Grüngutkonzeption des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) im Landkreis- Ergebnisse der Vorberatung im Rechberghäuser Gemeinderat

Zuletzt hatte sich der Gemeinderat von Rechberghausen in der öffentlichen Sitzung im November 2014 mit der landkreisweit zu prüfenden Thematik befasst. Eine Neuordnung bzw. Fortschreibung des Abfallwirtschaftkonzeptes zur Grüngutkonzeption wird im Landkreis seit Jahren diskutiert.

Die Angelegenheit ist durch die Anforderungen an die bisherigen Kompostplätze, künftig Sammelplätze oder Grüngutplätze, sehr vielschichtig. Vor allem Städte und Gemeinden mit einer vergleichsweisen kleinen Gemarkung wie Rechberghausen tun sich schwer, Standorte nahe der Kanalisation auszuweisen. Erschwerend kam nun eine neue Rechtslage hinzu, welche sich durch eine neue Bioabfallverordnung des Bundes (BioAbfV) im Mai 2012 ergeben hat.

Qualitätsanforderungen an neue Grüngutplätze:

  •  Einmalige Prozessprüfung (Nachweis der Wirksamkeit des Hygienisierungsverfahrens)
  •  Fortlaufende Überwachung des Kompostierungsvorgangs (Temperaturmessung)
  •  Regelmäßige Untersuchung des Fertigkomposts auf seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit sowie auf Schadstoffe, Fremdstoffe, ph- Wert, Salzgehalt, Glühverlust, Trockenrückstand, Steine
  •  Nachweis der Herkunft des Inputs (Chargenbildung)
  •  Lieferscheinverfahren bei Abgabe des Fertigprodukts an die Landwirtschaft

Voraussetzungen für neue Grüngutplätze:

  •  Unentgeltliche Überlassung des Grundstücks durch die Gemeinde(n). Im Gegenzug kostenlose Anlieferung des gemeindlichen Grünguts
  •  Ausbau mit Befestigung, Einzäunung und Entwässerung (Kanalanschluss)
  •  Kontrollierte Anlieferung, hochwertige Verwertung
  •  Bedarfsgerechte Öffnungszeiten
  •  Abschaffung der Papiersäcke
  •  Abfallwirtschaftsbetrieb trägt alle Kosten für Investitionen und Betrieb
  •  Alle gesetzlichen Anforderungen (z. B. BioAbfV) werden eingehalten; alle Verwertungsschienen, auch in die Landwirtschaft sind möglich
  •  Bürger können Grünabfälle anliefern und Kompost mitnehmen

Vertreter des AWB im Gemeinderat

Bevor sich der Rechberghäuser GR nun erneut mit den einzelnen Möglichkeiten für Rechberghausen auseinandersetzte, standen der 1. Landesbeamte des Landkreises Göppingen, Jochen Heinz und der Betriebsleiter des AWB im Landkreis, Eberhard Stähle im Gemeinderat „Rede und Antwort“. Bekanntlich hat sich die Gemeinde Rechberghausen bereits frühzeitig dafür ausgesprochen, dass im Gebiet des Gemeinderverwaltungsverbandes Östlicher Schurwald an möglichst zentraler Stelle ein solcher neuer Grüngutplatz entstehen soll. In der früheren AWB-Konzeption war ein Standort bei der Kläranlage in Zell genannt. Dieser Standort wurde vom Gemeinderat in Börtlingen jedoch im Februar 2014 abgelehnt. Von der Gemeinde Wangen, welche auch auf Wunsch in die Prüfungen des Verbandes einbezogen war, wurde der Vorschlag gemacht, einen Grüngutplatz zwischen Wangen und Rechberghausen zu planen. Dieses Grundstück gehört der Gemeinde Wangen, es liegt jedoch auf der Gemarkung Rechberghausen, nahe dem Feldweg, welcher von der Kreisstraße nach Wangen Richtung Aussiedlerhof am Oberwälder Feldweg führt. Aktuell wurden weitere Standorte innerhalb der Arbeitsgruppe des Gemeindeverwaltungsverbandes vorgeschlagen, geprüft und am Ende ist zusätzlich nur noch ein Standort, nördlich der L1147 im Gespräch. Dieser Standort hätte den Vorteil, dass es auch ein sehr zentraler Platz wäre. Zusätzliche Verkehrsbelastungen würden für alle Verbandsgemeinden vermieden. Von den Vertretern des AWB wurde Wert darauf gelegt, dass nun auch die Gemeinde Rechberghausen möglichst bald bis zur nächsten Beratung im Umwelt- und Verkehrsausschuss des Landkreises am 21.4. Stellung bezieht. Dies wird vor allem aber deshalb nicht endgültig möglich sein, weil nun zuerst die Gemeinderäte, insbesondere im Verbandsgebiet, das Thema beraten werden. Nach der ersten Beratungsrunde in den Gemeinderäten kann eine abschließende, öffentliche Beschlussfassung durch den Rechberghäuser Gemeinderat erfolgen.

Zwischenergebnisse der Vorberatung zum Thema Grüngutkonzept im Schurwald

Im Anschluss an die einstündige vertiefende Diskussion mit den Vertretern des AWB, befasste sich der GR mit den aktuellen Möglichkeiten im Schurwald. Basis dieser Beschlüsse ist der Grundsatzbeschluss des Gemeindeverwaltungsverbandes Östlicher Schurwald vom 15.10.2014 nach Empfehlung des Verwaltungsrates – später wurde noch die Gemeinde Wangen in die Arbeitsgruppe aufgenommen: „Der Verwaltungsrat empfiehlt eine objektive Diskussion über einen möglichen Standort für einen gemeinsamen Grüngutplatz unter der Regie des AWB. Ein solcher gemeinsamer Grüngutplatz hätte u.a. auch den Vorteil, dass jede Gemeinde auf die Einrichtung eines eigenen Grüngutsammelplatzes und die dafür anfallenden Investitions- und Betriebskosten verzichten könnte. Dabei behält selbstverständlich jeder Gemeinderat die Entscheidungshoheit über etwa mögliche Lösungen auf seinem Gemeindegebiet. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass also jeder Gemeinderat über etwaige Standortvorschläge der Arbeitsgruppe erneut zu beraten hat und dass dieses Ergebnis selbstverständlich zu akzeptieren ist. Der Gemeindeverwaltungsverband kann nur Vorschläge auf freiwilliger Basis unterbreiten – die Souveränität eines jeden Gemeinderates ist dann zu respektieren.“

Die Vorgaben eines gemeinsamen Grüngutplatzes für alle Verbandsgemeinden erfüllen nur die verbliebenen zwei möglichen Standorte:

  1. Nördlich der L1147
  2. Standort bei der Kläranlage in Zell

Bei einem Grüngutplatzstandort nach dem Vorschlag der Gemeinde Wangen auf der Gemarkung von Rechberghausen, welcher auch aktuell vom AWB favorisiert wurde, müssten die Gemeinden Adelberg und Börtlingen neue Sammelplätze nach den Vorschriften des AWB mit einem Aufwand von mindestens 50.000 – 100.000 € auf eigene Kosten herstellen und betreiben.

Rahmenbedingungen des AWB für Sammelplätze:

Die Vorschriften für die Sammelplätze sind ziemlich restriktiv. Es darf nur noch Grünmaterial angeliefert werden. Es wird kein Kompost mehr hergestellt oder an die Bürger ausgegeben.

  •  Befestigung (Asphaltierung)
  •  Einzäunung, Anlieferungskontrolle durch eigenes Personal
  •  Öffnungszeiten, personelle Betreuung während der Öffnungszeiten
  •  Ordnungsgemäße Entwässerung (möglichst Anschluss an Kanalisation, evtl. statt dessen auch eine Containerlösung)
  •  Papiersäcke entfallen

Nach diesen Vorgaben müssen die Gemeinden die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eigener Sammelplätze überwiegend selber bezahlen. Lediglich für die Personalkosten erhalten die Gemeinden ggf. noch einen Zuschuss. Der AWB übernimmt die Kosten für den Abtransport – ggf. inkl. Zerkleinern – der Grünmasse und die Verwertung. Die Baukosten für Sammelplätze, sofern sie neu einzurichten sind, wurden vom AWB mit 200.000 € angegeben. Die Betriebskosten wurden pro Jahr mit ca. 40.000 € inkl. Abschreibung und Verzinsung angenommen, was nach dem neuen Haushaltsrecht korrekt ist. Allerdings sind die Kosten für die Investition und für den Betrieb vom AWB möglicherweise etwas zu hoch eingeschätzt worden – siehe oben. Sofern kein Abwasseranschluss hergestellt werden kann, könnte die Gemeinde eine Containerlösung anstreben – deren Praktikabilität wäre noch vertiefend zu prüfen. Ein Abwasseranschluss wäre günstiger, weil stark belastetes Sickerwasser im Bereich des grasigen, krautigen Materials anfällt. Sofern kein Kanalanschluss hergestellt werden kann, wäre ein ausreichend dimensoniertes Becken denkbar, welches regelmäßig zu leeren wäre. Lässt man all diese Anforderungen auf sich wirken, wäre es für die Gemeinden sehr vorteilhaft, wenn an zentraler Stelle ein gemeinsamer Grüngutplatz vom AWB gebaut und betrieben werden könnte. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass auf dem Sammelplatz kein Kompost mehr zur Verfügung steht. Da müssten die Bürger dann die nächst gelegenen Grüngutplätze „anfahren“.

In Abwägung aller vorliegenden Erkenntnisse und der Vorgaben des AWB hat der Rechberghäuser GR folgende Beschlüsse gefasst: Mit 14 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Rechberghäuser GR sich hinter die Zielsetzung der Verbandsversammlung, Beschlussfassung vom 15.10.2014 gestellt, um möglichst einen gemeinsamen Grüngutplatz an zentraler Stelle im Verbandsgebiet – gerne unter Einbeziehung der Gemeinde Wangen zu erreichen. Dazu müssen nun die Beschlüsse der Gemeinderäte aus dem Verbandsgebiet abgewartet werden. Ideal wäre ein zentraler Standort nördlich der L1147. Sollte sich dieser Standort tatsächlich nicht realisieren lassen, wäre die Bitte an den Gemeinderat von Börtlingen, erneut den Standort bei der Kläranlage in Zell zu prüfen. Mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der GR den Standortvorschlag zwischen Wangen und Rechberghausen wegen der zusätzlichen starken Verkehrsbelastung für die Gemeinde Rechberghausen (30.000 Fahrzeuge täglich belasten Rechberghausen) und wegen der Störung des Naherholungsgebietes zwischen Wangen, Oberwälden und Rechberghausen abgelehnt. Bei einem solchen Standort müssten wiederum die Gemeinden Adelberg und Börtlingen einen eigenen Sammelplatz herstellen und betreiben.

Mit 14 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen wurde auch ein Beschluss für den Fall gefasst, dass sich ein gemeinsamer Grüngutplatz an zentraler Stelle im Verbandsgebiet nicht erreichen lässt. In diesem Fall prüft der GR die Ertüchtigung des bisherigen Kompostplatzes als Sammelplatz und es würde evtl. auch eine Neuanlage eines Sammelplatzes, näher an der Kanalisation – neuer Standort – von der Gemeinde Rechberghausen in Erwägung gezogen werden.

PM

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