Nichts gegen den Willen der Stadt Göppingen

Die Stadtverwaltung Göppingen hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass sie die im Entwurf des Regionalverkehrsplans enthaltene Anbindung des ehemaligen Flugplatzgeländes an die L 1219 für nicht realisierbar und verkehrstechnisch nicht erforderlich hält. Worum geht es beim Regionalverkehrsplan und warum ist diese mögliche Straßenverbindung im Entwurf überhaupt aufgetaucht?

Das Land Baden-Württemberg hat dem Verband Region Stuttgart die Pflichtaufgabe übertragen einen Regionalverkehrsplan aufzustellen. Hintergrund ist, dass in der Region Stuttgart auf rund 10% der Landesfläche knapp 25% der Einwohner beheimatet sind und knapp 30% der Wirtschaftskraft des Landes erwirtschaftet wird. Die Region Stuttgart ist demnach ein hochverdichtetes Gebiet, auf dem Siedlungs- und Gewerbeflächen, aber auch Freiräume für die Natur und eben Verkehrswege aufeinander abgestimmt sein müssen. Die Kernaufgabe der Regional- / Regionalverkehrsplanung ist die überörtliche und langfristige Koordination der Entwicklung aller dieser Bereiche. Wichtig ist: der Verband Region Stuttgart baut keine Straßen! Es gibt klare Zuständigkeiten: Die Verkehrsinfrastruktur ist eine staatliche Aufgabe, die Siedlungsentwicklung ist eine kommunale Aufgabe.  Der Regionalverkehrsplan führt beide Zuständigkeiten zusammen, um daraus ein Gesamtkonzept für Straße, Schiene und weitere Verkehrsträger in der Region zu erstellen – unter Berücksichtigung von Klimazielen und nachhaltigen Aspekten.

Der Regionalverkehrsplan ist demnach auch kein Bauprogramm. Seiner Erstellung ging eine jahrelange, umfassende Grundlagenarbeit voraus, die durch komplexe Rechenmodelle die verkehrliche Wirkung einzelner Maßnahmen darstellt. Damit sollen auch langfristige Planungsoptionen / Gestaltungsspielräume offengehalten werden – weil wir heute nicht wissen können, wie die Generationen nach uns entscheiden werden, welche (z.B. klimatischen und verkehrlichen) Notwendigkeiten und (z.B. technische) Möglichkeiten es gibt.

Um den Entwurf des Regionalverkehrsplans zu diskutieren, führt der Verband Region Stuttgart seit der Offenlage am 21.12.2016 eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen, Fachbehörden, Naturschutzverbände und Träger öffentlicher Belange sind aufgerufen ihre Stellungnahmen zu einzelnen Maßnahmen oder grundsätzlichen Zielen abzugeben. Am 17.02.2017 fand im Landratsamt die zentrale öffentliche Anhörung für den Landkreis Göppingen statt. Im Internet sind die Pläne in einem eigens eingerichteten Beteiligungsportal unter  https://www.region-stuttgart.org/aufgaben-und-projekte/verkehrsplanung/regionalverkehrsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung/ abrufbar. Nach Fristende werden die Stellungnahmen aufbereitet und im Verkehrsausschuss der Region beraten. Die Regionalversammlung entscheidet dann über den endgültigen Regionalverkehrsplan.

Im konkreten Fall der Maßnahme Nr. 377 „Anbindung des ehemaligen Flugplatzgeländes GP-Nordost an die L1219“ handelt es sich um eine „Maßnahme zur Trassenfreihaltung“. Das sind Maßnahmen, die im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung vorsorglich gesichert und von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten werden sollten. Über eine Realisierung sagt diese Kategorisierung aber genauso wenig aus wie über die Notwendigkeit der Maßnahme in Zukunft, weil ja die Kommunen über ihre Siedlungsentwicklungen selbst entscheiden. Im derzeit gültigen Regionalplan ist der Stauferpark aber immer noch als Wohn- und Gewerbeschwerpunkt mit einem Ziel von mehreren Tausend Einwohnern ausgewiesen; denkt man dies zu Ende, dann müsste man sich natürlich langfristig über eine bessere verkehrliche Anbindung des Stauferparks Gedanken machen, weil die bisherigen Verkehrswege weder für den ÖPNV noch für den Individualverkehr ausreichend wären. Die Stadt Göppingen beabsichtigt aber inzwischen nicht mehr, die Wohnentwicklung auf dem Gebiet des Golfplatzes fortzuführen. Insofern sind diese Pläne hinfällig. Auch ist der Trassenvorschlag im Entwurf des Regionalverkehrsplans nicht parzellenscharf. Deswegen wird bei der Öffentlichkeitsbeteiligung die Expertise der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger benötigt, weil im Regionalverkehrsplan viele unterschiedliche Ziele und Faktoren ineinandergreifen, gar nicht das Datenmaterial für jedes Flurgrundstück zur Verfügung steht und Weiterentwicklungen kommunaler Zielvorstellungen – hier der Siedlungsentwicklung im Stauferpark – bei einer Entwurfserstellung nicht eingepreist werden können.

Die Stadtverwaltung Göppingen hat nun deutlich gemacht, dass sie die Straße aus topographischer und bautechnischer Sicht für nicht machbar hält und auch für nicht notwendig erachtet. Wenn der Gemeinderat dieser Einschätzung folgt, dann wird dies sicherlich auch bei der Beschlussfassung des Regionalverkehrsplans durch die Regionalversammlung Berücksichtigung finden.

Jan Tielesch

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