120 l bei 4-wöchentlicher Leerung nach unten hin zu öffnen. Durch diese Wahlmöglichkeit könnte das in den Haushalten vorgehaltene Tonnenvolumen deutlich besser an einen geringeren Restmüllbedarf angepasst werden. In Verbindung mit einer entsprechenden Gebührengestaltung kann dadurch die Wertstofftrennung forciert und somit auch die Bioabfallmenge erhöht werden.

Entgegen der Berichterstattung der NWZ und der GZ soll also nicht die Bioabfalltonne im Landkreis Göppingen so schnell wie möglich kommen, sondern – vorbehaltlich der Beschlussfassung der Kreispolitik – die 60 l-Restmülltonne. Über die Einführung einer Biotonne im Landkreis Göppingen wurde am 28.09.2017 in der Ausschusssitzung nicht beraten oder gar Beschluss gefasst.

Die fehlerhafte Presseberichterstattung hat bereits zu Anfragen irritierter Bürgerinnen und Bürger geführt. Die NWZ und die GZ wurden daher zur Berichtigung aufgefordert.

PM

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